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BUNDESTAG/5079: Heute im Bundestag Nr. 280 - 03.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 280
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 03. Juni 2015, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

1. Energieausweis ist gut bekannt
2. Eränzende Angaben zu Wohnungsverkäufen
3. Stellen zur Kontrolle des Mindestlohns
4. Regierung: Mehr Wachstum bei Post
5. Regierung: BZgA nicht quersubventioniert
6. Aufträge von BND und BfV an Privatfirmen
7. Kriegsdienst in der Ukraine
8. 400 Stellen für mehr Kassensicherheit


1. Energieausweis ist gut bekannt

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Energieausweis ist nach Einschätzung der Bundesregierung sowohl in der Immobilienbranche als auch den Kauf-, Miet-, Pacht- und Leasinginteressenten gut bekannt. Vor diesem Hintergrund habe man keinen Anlass zu der Annahme, dass der in der Energieeinsparverordnung von 2014 geregelten Pflicht zur Vorlage von Energieausweisen nicht nachgekommen werde, heißt es in der Antwort der Regierung (18/4826) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4629).

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2. Eränzende Angaben zu Wohnungsverkäufen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (18/4960) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2959) Unternehmen genannt, die in den Jahren 2008 bis 2013 Wohnungen aus Bundesbesitz gekauft haben. Es handelt sich um eine ergänzende Antwort zu Drucksache 18/3426.

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3. Stellen zur Kontrolle des Mindestlohns

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Verteilung der insgesamt 1.600 neuen Stellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf die verschiedenen Hauptzollämter zur Kontrolle des Mindestlohns erfolgt aufgrund bestimmter Indikatoren wie Bevölkerung, Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, Empfänger on Sozialleistungen und Bruttoinlandsprodukt. Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (18/4871) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (18/4719) die Stellenverteilung detailliert auf. Zur Sicherstellung der Mindestlohnkontrollen würden die aktuell in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte verstärkt in die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gesteuert, heißt es weiter.

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4. Regierung: Mehr Wachstum bei Post

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Wettbewerb im Postsektor hat nach Auffassung der Bundesregierung zu mehr Wachstum, Beschäftigung und Berücksichtigung der Verbraucherinteressen geführt. Allerdings müssten für die Beschäftigten im Postsektor faire und sozialverträgliche Arbeitsbedingungen bestehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/4867) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4703). Die Entlohnungspraxis sei durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns transparenter geworden.

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5. Regierung: BZgA nicht quersubventioniert

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung kann im Entwurf für das Präventionsgesetz (18/4282) keine Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erkennen. Eine Finanzierung der BZgA durch Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei nicht vorgesehen. Auch aus der Beauftragung der BZgA durch den GKV-Spitzenverband ergäben sich "keine Anhaltspunkte für etwaige verfassungsrechtliche Bedenken", heißt es in der Antwort (18/4945) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/4744) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Angesichts der vielen Akteure seien eine Koordinierung der Präventionsaktivitäten sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen zu unterstützen. Vorgesehen sei, dass der GKV-Spitzenverband die BZgA ab 2016 vor allem "mit der Entwicklung kassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluation beauftragen soll".

Die vom GKV-Spitzenverband zu leistende Vergütung dürfe nur für diese Aufgabe eingesetzt werden und nicht für andere Aufgaben der BZgA. Deshalb handele es sich nicht um eine Quersubventionierung. Zudem müsse die BZgA sicherstellen, dass die Vergütung "ausschließlich zur Durchführung des Auftrags eingesetzt" und dies nach Maßgabe des GKV-Spitzenverbandes dokumentiert werde.

Ab 2016 sollen die Krankenkassen pro Jahr insgesamt mindestens rund 140 Millionen Euro für Präventionsleistungen in den Lebenswelten einsetzen. Rund 35 Millionen Euro pro Jahr sollen von den Krankenkassen an die BZgA fließen. Experten hatten bei einer Anhörung Zweifel geäußert, ob diese Konstruktion sinnvoll und rechtlich haltbar ist, handele es sich doch nicht um Steuergelder, sondern um Beitragsmittel der Versicherten.

Die BZgA mit Sitz in Köln untersteht dem Bundesgesundheitsministerium. Diese Bundesoberbehörde soll mit Aufklärungskampagnen auf Gesundheitsrisiken hinweisen und darauf hinwirken, dass die Bürger sich gesundheitsbewusst verhalten. Die Gesamtausgaben der BZgA werden in der Antwort mit rund 60,3 Millionen Euro für 2015 angegeben. In der Behörde sind 248 Mitarbeiter beschäftigt. Thematische Schwerpunkte bei Broschüren und Printmaterialien sind derzeit Sexualaufklärung, Suchtprävention und Impfungen.

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6. Aufträge von BND und BfV an Privatfirmen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke möchte von der Bundesregierung wissen, welche Privatfirmen, die mit "nachrichtendienstlichen Techniken und Methoden Informationsgewinnung betreiben oder betrieben haben", seit dem Jahr 2005 vom Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) beschäftigt wurden. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/4926) unter anderem danach, ob der BND, das BfV und das BSI beziehungsweise die verantwortlichen Ministerien und das Bundeskanzleramt seit dem Jahr 2005 Aufträge an private ausländische Militärdienstleister vergeben hat.

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7. Kriegsdienst in der Ukraine

Menschenrechte/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Einberufung von ukrainischen Bürgern in den Wehr- und Kriegsdienst ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/5032) der Fraktion Die Linke. Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten erfahren, wie viele Personen nach ihrer Kenntnis von den verschiedenen Einberufungswellen seit dem Jahr 2014 betroffen waren und wie viele Wehrpflichtige sich seither dem Militärdienst entzogen haben. Außerdem wollen sie wissen, wie viele Angehörige der ukrainischen Armee seit Januar 2014 desertiert sind und welche Strafen sie erwarten, wenn sie Widerstand leisten oder durch Ungehorsam auffallen.

Die Linksfraktion verweist darauf, dass im Zuge des militärischen Konflikts in der Ostukraine die zuvor unter Präsident Wiktor Janukowitsch abgeschaffte Wehrpflicht wieder eingeführt worden sei. Die Regelungen zur Einberufung seien so ausgeweitet worden, dass nunmehr Bürger im Alter von 20 bis 60 Jahren ihr Erfassungsschreiben erhalten. Kriegsdienstverweigerung sei nur unter ganz bestimmten Bedingungen für Angehörige registrierter religiöser Gemeinschaften zulässig. Gegen diese Regelungen gebe es vielerorts Proteste, erklären die Fragesteller. So wollten sich viele Bürger durch Flucht ins Ausland dem Kriegsdienst entziehen. Ihnen und anderen Kriegsdienstverweigerern drohten Geld- und Haftstrafen. Die Linksfraktion betont jedoch, dass die individuelle Entscheidung, nicht an Kriegshandlungen teilzunehmen, respektiert werden müsse.

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8. 400 Stellen für mehr Kassensicherheit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Nach Stellenbesetzungen im Zuge einer Anweisung zur Erhöhung der "Kassensicherheit in den IT-Verfahren" für die Leistungsgewährung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erkundigt sich die Fraktion Die Linke. Es gehe darum, mit 400 befristeten Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) den Mehraufwand abzudecken, der durch das Vier-Augen-Prinzip entstehe, heißt es in der Kleinen Anfrage (18/5042) der Fraktion. Die Abgeordneten wollen nun genau wissen, wie viele Stellen bereits besetzt worden sind und welche Arbeitsplätze länger beibehalten werden sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 280 - 3. Juni 2015 - 09.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2015

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