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BUNDESTAG/5311: Heute im Bundestag Nr. 511 - 09.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 511
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 09. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 11.58 Uhr

1. Bundesrat: Erben nicht stärker begünstigen
2. Router künftig frei wählbar
3. Gute Noten für ostdeutschen Arbeitsmarkt
4. Geschlechtsspezifische Rentenlücke
5. Allgemeinverbindlichkeit nur zu zweit
6. Verbesserte Hospizversorgung angestrebt


1. Bundesrat: Erben nicht stärker begünstigen

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat warnt davor, Unternehmenserben bei der Erbschaftsteuer stärker zu begünstigen. Wie es in einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6279) vorgelegten Stellungnahme der Länderkammer zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923) heißt, werfen einige Regelungen des Gesetzentwurfs verfassungsrechtliche Fragen auf. Dazu gehört laut Bundesrat insbesondere die vorgesehene Verschonung in Höhe von 20 beziehungsweise 35 Prozent bei sehr hohen vererbten Unternehmensvermögen ohne Durchführung einer entsprechenden Bedürftigkeitsprüfung. Diese Frage müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

Kritisch hinterfragt werden auch Angaben der Regierung, dass durch die Gesetzesänderung Mehreinnahmen für die Länder in Höhe von 200 Millionen Euro zu erwarten seien. Diese Zahl könnte aus Sicht des Bundesrates zu hoch gegriffen sein, "da unter anderem die Voraussetzungen für eine vollständige Verschonung vererbten oder verschenkten Betriebsvermögens zum Teil erleichtert wurden und zudem Verhaltensreaktionen sowie neue Gestaltungsmöglichkeiten in den Blick zu nehmen sind".

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2. Router künftig frei wählbar

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Router zum Anschluss von Geräten an das Internet sollen künftig frei wählbar sein. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (18/6280) vorgelegt. Darin heißt es, einige Netzbetreiber hätten am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Geräts zugelassen. Sie hätten die Auffassung vertreten, dass das Gerät des Anbieters zum Netz zu zählen sei. Die Bundesregierung hält diese Handhabung jedoch nicht mit dem vollständig liberalisierten Endgerätemarkt für vereinbar. Daher soll jetzt eine Anpassung des Gesetzes vorgenommen werden. Die Regelungen, dass Telekommunikationsendeinrichtungen unmittelbar an das öffentliche Netz angeschlossen werden dürfen, würden konkretisiert. Ergänzungswünsche des Bundesrates beurteilt die Bundesregierung ablehnend.

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3. Gute Noten für ostdeutschen Arbeitsmarkt

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen unterscheidet sich in West- und Ostdeutschland nicht. Das geht aus der Antwort (18/6215) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/5986) der Fraktion Die Linke zur Situation des ostdeutschen Arbeitsmarktes 25 Jahre nach der Wiedervereinigung hervor. In Ost wie West waren im Jahresdurchschnitt 2014 demnach rund 37 Prozent aller Arbeitslosen Langzeitarbeitslose. In absoluten Zahlen bedeutet das: rund 770.000 in Westdeutschland und rund 306.000 in Ostdeutschland. "Der ostdeutsche Arbeitsmarkt steht 25 Jahre nach der Wiedervereinigung gut da", resümiert die Bundesregierung. Nach vielen Jahren mit wachsender Arbeitslosigkeit steige der Zahl der Beschäftigten seit dem Jahr 2005 wieder an. Nach wie vor hätten zwar viele ostdeutsche Bundesländer höhere Arbeitslosenquoten als westdeutsche Länder. Die regionalen Unterschiede innerhalb beider Regionen seien inzwischen jedoch deutlicher als die Niveauunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, heißt es in der Antwort.

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4. Geschlechtsspezifische Rentenlücke

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Von 1995 bis 2011 hat sich die Rentenlücke (Gender Pension Gap) zwischen Männern und Frauen um rund 12 Prozentpunkte verringert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6148) auf eine Kleine Anfrage (18/5951) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Für 2011 gibt die Regierung eine Gesamt-Rentenlücke (inklusive gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge) von 57 Prozent an, wobei sich der Wert zwischen den west- und ostdeutschen Bundesländern stark unterscheidet. So betrug die Rentenlücke 2011 im Westen 61 Prozent und im Osten nur 35 Prozent. Es zeige sich, dass sich persönliche und im Paarkontext gemeinsam getroffene Entscheidungen im Lebens- und Erwerbsverlauf auf die eigene Alterssicherung auswirkten und vor allem Frauen die langfristigen Folgen davon trügen, schreibt die Bundesregierung. Sie gehe davon aus, dass sich der Trend der Verkleinerung dieses Abstandes aber in Zukunft fortsetzen werde, heißt es in der Antwort.

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5. Allgemeinverbindlichkeit nur zu zweit

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Praxis im Tarifvertragsgesetz (TVG), wonach nur beide Tarifpartner einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages stellen können, hat sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/6099) auf eine Kleine Anfrage (18/5953) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dadurch sei gewährleistet, dass die Abstützung der tariflichen Ordnung aus Sicht sämtlicher Parteien des Tarifvertrages für nötig gehalten werde. Daher gäbe es aus Sicht der Bundesregierung keinen Änderungsbedarf am TVG, heißt es in der Antwort.

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6. Verbesserte Hospizversorgung angestrebt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland wird nach Überzeugung der Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf (18/5170) auf allen Ebenen deutlich verbessert. So werde die Betreuung der Patienten in der ambulanten und stationären Regelversorgung gestärkt und die Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungs- und Betreuungsangebote gefördert, heißt es in der Antwort (18/6224) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/6007) der Fraktion Die Linke.

Rund 2,7 Millionen Menschen in Deutschland sind den Angaben zufolge derzeit pflegebedürftig. Etwa 340.000 Menschen sterben jedes Jahr in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Bedeutung der Sterbebegleitung werde von den Trägern der Pflegeeinrichtungen sowie den Heim- und Pflegedienstleitungen zunehmend erkannt. So hätten Qualitätsprüfungsergebnisse aus dem Jahr 2012 gezeigt, dass inzwischen rund 97 Prozent der rund 11.000 überprüften stationären Pflegeeinrichtungen konzeptionelle Angebote zur Sterbebegleitung vorweisen könnten.

Auch in der ambulanten Versorgung gehöre die Sterbebegleitung zu den Aufgaben es Pflegedienstes. Eine gegebenenfalls nötige spezialisierte palliativmedizinische und behandlungspflegerische Versorgung falle in den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Mit dem Gesetzentwurf werde auch die Versorgung in den Krankenhäusern verbessert. Die Bedeutung der Palliativstationen werde durch die Regelungen der Klinikfinanzierung deutlich. So könnten dortige Palliativeinrichtungen optional nach dem Fallpauschalensystem (DRG) oder "hausindividuell" vergütet werden. Die Fallpauschalen könnten im Falle einer palliativmedizinischen Komplexbehandlung durch nach Dauer gestaffelte Zusatzentgelte ergänzt werden.

2013 sind den Angaben zufolge 417.290 Menschen in Krankenhäusern gestorben. Das entspreche bei einer Gesamtsterblichkeit und 893.825 Menschen in dem Jahr einem Anteil von 46,7 Prozent. Rund 45 Prozent der in den Kliniken verstorbenen Patienten lagen auf einer Palliativstation, rund 25 Prozent auf einer intensivmedizinischen Station und rund drei Prozent auf einer Station der Regelversorgung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 511 - 9. Oktober 2015 - 11.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2015

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