Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5225: Heute im Bundestag Nr. 425 - 31.08.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 425
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 31. August 2015, Redaktionsschluss: 14.22 Uhr

1. Gesundheitsgefahren durch Hitzewellen
2. Keine Abwerbung von Pflegekräften
3. Subventionen und Nachhaltigkeit
4. 136 Gebote für Photovoltaik eingereicht
5. Anhörung zur Transparenzrichtline
6. Straftaten im Zusammenhang mit NSU
7. Balkan-Reise der Bundeskanzlerin
8. Entwicklungsprojekte gegen Drogen-Anbau


1. Gesundheitsgefahren durch Hitzewellen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Klimawandel hat problematische Auswirkungen auch auf die Gesundheit der Menschen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (18/5797) auf eine Kleine Anfrage (18/5709) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf zahlreiche mögliche direkte und indirekte Folgen und rät zu erhöhter Wachsamkeit und Vorbeugung. Insbesondere die häufigeren und verlängerten Hitzewellen könnten für ältere und ganz junge Menschen gefährlich sein.

In einem Sachstandsbericht des Robert-Koch-Instituts von 2010 würden Erkrankungen aufgeführt, die klimabedingt zunehmen könnten, darunter Hitzekrämpfe, Hitzeohnmacht, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag, berichtet die Regierung. An heißen Tagen könne auch die Konzentration von Ozon und Feinstaub erhöht sein, worunter vor allem Patienten mit Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen litten.

Mit der Zunahme der Sonnen-UV-Strahlung könne zudem das Hautkrebsrisiko steigen. Daneben trete der "Graue Star" als eine der wichtigsten Nebenwirkungen (adverse Effekte) der UV-Strahlung auf. Die zunehmende Erwärmung könnte auch zu einer verlängerten Pollensaison führen und Allergiker zusätzlich belasten. Das Auftreten von Infektionskrankheiten sei hingegen multifaktoriell bedingt. Grundsätzlich denkbar sei jedoch, dass bestimmte Erreger neu oder verstärkt auftreten und Infektionen zunehmen könnten, die über Lebensmittel oder Wasser übertragen werden.

Die Bundesregierung habe in den vergangenen fünf Jahren zahlreiche Studien, Analysen und Sachstandsberichte zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit finanziert. Die Studien verdeutlichten, wie wichtig Anpassungen an den Klimawandel im Gesundheitssektor seien. Es bestehe aber weiterer Forschungsbedarf.

Was die Hitze betreffe, sei es wichtig, sich nicht nur an extrem heiße Tage anzupassen, sondern auch an die zunehmende Variabilität des Wetters, heißt es in der Antwort weiter. Hier sei jeder Einzelne gefordert, sich auf die Auswirkungen des Klimawandels einzustellen.

So könne eine gesunde und ausgewogene Ernährung, wenig Alkohol und der Verzicht auf das Rauchen helfen, das eigene gesundheitliche Risiko zu senken und das "zunehmend belastende Wettergeschehen" besser zu verkraften. Daneben seien weitere Vorkehrungen sinnvoll, etwa die Verringerung sogenannter Wärmeinseln in Städten und ein klimaangepasstes Bauen.

*

2. Keine Abwerbung von Pflegekräften

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Aus der Republik Moldau werden keine Pflegekräfte für den deutschen Markt abgeworben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5794) auf eine Kleine Anfrage (18/5699) der Fraktion Die Linke schreibt, bestehe kein solches Abwerbeprogramm. Vielmehr habe die Bundesregierung einem Wunsch der moldawischen Regierung entsprochen, "in einer untervertraglichen Absprache Leitprinzipien für einen forbildungsbezogenen strukturierten Austausch von medizinischem Fachpersonal zu formulieren".

Grundlage hierfür seien die guten Erfahrungen bei der Fortbildung moldauischer Ärzte in Deutschland in den vergangenen acht Jahren gewesen. Das Programm ziele auf eine Verbesserung des moldauischen Gesundheitswesens. Eine dauerhafte Arbeitsaufnahme der Fachkräfte in Deutschland werde ebenso wenig angestrebt wie ein förmliches Anwerbeabkommen.

Ende 2014 waren den Angaben zufolge 4.205 Pflegekräfte aus Moldau in Deutschland beschäftigt, darunter 3.046 in sozialversicherungspflichtigen Jobs und 1.159 als geringfügig Beschäftigte.

*

3. Subventionen und Nachhaltigkeit

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der bald erscheinende 25. Subventionsbericht wird erstmalig auch über die Nachhaltigkeit der gewährten Subventionen berichten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5796) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5694) mitteilt, stehen "langfristige ökonomische, ökologische und soziale Wirkungen im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie" im Fokus der Nachhaltigkeitsprüfung. Mit der Nachhaltigkeitsprüfung sei die Notwendigkeit, Subventionen ökonomisch, ökologisch und sozial zu begründen, erhöht worden, heißt es in der Antwort weiter.

*

4. 136 Gebote für Photovoltaik eingereicht

Berlin: (hib/HLE) In der zweiten Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurden 136 Angebote eingereicht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5805) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5720). Das gesamte Gebotsvolumen habe 558.400 Kilowatt betragen.

*

5. Anhörung zur Transparenzrichtline

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird eine öffentliche Anhörung zur Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie durchführen. Grundlage ist der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (18/5010, 18/5272) zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht. Damit sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert werden. Wesentliche Änderungen sind die Überarbeitung der Vorgaben zur Umsetzung des Herkunftsstaatsprinzips, die Anpassung der Meldepflichten bei Erwerb beziehungsweise Veräußerung bedeutender Beteiligungen, das Entfallen der Zwischenmitteilungen im Bereich der Regelpublizität und die Neuaufnahme einer Verpflichtung von Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder in der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind sowie die Einführung eines erhöhten Buß- und Ordnungsgeldrahmens für bestimmte Verstöße gegen Transparenzpflichten.

Die Anhörung wird am Montag, den 7. September 1015, um 11.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Anhörungssaal 3.101 beginnen. Sie soll zwei Stunden dauern. Als Sachverständige sind geladen: Rechtsanwalt Michael Brellochs, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband Investment und Asset Management, Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Deutscher Anwaltverein, Deutsches Aktieninstitut, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Andreas Hübers (ONE Deutschland), Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, Professor Christoph Seibt, Verband Deutscher Reeder, Verbraucherzentrale Bundesverband und Markus Henn (Weed - Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

*

6. Straftaten im Zusammenhang mit NSU

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Dem Bundeskriminalamt (BKA) sind seit dem breiten öffentlichen Bekanntwerden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) im November 2011 im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) 259 Fälle im Zusammenhang mit dem NSU übermittelt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5751) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5634) hervor. Danach reichen die Deliktsarten neben der Verwundung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Verleumdung von Politikern, Beleidigung, Bedrohung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie des Staates und seiner Symbole über Volksverhetzung, Billigung und Belohnung einer Straftat,Sachbeschädigung und Störung des öffentlichen Friedens unter anderem bis hin zu Nötigung, räuberische Erpressung, besonders schwerem Diebstahl, Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und der Bildung einer terroristischen Vereinigung.

*

7. Balkan-Reise der Bundeskanzlerin

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben der Bundesregierung besteht zwischen den Verhandlungen mit der griechischen Regierung im Zuge der Euro-Krise und der Besuchsreise von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf dem Balkan Mittel Juli dieses Jahres kein Zusammenhang. Merkel habe bereits im April 2014 dem albanischen Ministerpräsidenten Edi Rama auf dessen Einladung eine Besuchszusage gegeben, heißt es in der Antwort (18/5791) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5664). Serbien habe die Bundeskanzlerin mit Blick auf die Rolle des Landes in der Region und in Würdigung der Reformfortschritte besucht. "Der Besuch in Bosnien und Herzegowina fand angesichts der Bemühungen der Bundesregierung um Fortschritte im EU-Beitrittsprozess statt."

Die drei genannten Länder seien wirtschaftlich in unterschiedlichem Ausmaß mit Griechenland verbunden. Das Handelsvolumen zwischen Albanien und Griechenland habe etwa im Jahr 2014 rund 500 Millionen Euro betragen, während es mit Serbien eine Größe von etwa 350 Millionen Euro und mit Bosnien und Herzegowina von rund 83 Millionen Euro habe. "Auswirkungen auf die albanische Volkswirtschaft können sich aus einem Wegfall von Arbeitsplätzen für albanische Arbeitnehmer in Griechenland und einen daraus resultierenden, weiteren Rückgang der sogenannten Rücküberweisungen ergeben", schreibt die Bundesregierung. Zur Anzahl der derzeit in Griechenland beschäftigten Arbeitnehmer lägen keine belastbaren Zahlen vor, Schätzungen gingen von 600.000 albanischen Arbeitnehmern aus. In Serbien gebe es 250 griechische Firmen mit rund 25.000 Arbeitnehmern, darunter zwei große Medienunternehmen. "Zahlreiche Serben arbeiten in den griechischen Tourismusgebieten, wohin seit den Jugoslawien-Kriegen auch viele Serben (aus Serbien sowie Bosnien und Herzegowina) reisen", heißt es in der Antwort weiter.

*

8. Entwicklungsprojekte gegen Drogen-Anbau

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Das deutsche Engagement im Kampf gegen den weltweiten Drogenanbau ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5790). Trotz positiver Effekte einiger Entwicklungsprojekte hätten es die meisten Programme verfehlt, die Lebensumstände für Personen, die illegale Drogen anbauen, nachhaltig zu verbessern, schreiben die Abgeordneten. "Viele Projekte zeichnen sich durch eine schwache Grundlage, eine mangelnde Strategie, kurzsichtige Schwerpunkte in einzelnen Bereichen aus und konzentrieren sich bei der Erfolgsmessung allein auf die Reduzierung des illegalen Drogenanbaus." Nachhaltige Ansätze zur Reduzierung des Anbaus illegaler Drogen müssten jedoch auch Maßnahmen umfassen, die die sozialen und ökonomischen Chancen betroffener Gruppen verbessern.

Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie viele Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen sie in welchen Ländern und mit welchen Fördergeldsummen in den vergangenen 20 Jahren unterstützt hat. Weitere Fragen zielen unter anderem auf die Veränderung der Anbauflächen für illegale Drogen in den Kooperationsländern sowie auf die Evaluation solcher Projekte und Kriterien zur Messung ihrer Effektivität.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 425 - 31. August 2015 - 14.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang