Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5243: Heute im Bundestag Nr. 443 - 08.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 443
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 08. September 2015, Redaktionsschluss: 14.22 Uhr

1. Änderungen im Unterhaltsrecht
2. Fast 39.000 Menschen mit Asylberechtigung
3. Nitratbelastetes Grundwasser
4. Strahlrohr am Berliner Forschungsreaktor
5. Löschung kinderpornographischer Inhalte
6. Wohnraumüberwachung 2014


1. Änderungen im Unterhaltsrecht

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung plant Änderungen im Unterhaltsrecht. Ein Gesetzentwurf (18/5918) sieht vor, die rechtlichen Grundlagen in Hinblick auf den Mindestunterhalt, das vereinfachte Verfahren im Kinderunterhaltsgesetz und Regelungen im Auslandsunterhaltsgesetz zu überarbeiten.

Der Mindestunterhalt soll sich nach Willen der Bundesregierung nicht mehr am steuerrechtlich geprägten Kinderfreibetrag orientieren, sondern an das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum minderjähriger Kinder anknüpfen. Letzteres wird alle zwei Jahre durch einen Bericht der Bundesregierung ermittelt. Entsprechend soll der Mindestunterhalt per Rechtsverordnung des Justizministeriums angepasst werden können. Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass sich der Kinderfreibetrag zwar bisher auch am entsprechenden Existenzminimumssatz orientiert habe, es aber zu Divergenzen gekommen sei.

Im Bezug auf das vereinfachte Verfahren soll künftig unter anderem der Formularzwang entfallen. Zudem soll der Prozess "effizienter" und "anwenderfreundlicher" gestaltet werden. Änderungen sind entsprechend im Kinderunterhaltsgesetz, der Kindesunterhalts-Formularverordnung und dem Gesetz über Gerichtskosten im Familiensachen vorgesehen. Das vereinfachte Verfahren habe sich etabliert, die Ausgestaltung entspräche aber nicht den typischen Fallkonstellationen, begründet die Bundesregierung. Für Fälle mit Auslandsbezug soll das vereinfachte Verfahren hingegen abgeschafft werden.

In Hinblick auf das Auslandsunterhaltsgesetz sind vor allem technische, sich aus Praxis und Rechtssprechung ergebende Änderungen vorgesehen. So soll unter anderem die örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte angepasst werden.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) kritisiert in seiner Stellungnahme den Entwurf. Die Annahme, dass die Änderung in Bezug auf das vereinfachte Verfahren mit keinem Erfüllungsaufwand für Jugend- und Sozialbehörden verbunden sei, teilt der NKR nicht. Vielmehr sei von einem Erfüllungsaufwand auszugehen, den die Bundesregierung zu schätzen habe.

*

2. Fast 39.000 Menschen mit Asylberechtigung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland haben Mitte dieses Jahres fast 39.000 asylberechtigte Menschen gelebt. Zum Stichtag 30. Juni 2015 seien im Ausländerzentralregister (AZR) 38.637 Personen mit einer Asylberechtigung erfasst gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5862) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5614). Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach die Türkei vor dem Iran und Syrien. Die Zahl der zur Jahresmitte registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 144.933. Hauptherkunftsland war in diesen Fällen Syrien vor dem Irak und dem Iran.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 35.579 Menschen mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden. Hauptherkunftsland in diesen Fällen war Afghanistan, gefolgt von Syrien und Kosovo. Eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) hatten zur Jahresmitte laut Vorlage 14.430 Menschen, von denen allein aus Syrien 8.840 kamen.

Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 129.258 an. Hauptherkunftsland war der Vorlage zufolge Serbien, gefolgt von Kosovo und Mazedonien.

*

3. Nitratbelastetes Grundwasser

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Bundesweit sind 306 von insgesamt 1.203 Grundwasserkörpern aufgrund einer hohen Nitratbelastung in einem schlechten chemischen Zustand. Es sei davon auszugehen, dass der Schwellenwert von 50 Milligramm/Liter an mehr als einer Messstelle überschritten werde, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/5856) auf eine Kleine Anfrage (18/5749) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin führt sie auch aus, dass ein Grundwasserkörper erst dann in einem schlechten chemischen Zustand sei, wenn eine signifikante Fläche - in der Regel mehr als 20 Prozent der Fläche des Grundwasserkörpers - einen Nitratwert von 50ml/l oder mehr aufweise.

Nitrat werde vor allem aus landwirtschaftlichen Flächen und in geringeren Mengen aus Kläranlagenabläufen in die Gewässer eingetragen, heißt es in der Antwort weiter. Die Gesamtemissionen hätten gegenüber Mitte der 1980er Jahre jedoch um knapp die Hälfte, gegenüber Mitte der 1990er Jahre um etwa 20 Prozent abgenommen. Neben Phosphat trage Nitrat entscheidend zur Eutrophierung (Überdüngung) der Gewässer bei.

*

4. Strahlrohr am Berliner Forschungsreaktor

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Sicherheitsanforderungen an das zwischen 2010 und 2012 ausgetauschte konische Neutronenstrahlrohr im Berliner Forschungsreaktor BER II sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/5892) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wann und durch welche Einrichtung das Strahlrohr sicherheitstechnisch geprüft und abgenommen wurde und zu welchem Ergebnis diese Überprüfung gekommen ist. Außerdem fragen sie, mit welchem Prüfdruck der Sicherheitstest durchgeführt wurde. Die Grünen-Fraktion verweist darauf, dass das Konische Stahlrohr laut Sicherheitsbericht für den Reaktor einem Innendruck von 30 bar widerstehen können müsse. Das neue Strahlrohr sei nach Kenntnis der Fragestellenden möglicherweise aber nur auf fünf bar Innendruck getestet worden, was den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen würde.

*

5. Löschung kinderpornographischer Inhalte

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im vergangenen Jahr 2.919 Hinweise auf kinderpornographisches Material erfasst. Als Hinweis wird eine konkrete URL-Adresse verstanden. In 2.747 Fällen reagierte das BKA mit einer Löschaufforderung beziehungsweise mit einer Information an ausländische Behörden. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/5904) hervor. Demnach wurden die kinderpornographischen Inhalte in 1.601 Fällen (58 Prozent) im Ausland gespeichert, in 1.146 Fällen im Inland.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Hinweis in Deutschland, das heißt, Eingang, Auswertung, Weiterleitung an den Provider und Löschung, betrug im vergangenen Jahr 1,88 Tage. 77 Prozent aller in Deutschland gehosteten Inhalte waren laut Unterrichtung spätestens nach zwei Tagen gelöscht, nach einer Wochen waren es 96 Prozent, nach zwei Wochen 100 Prozent.

Die Löschung im Ausland dauert aufgrund komplexerer Verfahren länger. Nach Darstellung der Bundesregierung waren 68 Prozent der im Ausland gespeicherten Inhalte nach einer Woche gelöscht, nach vier Wochen lag der Anteil bei 91 Prozent.

Im Verhältnis zwischen Hinweisen auf im Inland beziehungsweise im Ausland gespeicherte Inhalte verzeichnete die Bundesregierung einen Trend zum Inland. Demnach gab es 2013 noch 781 Hinweise auf in der Bundesrepublik gespeicherte Inhalte, aber 3.504 auf im Ausland stehende Server. Eine abschließende Bewertung für diese Verschiebung sei nicht möglich, heißt es in der Unterrichtung. Denkbar seien unter anderem Änderung im Meldeverhalten der Bevölkerung, aus deren Reihen der überwiegende Teil der Meldungen kommt, oder auch Veränderungen in der Inhaltspolitik der Provider.

*

6. Wohnraumüberwachung 2014

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Im vergangenen Jahr haben Gerichte in sechs Ermittlungsverfahren insgesamt neun Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet. Eines der Verfahren wurde von der Generalbundesanwaltschaft angestrengt, die übrigen Verfahren fanden jeweils in Bayern, Bremen, Hessen, Hamburg und Niedersachsen statt. Zwei der Verfahren hatten Bezüge zur organisierten Kriminalität. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/5900) hervor. Die Anordnungen betrafen insgesamt acht Objekte. Zwei angeordnete Maßnahmen waren laut Unterrichtung "unergiebig", in einem Fall wurden "kaum Gespräche im überwachten Bereich" aufgefangen. Drei Maßnahmen wurden nicht umgesetzt.

Die Bundesregierung ist gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes dazu verpflichtet, den Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen zu informieren. Außer im Bereich Strafverfolgung ist auch in den Bereichen Gefahrenabwehr und Eigensicherung zu berichten. In den beiden letztgenannten Bereichen fanden laut Unterrichtung 2014 allerdings keine Maßnahmen statt.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 443 - 8. September 2015 - 14.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang