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BUNDESTAG/4989: Heute im Bundestag Nr. 190 - 15.04.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 190
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. April 2015, Redaktionsschluss: 15.00 Uhr

1. Barcode-Kennzeichung bei Gen-Lebensmitteln
2. Alte Heizkessel müssen ausgetauscht werden
3. Ortsumgehung angemeldet
4. Dachverlängerung nicht geplant
5. Aufträge für Studien der Bundesregierung
6. Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage


1. Barcode-Kennzeichung bei Gen-Lebensmitteln

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln durch Barcodes auf Verpackungen erfüllt nicht die Anforderungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 und kann nicht als gleichwertig anerkannt werden. Das geht aus einer Antwort (18/4560) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/4242) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Auswirkungen der transatlantischen Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (Ceta) hervor. Bei Abschluss eines Freihandelsabkommens sollen Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, weiterhin den EU-Vorgaben einschließlich der Gentechnikkennzeichnung entsprechen.

Darüber hinaus heißt es, dass die Ceta-Verhandlungen hinsichtlich der Regelungen zum Schutz geografischer Herkunftsangaben zufriedenstellend abgeschlossen wurden. Dadurch würden die von der EU vorgeschlagenen geschützten Nahrungsmittelerzeugnisse auch in Kanada auf einem dem EU-Recht vergleichbaren Niveau geschützt. Zudem könnten nach Inkrafttreten des Abkommens die Listen über geschützte geografische Herkunftsangaben durch den sogenannten Gemischten Ausschuss ergänzt werden. Die im Rahmen von Ceta vereinbarten Regeln zum Schutz geografischer Herkunftsangaben würden europäischen Landwirten und kleinen Unternehmen im Bereich der Nahrungsmittelproduktion zugutekommen, erklärt die Bundesregierung. Allerdings sei die Verwendung einer englischen oder französischen Übersetzung geschützter Bezeichnungen durch kanadische Produzenten zulässig, wenn die Verwendung den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses nicht in die Irre führt.

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2. Alte Heizkessel müssen ausgetauscht werden

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Für mindestens 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen mit einem sogenannten Konstanttemperaturkessel besteht eine Austauschpflicht. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4561) auf eine Kleine Anfrage (18/4372) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Geregelt ist der Heizkesselaustausch in der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Vorgesehen ist den Angaben zufolge, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Einhaltung der Austauschpflicht prüft. Falls der Hauseigentümer der Verpflichtung nicht nachkommt, erhält er zunächst eine "angemessene Frist zur Nacherfüllung" und kann dann, sofern der alte Heizkessel nicht innerhalb der Frist erneuert wird, auch mit einem Bußgeld bestraft werden.

Der Schornsteinfeger informiert dazu die jeweils nach Landesrecht zuständige Behörde, die "über die zur Durchsetzung der Austauschpflicht zu ergreifenden Maßnahmen" entscheidet. Wie es in der Antwort heißt, wird die Einhaltung der Austauschpflicht "umfassend kontrolliert". Die Schornsteinfeger selbst haben den Angaben zufolge aber nicht die Kompetenz, alte Kessel stillzulegen.

Alte Heizungen mit Konstanttemperaturkessel gelten verglichen mit modernen Brennwertheizungen als ausgesprochen ineffizient.

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3. Ortsumgehung angemeldet

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Gesamtkosten für den Bau der Ortsumgehung Ritterhude in Niedersachsen werden auf rund 28 Millionen Euro geschätzt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/4436) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4276) hervor.

Das Vorhaben sei für die Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans angemeldet, heißt es weiter. Alle vorgeschlagenen Projekte würden nunmehr einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, gesamtwirtschaftlich bewertet und hinsichtlich netzkonzeptioneller, raumordnerischer, städtebaulicher und naturschutzfachlicher Aspekte beurteilt. Die Ergebnisse hierzu würden frühestens im Herbst 2015 vorliegen.

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4. Dachverlängerung nicht geplant

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Deutsche Bahn AG plant nicht, das Dach am Berliner Hauptbahnhof um das derzeit eingelagerte Dach zu verlängern. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/4438) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4254) hervor.

Eine nachträgliche Hallendachverlängerung sei weder verkehrlich noch wirtschaftlich zu verantworten, heißt es weiter. Die Kosten der Verlängerung würden auf 82 Millionen Euro zuzüglich betrieblicher Folgekosten von 55 Millionen Euro und Einnahmeverlusten von zehn Millionen Euro geschätzt. Der Zeitbedarf für eine Vollsperrung der oberirdischen Fern- und S-Bahngleise betrage rund neun Monate, schreibt die Regierung.

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5. Aufträge für Studien der Bundesregierung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche Studien und Forschungsvorhaben verschiedene Bundesministerien in Auftrag gegeben haben, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (18/4468) erfahren. Gefragt wird unter anderem, welche Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in den Bereichen Energie und Freihandel seit 2009 in Auftrag gegeben hat. Die Abgeordneten erwarten auch Angaben zu den Kosten der Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben.

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6. Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach möglichen weiteren Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4466). In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten auf die geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Damit werde erwogen, Unternehmen aus der "Oberflächen- und Wärmebehandlung" sowie "Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewälzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen" von der vollen EEG-Umlage zu befreien. Die Bundesregierung soll angeben, um wie viele Unternehmen es sich handelt und welche finanziellen Auswirkungen die geplanten Ausnahmen für weitere Branchen haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 190 - 15. April 2015 - 15.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2015

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