Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5245: Heute im Bundestag Nr. 445 - 09.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 445
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 09. September 2015, Redaktionsschluss: 10.36 Uhr

1. Novellierung beim Maßregelvollzug
2. Automatischer Austausch von Kontodaten
3. Neue Exzellenzinitiative nach 2017
4. Hürden bei deutsch-russischem Austausch
5. Diskriminierung in Honduras


1. Novellierung beim Maßregelvollzug

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Bemühungen um eine Novellierung der in Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelten Unterbringung von Straftätern in psychiatrischen Krankenhäusern. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition mit der Forderung nach einer Reform der strafrechtlichen Vorschriften über die Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Wie aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, erwägt auch die Bundesregierung "aufgrund der kontinuierlich steigenden Zahl von Personen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraf 63 StGB untergebracht sind, und der Diskussion um aktuelle Fälle eine Novellierung der Regelungen". Dabei gehe es insbesondere um die Fragen, inwieweit die Verhängung der Maßregel stärker auf gravierende Fälle beschränkt, wie die Unterbringung für weniger schwerwiegende Fälle zeitlich limitiert und wie die prozessuale Sicherung ausgebaut werden können, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen zu vermeiden, heißt es in der Vorlage.

Weiter wird darauf verwiesen, dass laut einem Vorschlag der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Unterbringungen vor allem in solchen Fällen vermieden werden sollen, in denen vom Betroffenen lediglich als nicht schwer einzustufende wirtschaftliche Schäden drohen. Zudem soll dem Vorschlag nach die bloße Gefahr wirtschaftlicher Schäden eine sehr lange Unterbringung nicht mehr rechtfertigen. Geplant sei weiterhin, alle Untergebrachten nach Paragraf 63 StGB in kürzerer Abfolge von externen und jeweils wechselnden Gutachtern begutachten zu lassen.

Die in der Petition zusätzlich erhobene Forderung, wonach die Betroffenen auf Antrag den Rest der Unterbringung nach Paragraf 63 StGB in der Sicherungsverwahrung statt in einem psychiatrischen Krankenhaus verbringen können, da "Sicherungsverwahrten mehr Rechte zustünden als den in psychiatrischen Krankenhäusern Untergebrachten", lehnt die Bundesregierung ab. Sie verweist darauf, dass bereits die materiell-rechtlichen Anordnungsvoraussetzungen vor allem im Hinblick auf die Schuldfähigkeit und deren Eingangsmerkmal gemäß Paragraf 20 StGB völlig verschieden seien. Eine eventuell aufgrund unterschiedlicher Ausgestaltung der Unterbringungsmöglichkeiten notwendige gesetzliche Änderung der Vollzugsgesetze liege in der Gesetzgebungskompetenz der Länder, heißt es weiter.

*

2. Automatischer Austausch von Kontodaten

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Finanzinstitute müssen künftig einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung zum Austausch von Informationen über Finanzkonten mit anderen Ländern nachkommen kann. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920) vor. Zur Begründung heißt es, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt. "Der gestiegenen Anzahl von Möglichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden", erwartet die Bundesregierung.

Grundlage für den automatischen Datenaustausch sind unter anderem eine von der Bundesrepublik und 50 anderen Staaten am 9. Dezember 2014 geschlossene Vereinbarung und die EU-Amtshilferichtlinie. Danach sollen für die Besteuerungszeiträume ab 2016 Daten ausgetauscht werden. Finanzinstitute müssen demnach Daten von Konten übermitteln, die diese für in anderen Vertragsstaaten beziehungsweise EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtige Personen führen. Mitgeteilt werden müssen Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person, die Kontonummer, die Jahresenddaten der Finanzkonten sowie gutgeschriebene Kapitalerträge. Im Gegenzug seien die anderen Staaten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, entsprechende Informationen zu Finanzkonten von in der Bundesrepublik steuerpflichtigen Personen zu übermitteln.

*

3. Neue Exzellenzinitiative nach 2017

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Exzellenzinitiative hat aus Sicht der Bundesregierung erfolgreich Dynamik in das deutsche Wissenschaftssystem gebracht. Bund und Länder verfolgen mit der Exzellenzinitiative das Ziel den Wissenschaftsstandort Deutschland zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die erfolgreiche Entwicklung fortzuführen, die die Ausbildung von Leistungsspitzen in der Forschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite zum Ziel hat, heißt es in der Antwort (18/5860) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5718).

Aus der Antwort geht hervor, dass Baden Württemberg an erster, Bayern an zweiter Stelle und Berlin an dritter Stelle in der Verteilung der Gelder liegt. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erhalten hingegen gar keine Zuschüsse.

Die Linksfraktion hatte in der Kleinen Anfrage daran erinnert, dass die Exzellenzinitiative seit ihrer Bekanntgabe umstritten sei, da Kritiker eine weitere Hierarchisierung des Hochschulsystems befürchten würden. Ausdruck dessen sei die hohe Konzentration der Fördermittel der Exzellenzinitiative auf eine kleine Zahl an Universitäten, deren Finanzausstattung schon vor der Exzellenzinitiative überdurchschnittlich gewesen sei. Im Jahr 2013 habe der Bundesrechnungshof (BRH) deutliche Kritik an der Prüfung der zweckmäßigen Verwendung der Fördermittel geübt. In ihrer Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass der BRH die Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für geeignet halte, die Kontrolle der verwendeten Fördermittel auch bei weitergeleiteten Zuwendungen zu verbessern. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft werde künftig vertiefte Prüfungen einschließlich Kontrollen vor Ort bei Hochschulen durchführen.

Die Bundesregierung argumentiert, dass die Exzellenzinitiative Länder wie Frankreich, Japan, Kanada oder Schweden dazu veranlasst hätte, vergleichbare Initiativen aufzulegen. Die OECD habe den internationalen Trend zur Förderung von Spitzenforschung untersucht und die herausragende Stellung der deutschen Exzellenzinitiative gewürdigt. Deutschland stehe jetzt auch in internationalen Hochschulrankings besser dar und liege nach dem Times Higher Education Ranking im Vergleich der Hochschulsysteme nun statt wie bisher auf Platz vier hinter den USA und Großbritannien auf Platz drei.

Diese Dynamik soll auch über 2017 hinaus erhalten und ausgebaut werden. Dafür soll eine neue Bund-Länder-Initiative in Nachfolge der Exzellenzinitiative vereinbart werden, die die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative berücksichtigt und den Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2016 zur Entscheidung vorgelegt wird, heißt es in der Antwort weiter.

*

4. Hürden bei deutsch-russischem Austausch

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Entwicklung der deutsch-russischen Zusammenarbeit erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/5837). Die Abgeordneten thematisieren darin insbesondere die Sorge von Beteiligten des deutsch-russischen Jugendaustauschs, die von einer geplanten Einführung des Visainformationssystems (VIS) in Russland berichten würden. Damit wären alle Kinder und Jugendlichen verpflichtet, persönlich in den Konsularabteilungen der deutschen Botschaft oder Visazentren vorstellig zu werden, um sich dort die Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Die Abgeordneten fragen nun unter anderem, ob die Bundesregierung tatsächlich VIS einführen will, mit welchen Veränderungen bei der Visaerteilungen dabei gerechnet werden muss und inwieweit Ausnahmeregelungen für den Jugendaustausch denkbar sind.

*

5. Diskriminierung in Honduras

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die "Rechte von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen in Honduras" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/5871). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben zu ihren Erkenntnissen über staatliche und nichtstaatliche Verfolgung und Diskriminierung und inwieweit die LGBTI-Rechte im Rahmen etwa der deutschen Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 445 - 9. September 2015 - 10.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang