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BUNDESTAG/5325: Heute im Bundestag Nr. 525 - 14.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 525
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 14.22 Uhr

1. Erdverkabelung wird begrüßt
2. Lage von Kindern in Entwicklungsländern


1. Erdverkabelung wird begrüßt

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die Verlegung von Stromleitungen unter der Erde ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch begrüßt worden. Besonders hohe Erwartungen werden in den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beabsichtigten Vorrang der Erdverkabelung für Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) gesetzt. Damit soll auf die Bürgerproteste gegen die geplanten Freileitungen von Norddeutschland nach Bayern und Baden-Württemberg Rücksicht genommen werden. Durch die Leitungen soll Windstrom als Gleichstrom von der Küste nach Süden fließen und den noch von Atomkraftwerken erzeugten Strom ersetzen.

Tjark Bartels, Landrat des niedersächsischen Landkreises Hameln-Pyrmont, unterstützte die Energiewende und die Notwendigkeit der SuedLink-Trasse von Norddeutschland nach Bayern. Durch den geplanten Vorrang für die Erdverkabelung sei eine hohe Akzeptanz zu erwarten. Der Vertreter des Elektrokonzerns ABB AG, Raphael Görner, begrüßte die Erdverkabelung, durch die Ressourcen geschont und die Akzeptanz erhöht werden könnten. Für die Deutsche Umwelthilfe bezeichnete Peter Ahmels den Vorrang von Erdverkabelungen für HGÜ-Verbindungen in Siedlungsnähe als eine Verbesserung des Wohnumfeldschutzes. Außerhalb von Siedlungsgebieten seien Eingriffe in den Boden genau zu prüfen. "Wenn die Erdverkabelung keine bessere Lösung darstellt, muss auch weiter eine Freileitung möglich sein", hieß es in der Stellungnahme der Umwelthilfe. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erklärte in ihrer Stellungnahme: "Die Erdverkabelung ist in der Regel mit geringeren Eingriffen in das Lebensumfeld der vom Netzausbau Betroffenen verbunden und stößt auf größere Akzeptanz vor Ort."

Von den Übertragungsnetzbetreibern wurde auf Zeitverzögerungen bei der Umplanung und auf Kostensteigerungen hingewiesen. So erklärte der Netzbetreiber TenneT, die für die Erdverkabelung von HGÜ-Leitungen notwendige Neuplanung könne zu einer Verzögerung von drei Jahren führen. Daher müssten Planung und Genehmigung von Leitungsbauprojekten erheblich beschleunigt werden. TenneT-Vertreter Lex Hartmann sprach in der Anhörung von einem "Genehmigungssumpf" in Deutschland. Manche Projekte gingen auf das Jahr 2002 zurück.

Die Erdverkabelung im Drehstrombereich entspricht laut TenneT noch nicht dem Stand der Technik und müsse daher weiter in Pilotvorhaben an den Stand der Technik herangeführt werden. Auch die Kosten sind höher als bei Freileitungen. Nach Angaben des Netzbetreibers Amprion sind die Investitionskosten für Erdverkabelung bei der Drehstromtechnik etwa vier- bis zehnmal so hoch wie bei Freileitungen. In der Gleichstromtechnik liege der Faktor zwischen drei und acht. Am Beispiel der geplanten SuedLink-Trasse von Norddeutschland nach Bayern machte TenneT die aus Sicht des Unternehmens bei einem Erdkabel-Anteil von 90 Prozent zu erwartenden Mehrkosten deutlich: Sie lägen bei acht bis neun Milliarden Euro statt bei drei Milliarden in der Variante mit Freileitungen.

Amprion wies außerdem darauf hin, dass Kabelsysteme in der Höchstspannung sowohl bei Wechsel- als auch Gleichstrom eine deutlich höhere Nichtverfügbarkeit als Freileitungssysteme hätten. Je nach Fehlerereignis könne eine Reparatur mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Amprion-Vertreter Klaus Kleinekorte empfahl daher auch bei der Gleichstromtechnik zunächst Pilotvorhaben. Professor Lutz Hoffmann (Leibniz Universität Hannover) erklärte in seiner Stellungnahme, die Teilverkabelung einer Freileitungsverbindung erfordere zur Vermeidung eines Engpasses in der Regel ein zusätzliches paralleles Kabelsystem sowie einen zusätzlichen technischen, finanziellen und baulichen Aufwand für die Anlagen für den Übergang vom Erdkabel zur Freileitung. TenneT-Vertreter Hartmann zeigte sich besorgt über die Beanspruchung des Stromnetzes: Man drohe nicht mit Blackout. Aber "wir sind überlastet. Die Risiken werden immer größer."

Die Kosten für die Erdverkabelung würden an die Industrie weitergereicht, beklagte Thomas Mock (Hydro Aluminium Deutschland). Diese Kosten könnten nicht eingepreist werden, weil die internationalen Wettbewerber diese Kosten nicht hätten. Der "Erdkabel-Effekt" für ein Aluminium-Werk betrage bis zu 1,2 Millionen Euro. Eine Kostendeckelung sei bei der Erdverkabelung bisher nicht vorgesehen.

Kleinekorte (Amprion) wies auf die ökologischen Folgen der Erdverkabelung hin: "Der Eingriff in die Natur ist kein kleiner." Für den Bau eines Erdkabels müsse eine 45 Meter breite Schneise geschlagen werden. Nach Fertigstellung müsse eine 25 Meter breite Schneise bleiben. Laut deutscher Umwelthilfe sollte daher in Waldgebieten eher auf Freileitungen gesetzt werden.

Grundlage der Beratungen war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655). Damit soll das Verlegen von Höchstspannungsleitungen unter der Erde erleichtert werden. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/5581) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates heißt es, die Ausweitung der Erdkabeloptionen im Höchstspannungsnetz sei aus Gründen der Akzeptanz des Netzausbaus und im Hinblick auf eine erforderliche Flexibilität sinnvoll und geboten.

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2. Lage von Kindern in Entwicklungsländern

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzen sich für eine Verbesserung der Situation von Kindern in Entwicklungsländern ein. Das Aufwachsen unter schwierigen Lebensumständen wie Armut, Krieg, Flucht, Hunger, Menschenhandel, Zwangsarbeit, schlechten Bildungschancen und unzureichender Gesundheitsversorgungen schadeten nicht nur der individuellen Entwicklung, sondern auch der Entwicklung von Gesellschaften, heißt es in einem Antrag (18/6329), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Derartige Bedingungen seien ein "in einigen Staaten massenhaft auftretendes und langfristig wirksames Entwicklungshemmnis".

Die Abgeordneten sehen die Bundesregierung in der Pflicht, von den Partnerländern "mehr Eigenverantwortung bei der Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit, also dem Auf- beziehungsweise Ausbau von Gesundheitssystemen" ebenso einzufordern wie bei beim Auf- und Ausbau von Bildungssystemen. Die Bundesregierung solle zudem "bei ihrem Beitrag zur Umsetzung der 2030-Agenda Schwerpunkte auf die "ganzheitliche Gesundheitsförderung für Kinder" und die "ganzheitliche und inklusive Bildungsförderung für Kinder" zu legen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf den Schutz von Kindern vor Gewalt, die gezielte Förderung von jungen Frauen und Mädchen, Programme zur außerschulischen Hygiene-, Ernährungs- und Gesundheitsbildung sowie zur Schulernährung für einkommensschwache Gruppen. Grundsätzlich sei zudem bei den Rahmenbedingungen die "Bildungsfürsorge durch existenzsichernde Arbeit zu unterstützen, die Familien in die wirtschaftliche Lage versetzt, ihren Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 525 - 14. Oktober 2015 - 14.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2015

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