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BUNDESTAG/5277: Heute im Bundestag Nr. 477 - 25.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 477 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 25. September 2015, Redaktionsschluss: 14.16 Uhr

1. Bundestag debattiert Vorgänge bei VW
2. Anhörung zur »Ehe für alle«
3. Ausschuss kann CETA nicht ändern


1. Bundestag debattiert Vorgänge bei VW

Wirtschaft und Energie/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/HLE) Die Vorgänge um angeblich fehlerhafte Abgaswerte bei Volkswagen beschäftigen auch den Deutschen Bundestag. Auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden die Abgeordneten an diesem Freitag Nachmittag etwa ab 14.30 über die "Haltung der Bundesregierung zu unzutreffenden Angaben beim Spritverbrauch und Schadstoffausstoß von PKW" debattieren.

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2. Anhörung zur »Ehe für alle«

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Debatte um die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare wird am Montag, 28. September 2015, bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz fortgesetzt. Sieben Sachverständige werden ab 16 Uhr Stellung zu vier Vorhaben nehmen. In der Debatte stehen ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (18/8), ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5098) und ein Antrag der Linken (18/5205) - alle drei Vorhaben sprechen sich für die Öffnung der Ehe aus - sowie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5901). Letzterer zielt darauf ab, eingetragene Lebenspartnerschaften in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichzustellen. Es handelt sich dabei überwiegend um redaktionelle Änderungen.

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3. Ausschuss kann CETA nicht ändern

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der im geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen CETA vorgesehene Hauptausschuss hat nur begrenzte Kompetenzen, und diese Kompetenzen seien auch größtenteils technischer Natur, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6000) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5882) zur Regulierungszusammenarbeit in diesem Abkommen. Der Hauptausschuss habe keinerlei Befugnis, völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen über eine Änderung der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen von CETA zu treffen. Er könne lediglich Empfehlungen an die Vertragsparteien aussprechen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 477 - 25. September 2015 - 14.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2015

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