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BUNDESTAG/4843: Heute im Bundestag Nr. 044 - 28.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 044
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. Januar 2015, Redaktionsschluss: 12.20 Uhr

1. Polizeivertrag mit Polen
2. Fortschritte bei Bildung gelobt
3. Antrag zu sozialem Wohnungsbau abgelehnt
4. Probleme mit moderner Telematik
5. Facebook verteidigt Nutzungsbedingungen
6. Einführung des Ersatz-Personalausweises



1. Polizeivertrag mit Polen

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für das Inkrafttreten des deutsch-polnischen Polizeiabkommens vom 15. Mai vergangenen Jahres freigemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke stimmte der Ausschuss am Mittwoch dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen mit der polnischen Regierung über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden (18/3696) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Das Abkommen verfolgt das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen im Polizei- und Zollbereich vor allem in grenznahen Gebieten zu verbessern. Damit soll der Vorlage zufolge die Kriminalitätsbekämpfung verbessert und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht werden.

Mit dem Vertragsgesetz, das die Zustimmung zu dem Abkommen vorsieht, werden die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Vertrags geschaffen. Das neue Abkommen wird den derzeit geltenden deutsch-polnischen Polizeivertrag vom 18. Februar 2002 ersetzen, der noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Polens stammt. Er bleibt laut Bundesinnenministerium "in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Republik Polen geltenden europäischen Rechtsrahmen und anderen bilateralen Polizeiverträgen der Bundesrepublik Deutschland zurück".

Das neue Abkommen, das möglichst im Sommer dieses Jahres in Kraft treten soll, sieht den Angaben zufolge unter anderem erweiterte Handlungsmöglichkeiten im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei vor, etwa im Wege gemeinsamer Streifen. Ferner enthalte es Regelungen zum präventiven Tätigwerden, indem beispielsweise "Grenzübertritte zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben im Nachbarland oder grenzüberschreitende Observationen zur Verhütung von Straftaten ermöglicht werden". Gegenseitige Unterstützung sei auch bei Großereignissen vorgesehen "durch die Möglichkeit einer vorübergehenden Aufnahme von Beamten des Nachbarlandes in die eigene polizeiliche Einsatzeinheit".

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2. Fortschritte bei Bildung gelobt

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) "Investitionen in Bildung zahlen sich aus", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Müller (CSU) bei der Beratung des fünften Nationalen Bildungsbericht im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, der am Mittwochvormittag im Berliner Paul-Löbe-Haus diskutiert wurde. Müller lobte die Fortschritte im Bildungsbereich und nannte Beispiele: Die Zahl der Schulabbrecher gehe stetig zurück, die Anzahl von Schülern mit höheren Schulabschlüssen steige und die Zahl der Studienanfänger nehme zu. Erstmals hätten mehr junge Menschen ein Studium aufgenommen, als eine Ausbildung zu beginnen. Auch machte Rachel noch mal auf den Schwerpunkt des Bildungsberichts aufmerksam. Das erste Mal sei zum Thema Inklusion und Menschen mit Behinderung umfangreiches Datenmaterial zusammengetragen worden, mit dem man nun gut arbeiten könne, um Inklusion auch zielführend umzusetzen.

Der Vertreter der CDU/CSU betonte, dass viele Maßnahmen der letzten Zeit erst jetzt spürbar würden und noch gar nicht im aktuellen Bildungsbericht berücksichtig werden konnten. Er mahnte aber auch, dass das hohe Niveau nur zu halten sei, wenn im Bildungsbereich weitere Anstrengungen unternommen würden: "Man muss sogar noch etwas oben drauf legen, um wirklich wettbewerbsfähig zu bleiben."

Die Vertreterin der Linken kritisierte vor allem die Stellungnahme der Bundesregierung im Bildungsbricht. Diese sei ihr in weiten Teilen "zu unkritisch". "Aber auch die Schlussfolgerungen, die die Bundesregierung zieht, sind nicht zufriedenstellend", sagte die Bundestagsabgeordnete. Zudem sehe sie zwar auch Fortschritte, aber alles ginge zu langsam. Sie beklagte vor allem die große soziale Disparität im Bildungsbereich, da Kinder aus nichtakademischen Elternhäusern immer noch viel seltener aufs Gymnasium gehen als Akademikerkinder.

Der Vertreter der SPD lobte den Bildungsbericht, da er eine gute Grundlage für eine differenzierte Auseinandersetzung biete. Er schlug vor, dass es im Bericht künftig nicht nur eine Stellungnahme der Bundesregierung, sondern auch der einzelnen Bundesländer geben sollte. Ferner begrüßte er, dass der nächste Schwerpunkt des Bildungsberichts zum Thema Migration verfasst werden soll.

Der Vertreter der Grünen kritisierte die Bundesregierung und sagte: "Man erfährt nichts neues Substantielles." Die Fortschritte reichten nicht aus. Die Bildungsungerechtigkeit in Deutschland sei nach wie vor eklatant.

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3. Antrag zu sozialem Wohnungsbau abgelehnt

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/JOH) Ein Antrag (18/506) der Fraktion Die Linke, in dem diese Maßnahmen zur Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus fordert, hat am Mittwochmorgen im Umwelt- und Bauausschuss keine Mehrheit gefunden. Die Koalitionsfraktionen CHU/CSU und SPD lehnten die Initiative ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Am morgigen Donnerstag stimmt der Bundestag über den Antrag ab.

Um den vor allem in Ballungsräumen steigenden Mieten und der zunehmenden Wohnungsnot Einhalt zu gebieten, verlangt die Linksfraktion, den sozialen Wohnungsbau stärker zu fördern. In Deutschland gebe es nur noch 1,4 Millionen Sozialwohnungen. Jedes Jahr verlören rund 100.000 von ihnen ihre Zweckbindung, kritisierte die Fraktion im Ausschuss. Dabei würden 5,6 Millionen Sozialwohnungen gebraucht. Die 518 Millionen Euro an Kompensationszahlungen, mit denen der Bund die Länder unterstütze, reichen nach Ansicht der Linken nicht aus, um mehr mietpreisgebundene Wohnungen zu schaffen.

Die Grünen forderten ebenfalls ein stärkeres Engagement des Bundes beim sozialen Wohnungsbau und vor allem eine Lösung für die Zeit nach 2019, wenn die Kompensationsmittel des Bundes auslaufen. Dann werde es schwer, in den Bundesländern mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau zu generieren, betonten die Abgeordneten. Außerdem müsse der Bund mit den Ländern in Verhandlung treten, um die Zweckbindung der Mittel tatsächlich durchzusetzen. Bislang werde zwar viel gebaut, jedoch viel zu wenige Sozialwohnungen. Viele Altbestände seien zudem inzwischen privatisiert und dienten als Spekulationsobjekte. Statt, wie die Linksfraktion, nur mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu fordern, müsse man deshalb auch über weitere Maßnahmen, wie eine Reform der Förderbedingungen und eine längere Belegungsbindung, diskutieren, betonten die Grünen.

Die CDU/CSU-Fraktion sah es ebenfalls als Tatsache an, dass in Deutschland mehr bezahlbarer Wohnraum gebraucht werde. Die Große Koalition habe mit der Mietpreisbremse und der Wohngelderhöhung jedoch bereits entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Jedoch liege die Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau seit der Föderalismusreform allein bei den Bundesländern. Die Bundesregierung appelliere daher schon länger an die Länder, ihrer Verantwortung auch nachzukommen und die Mittel des Bundes tatsächlich für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.

Die SPD-Fraktion bezeichnete es als bedauerlich, dass die Länder die Kompensationsmittel oft nicht zweckgebunden einsetzten. Dem liege häufig auch eine Fehleinschätzung der demografischen Entwicklung zugrunde. Deutschland sei heute ein Zuwanderungsland. Es müssten demzufolge auch mehr Wohnungen für die wachsende Zahl an Menschen gebaut werden. Bevor man jedoch mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau ausgebe, müsse untersucht werden, wie die Effizienz der Mittel gesteigert werden könne.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), ergänzte, die Situation in den einzelnen Bundesländern sei sehr unterschiedlich. Während besonders in Ballungsräumen Wohnungsnot herrsche, gebe es andernorts starke Leerstände. Es sei daher der Wunsch der Länder gewesen, ihren Bedürfnissen gemäß zu investieren. Eine pauschale Erhöhung der Mittel ohne Zweckbindung sei daher nicht möglich.

Schwarzelühr-Sutter sicherte aber zu, dass die Bundesregierung das Thema im "Bündnis für Wohnen" thematisieren werde. Ziel sei es, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen eine nachhaltige Lösung zu finden.

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4. Probleme mit moderner Telematik

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Die im Aufbau befindliche elektronische Vernetzung des deutschen Gesundheitssystems stößt nach Darstellung der mit dem Projekt befassten Experten noch auf erhebliche technische Schwierigkeiten. Die mit der Umsetzung beauftragte Industrie habe die Komplexität des Vorhabens völlig unterschätzt, erklärten die Sachverständigen übereinstimmend am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Sie gaben sich gleichwohl zuversichtlich, dass die Telematikinfrastruktur (TI) mit dem gebotenen hohen Sicherheitsstandard und zum Nutzen der Verbraucher in absehbarer Zeit in den Testbetrieb gehen kann.

Teil der digitalen Infrastruktur ist die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK), die seit diesem Jahr verbindlich eingeführt worden ist. Inzwischen nutzen nach Auskunft der Experten fast alle Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die neue Karte mit Lichtbild, auf der künftig alle wichtigen Gesundheitsdaten gespeichert werden sollen.

Voraussichtlich ab November sollen zunächst rund 1.000 Leistungserbringer (zum Beispiel Ärzte, Krankenkassen, Apotheken) mit dem neuen IT-System testweise arbeiten, um Erfahrungen zu sammeln, darunter elf Krankenhäuser. Ob der Zeitplan gehalten werden kann, ist nach Aussage der Experten jedoch von den Zulieferungen der Industrie abhängig.

Vor allem die Abstimmung der verschiedenen bestehenden Systeme aufeinander (Kompatibilität) sowie die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereiten den Herstellern offensichtlich noch große Probleme. Derzeit sind Leistungserbringer bereits über ein Netz die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-safenet) miteinander verbunden und tauschen Daten aus. Auch in den Kliniken gibt es eigene interne Datennetze. Mit der neuen Telematikinfrastruktur soll dann eine einheitliche, schnelle "Datenautobahn" im Gesundheitswesen geschaffen werden.

Einige Fachleute räumten ein, dass schon sehr viel Geld in das neue System investiert worden sei, ohne dass die Verbraucher bislang viel Nutzen daraus ziehen könnten. Das hänge vor allem mit den hohen Sicherheitsanforderungen zusammen, die einzigartig seien und auf jeden Fall auch eingehalten würden. Gerade für Ärzte sei die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten unverzichtbar, hieß es.

Über die Telematikinfrastruktur soll das gesamte Gesundheitswesen elektronisch vernetzt werden, um Zeit und Wege zu sparen und damit Geld. So soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, in ländlichen Gebieten die medizinische Versorgung jederzeit zu gewährleisten, unter anderem mit Hilfe der Telemedizin. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will in Kürze ein sogenanntes E-Health-Gesetz vorlegen, in das die neuen technischen Standards einfließen sollen.

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5. Facebook verteidigt Nutzungsbedingungen

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/SCR) Das US-Unternehmen Facebook wird wie geplant am Freitag die neuen Nutzungsbedingungen in Kraft setzen. Das teilte Richard Allan, der für Europa zuständige Policy Director des Unternehmens, am Mittwochmorgen bei einer Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit. Forderungen etwa des ebenfalls anwesenden Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, damit bis zur Klärung offenere Kritikpunkte zu warten, wies Allan zurück. Es verwies darauf, dass sich die angebotenen Dienste des Unternehmens weiterentwickelt hätten und somit neue Nutzungsbedingungen sinnvoll seien. In Hinblick auf die in den neuen Nutzungsbedingungen enthaltenen Regelungen zur personalisierten Werbung sowie zu Standortdiensten verwies Allan auf sogenannte "Opt-Out"-Regeln, die dem Nutzer ermöglichen würden, diese Funktionen auszuschalten.

In der Diskussion interessierten sich die Ausschussmitglieder insbesondere für die Speicherung der Daten, die Weitergabe an Dritte sowie den möglichen Zugriff seitens staatlicher Stellen. Ein Vertreter der Fraktion Die Linke erkundigte sich, wie Nutzer sich über die von ihnen gespeicherten Daten informieren können. Allan verwies auf eine Funktion, die es den Nutzern ermögliche, sämtliche über sie gespeicherte Daten herunterzuladen und einzusehen. Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte nach der Speicherdauer von Daten. Allan erläuterte, dass zum Beispiel ein hochgeladenes Bild erst dann gelöscht werde, wenn es der Nutzer wolle. Es werde dann aber auch - im Sinne des "Rechts auf Vergessen - gelöscht. Andere Daten, zum Beispiel IP-Adressen oder Standortdaten, würden nur solange gespeichert, wie dafür einen Grund, etwas "wirtschaftliche Gründe" oder Sicherheitsaspekte, bestehe.

Ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU fragte nach dem Datenaustausch zwischen Unternehmen, die inzwischen zu Facebook gehören, etwa die Nachrichten-App WhatsApp und der Fotodienst Instagram, und der Nutzung der jeweiligen Inhalte. Allan betonte, dass insbesondere die WhatsApp-Daten derzeit nicht im Rahmen der Facebook-Dienste von dem Unternehmen genutzt werden könnten, da hierzu WhatsApp erst seine Nutzungsbedingungen ändern müsste. Caspar hielt dem entgegen, dass die neuen Bedingungen die Nutzung durchaus zuließen und dass WhatsApp ohnehin unter aus datenschutzrechtlicher Sicht lasche Regelungen des US-Bundesstaates Kalifornien falle.

Auf Nachfragen eines Vertreters der SPD-Fraktion sagte Allan, dass sich das Unternehmen auch in Hinblick auf die geplante Datenschutz-Grundverordnung der EU engagiere. Wünschenswert sei eine Regelung, die dafür Sorge trage, dass ein in der EU tätiges Unternehmen sich nach den Richtlinien des jeweiligen Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitze habe, richten müsse. Dies ist schon aktuell Streitpunkt. Während Allan darauf verwies, dass sich Facebook an die irischen Regelungen halte und dies die Richtschnur sei, vertrat Datenschützer Caspar die Auffassung, dass das Unternehmen auch jetzt schon unter deutsches Datenschutzrecht falle.

Hinsichtlich des Zugriffs durch staatliche Stellen betonte Allan, dass sich Facebook für Transparenz einsetze und das, was rechtlich zulässig ist, dazu veröffentliche, zum Beispiel die Zahl der Anfragen seitens der Behörden der jeweiligen Länder. Da die Daten der Nutzer auf US-Servern gespeichert würden, fielen sie auch unter US-Recht. Das Unternehmen setze sich gemeinsam mit anderen Internetfirmen für mehr Transparenz bei der US-Regierung ein. Caspar verwies auf die Snowden-Enthüllung und das "Prism"-Programm, das den US-Geheimdiensten unklare Zugriff auf Daten des Unternehmens erlaube. Dem widersprach Allan.

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6. Einführung des Ersatz-Personalausweises

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Mit der Einführung eines Ersatz-Personalausweises sollen nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion Ausreisen insbesondere von Dschihadisten effektiv verhindert werden können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der beiden Fraktionen (18/3831) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Darin verweist die Koalition auf Fälle, in denen Personen "entgegen einer verfügten räumlichen Beschränkung und trotz Entzugs des Reisepasses" unmittelbar aus Deutschland oder aus anderen Schengenstaaten in Drittstaaten ausgereist sind, bei denen der Personalausweis als Reisedokument ausreicht. "Insbesondere Personen aus dem gewaltbereiten islamistisch-dschihadistischen Bereich unternehmen ihre Ausreiseversuche unter anderem über die grenzkontrollfreien Binnengrenzen, um dann den Schengenraum in Richtung eines Drittstaates (zum Beispiel Türkei) zu verlassen", heißt es in der Begründung. Von dort erfolge die Weiterreise gegebenenfalls über die sogenannte "Grüne Grenze" in Krisen- und Kriegsgebiete wie Syrien und Irak.

Wie die Fraktionen weiter ausführen, besteht sowohl im Inland als auch für deutsche Einrichtungen im Ausland "eine hohe abstrakte Gefährdung durch den islamisch-dschihadistischen Terrorismus", die sich "jederzeit in Form von Anschlägen unterschiedlicher Dimensionen und Intensität realisieren" könne. Ein zentrales Problem stellten Reisen radikalisierter Personen in Krisenregionen wie Syrien und Irak dar. Von Rückkehrern mit Kampferfahrung und Kontakten zu dschihadistischen Gruppen gehe dabei eine besondere Gefahr aus.

Der Vorlage zufolge ist zur "Unterbindung der Reise der Betroffenen" eine Entziehung des Passes möglich, während eine solche Regelung in Bezug auf den Personalausweis fehlt. Künftig soll auch "die Entziehung des Personalausweises sowie die Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises erfolgen können, um dadurch Reisen dieser Personen möglichst zu verhindern". Die Ausgestaltung des Ersatz-Personalausweises und der darin eingebrachte Vermerk, dass er nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt, ermöglichten es den für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständigen Behörden aller Schengenstaaten, die Ausreisebeschränkung festzustellen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Hinweise auf das Ausreiseverbot sollen laut Koalition lediglich auf der Vorderseite des Ersatz-Personalausweises vorhanden sein, während die personenbezogenen Daten auf der Innenseite abgebildet werden. "Die Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen würden damit so gering wie möglich gehalten", heißt es in der Vorlage weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 044 - 28. Januar 2015 - 12.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2015


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