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BUNDESTAG/5075: Heute im Bundestag Nr. 276 - 01.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 276
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 01. Juni 2015, Redaktionsschluss: 11.45 Uhr

1. Europäische Sozialcharta
2. Fracking-Novelle der Bundesregierung
3. Linke fordert Gesetz zur Entgeltgleichheit
4. Widerrufe von Flüchtlingsanerkennung
5. Verbot rechtsextremer Vereine seit 1990
6. Umgehung von Techniken zur Verschlüsselung


1. Europäische Sozialcharta

Europaausschuss/Anhörung

Berlin: (hib/JOH) Die Europäische Sozialcharta und die sich daraus für Deutschland ergebenden Verpflichtungen sind am Mittwoch, dem 10. Juni 2015, ab 16 Uhr Thema einer öffentlichen Anhörung im Europaausschuss. Als Sachverständige sind geladen Ralf-Peter Hayen (Leiter der Abteilung Recht beim Bundesverband des Deutschen Gewerkschaftsbundes), Professor Michael Eilfort (Vorsitzender der Stiftung Marktwirtschaft) und Klaus Lörcher (ehemaliger Justiziar des Europäischen Gewerkschaftsbundes).

Die Anhörung findet im Paul-Löbe-Haus in Saal 4.900 (Europasaal) statt und wird zeitversetzt im Internet übertragen. Externe Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des EU-Ausschusses (europaausschuss@bundestag.de) unter Angabe ihrer Personalausweisnummer und ihres Geburtsdatums anzumelden.

Auf die Europäische Sozialcharta hatten sich 1961 die Mitgliedsstaaten des Europarats bei einem Treffen in Turin geeinigt. Sie führt 19 Grundrechte auf, darunter das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit und auf gesetzlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schutz der Familie. Auch der Jugend- und Mutterschutz, das Recht auf erschwinglichen Wohnraum, kostenlose Schulbildung und ein Verbot der Zwangsarbeit sind enthalten. 1999 trat eine novellierte Fassung in Kraft, in der unter anderem das Recht auf würdiges Altern hinzugefügt wurde. Heute haben 43 der 47 Staaten des Europarats die Charta ratifiziert.

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2. Fracking-Novelle der Bundesregierung

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/JOH) Die Pläne der Bundesregierung, die umstrittene Fördermethode für ÖL und Gas, Fracking, gesetzlich neu zu regeln und die Förderung unkonventionellen Erdgases zu verbieten, sind am Montag, dem 8. Juni 2015, ab 13 Uhr Thema eines dreistündigen öffentlichen Fachgespräches im Umweltausschuss. Als Sachverständige sind geladen Otto Huter (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände), Martin Weyand (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.), Professor Rol Emmermann (Deutsche Akademie der Technikwissenschaften), Sascha Müller-Kraenner (Deutsche Umwelthilfe e. V.), Ulrich Peterwitz (Verband kommunaler Unternehmen), Oliver Kalusch (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V.) sowie Georg Buchholz (Naturschutzbund Deutschland e. V.).

Die Anhörung findet im Paul-Löbe-Haus in Sitzungssaal E.700 statt. Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum Vortag der Sitzung beim Ausschuss (umweltausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Im Mittelpunkt der Anhörung steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4713) zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (18/4713) sowie die Stellungnahme des Bundesrates dazu (18/4949). Die Bundesregierung will mit der Novelle sicherstellen, dass für die in Deutschland bereits seit Jahrzehnten praktizierte Förderung von konventionellem Erdgas mittels Fracking künftig strenge Auflagen gelten. Die Förderung unkonventionellen Erdgases, das meist in geringeren Tiefen in dichtem Schiefer, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein gebunden ist, will sie verbieten, weil hierfür ihrer Ansicht nach ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse fehlten. Jedoch sollen Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken unter bestimmten Voraussetzungen auch oberhalb von 3.000 Metern Tiefe möglich sein.

Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Umweltschützer warnen vor Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz des Verfahrens verbunden sein könnten.

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3. Linke fordert Gesetz zur Entgeltgleichheit

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke will die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern gesetzlich durchsetzen. In einem Antrag (18/4933) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Dienst gelten soll. "Die zwar verbotene, aber tatsächliche existierende Ungleichbehandlung von Frauen und Männern beim Entgelt stellt ein gravierendes Unrecht dar. Zur Beseitigung braucht es endlich verbindliche gesetzliche Vorgaben", schreibt die Fraktion zur Begründung.

Das Gesetz zur Entgeltgleichheit soll nach dem Willen der Linksfraktion unter anderem einen Anspruch auf anonymisierte Auskünfte über die Entlohnung in Betrieben beinhalten. Arbeitsrechtliche Klauseln, die den Beschäftigten Stillschweigen über ihr Entgelt vorschreiben, sollen für nichtig erklärt werden. Zudem fordern die Linken regelmäßige Betriebsprüfungen zur Entgeltgleichheit. Fälle von Entgeltdiskriminierungen sollen durch ein betriebliches Einigungsstellenverfahren beseitigt werden. Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, soll im Gesetz ein Verbandsklagerecht verankert werden. Für Verstöße gegen das Gesetz fordert die Linksfraktion Geldbußen in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

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4. Widerrufe von Flüchtlingsanerkennung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im ersten Quartal dieses Jahres sind in Deutschland insgesamt 136 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen zurückgenommen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/4980) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4643) hervor. Danach gab es von Januar bis einschließlich März 2015 insgesamt 3.685 Entscheidungen in Widerrufsprüfverfahren. Dabei kam es in 3.549 Fällen oder 96,3 Prozent der Entscheidungen zu keinem Widerruf.

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5. Verbot rechtsextremer Vereine seit 1990

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Bundesinnenministerium hat seit dem Jahr 1990 im Rahmen seiner Zuständigkeit zehn rechtsextremistische Vereine verboten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/4995) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4819) hervor. Wie die Regierung darin weiter ausführt, haben nach den ihr vorliegenden Informationen die Länder seit dem Jahr 1990 insgesamt 32 rechtsextremistische Vereine verboten.

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6. Umgehung von Techniken zur Verschlüsselung

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, inwiefern und auf welcher Rechtsgrundlage es aus Sicht der Bundesregierung Bundesbehörden gestattet ist, "verschlüsselte Kommunikation zu umgehen, auszuhebeln oder unbrauchbar zu machen". Ferner erkundigen sich die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (18/5013) unter anderem danach, welchen internationalen Regelungsbedarf die Bundesregierung "hinsichtlich der Umgehung, Aushebelung oder Unbrauchbarmachung von Verschlüsselungstechniken" sieht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 276 - 1. Juni 2015 - 11.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2015

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