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BUNDESTAG/5373: Heute im Bundestag Nr. 573 - 04.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 573
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. November 2015, Redaktionsschluss: 16.17 Uhr

1. Nachtragsetat zugestimmt
2. Rohstofffonds wird verändert
3. Router sind bald frei wählbar
4. Gesundheitsexperten für Digitaloffensive
5. Fachkräfte fehlen im Gastgewerbe
6. Kassen-Manipulationen nicht erfasst



1. Nachtragsetat zugestimmt

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes (18/6090) in geänderter Fassung mit großer Mehrheit zugestimmt. Für den Nachtragsetat stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; Die Linke votierte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Danach sollen die Ausgaben des Bundes in diesem Jahr um 5,1 Milliarden Euro auf 306,7 Milliarden Euro steigen. Die Ausgabenerhöhung dient vor allem der Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 dafür insgesamt zwei Milliarden Euro erhalten. Bisher waren dafür eine Milliarde Euro vorgesehen. Weitere fünf Milliarden Euro sollen in eine Rücklage zur Finanzierung von Belastungen des Bundes fließen, die durch die strukturelle, dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen und durch die Aufwendungen im Bundesbereich entstehen. Gespeist werden soll diese Rücklage aus den in diesem Jahr zu erwartenden Überschüssen im Bundeshaushalt.

Im Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltes für dieses Jahr ist zudem eine Zuwendung von 1,3 Milliarden Euro für den "Energie- und Klimafonds" enthalten. Außerdem sollen 2015 für Programmausgaben nicht benötigte Zuweisungen an den Fonds in Höhe von 200 Millionen Euro in die Rücklage des Fonds fließen. Neben den Überschüssen in diesem Jahr erwartet die Bundesregierung Mehreinnahmen unter anderem aus den Erlösen aus der Versteigerung der Funkfrequenzen (Digitale Dividende II) in Höhe von knapp 3,8 Milliarden Euro und geringere Zinsausgaben. Daher müssen laut Nachtrag trotz der Mehrausgaben in diesem Jahr keine neuen Kredite aufgenommen werden.

Bei den Beratungen wurden unter anderem Mittel für humanitäre Maßnahmen im Ausland , für das Bundeskriminalamt, das Technische Hilfswerk und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhöht.

Die Sprecher der Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass mit dem Nachtragshaushalt auch sichergestellt werde, dass der Bund Liegenschaften für Flüchtlinge und Asylsuchende mietzinsfrei zur Verfügung stellen könne. Die Herstellungskosten für diese Liegenschaften würden komplett vom Bund übernommen. Außerdem könnten nun Liegenschaften des Bundes unterhalb des Verkehrswertes verkauft werden. Wichtig sei, dass dies alles könne ohne neue Schulden umgesetzt werde.

Die Linksfraktion entgegen sah bei der "Schwarzen Null" noch viele Unwägbarkeiten. Angesichts der dramatischen Lage bei den Kommunen forderten sie noch mehr Mittel für diese zur Verfügung zu stellen. Die Grünen begründeten ihre Enthaltung damit, dass viele Punkte im Nachtragsetat gut seien, vieles sei aber noch nicht ausreichend.

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2. Rohstofffonds wird verändert

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch der Überarbeitung des Übereinkommens über die Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe zugestimmt. Alle Fraktionen sprachen sich für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vom 10. Dezember 2014 des Übereinkommens vom 27. Juni 1980 zur Gründung des gemeinsamen Fonds für Rohstoffe (18/6294) aus.

Wie es in dem Entwurf heißt, liegt das Kerngeschäft des Fonds 35 Jahre nach seiner Gründung in der Finanzierung von Rohstoffprojekten in Entwicklungsländern. Gefördert würden vor allem eine nachhaltige Rohstoffbewirtschaftung, der Aufbau von Wertschöpfungsketten für Rohstoffe, die Exportdiversifizierung sowie Qualitäts- und Produktivitätsverbesserungen. Genannt werden auch Maßnahmen zur Absicherung von Preisrisiken. Die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen, internationale Ausgleichslager ("Bufferstocks") für Rohstoffe und eine internationale koordinierte nationale Lagerhaltung zu schaffen, seien nie realisiert worden. Sämtliche Bezüge zur Finanzierung von internationalen Ausgleichslagern würden daher mit der Änderung des Übereinkommens gestrichen.

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3. Router sind bald frei wählbar

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Router zum Anschluss von Geräten an das Internet werden bald frei wählbar sein. Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmten alle Fraktionen in der Sitzung am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (18/6280) zu. Zuvor war noch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen worden.

Im Gesetzentwurf heißt es, einige Netzbetreiber hätten am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Geräts zugelassen. Sie hätten die Auffassung vertreten, dass das Gerät des Anbieters zum Netz zu zählen sei.

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4. Gesundheitsexperten für Digitaloffensive

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Die digitale Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens wird von Experten als überfällig angesehen. Gesundheits- und Sozialexperten sowie IT-Fachleute sehen in dem sogenannten E-Health-Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5293) eine grundsätzlich richtige Weichenstellung, jedoch wird über die zeitlichen Abläufe, die Datenorganisation, die Zuständigkeiten und die Kosten gestritten.

Die Sicherheit der vertraulichen Patientendaten spielt eine zentrale Rolle, wie die Sachverständigen am Mittwoch in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen deutlich machten.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Akteure im Gesundheitswesen künftig besser miteinander vernetzt werden und Patientendaten schnell abrufbar sein. Damit sollen auch in Notfällen sichere und effektive Therapien möglich werden. Der Gesetzentwurf enthält Vorgaben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktionen.

Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten soll nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Damit soll die Voraussetzung für die elektronische Patientenakte geschaffen werden. Ab 2018 sollen die Notfalldaten eines Patienten, beispielsweise zu Allergien oder Vorerkrankungen, auf der elektronischen Gesundheitskarte (e-GK) gespeichert werden können, falls der Patient das wünscht.

Um Therapien für Patienten sicherer zu machen und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern, sollen Medikationspläne erstellt werden. Sie enthalten alle Informationen über die von einem Patienten eingenommenen Arzneimittel. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die e-GK abrufbar sein. Ebenfalls digitalisiert werden soll die Kommunikation zwischen Ärzten sowie zwischen Medizinern und Krankenhäusern.

Sachverständige lobten in ihren Stellungnahmen die "Dynamik", die aufgrund der Fristen und Sanktionen von dem Gesetzentwurf ausgehe und verwiesen auf die langjährigen Vorarbeiten, die kostspielig, aber wenig ertragreich gewesen seien. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) warnte aber davor, in der Telematik "Parallelstrukturen" zu fördern, statt erst ein einheitliches Netz zur Datenübertragung zu schaffen. Der Fachverband Bitkom verwies in dem Zusammenhang darauf, dass mit dem KV-Safenet, dem Hausärztenetz, dem Mediverbund und dem von der Firma gevko entwickelten Kassennetz schon Parallelstrukturen bestünden.

Laut GKV-Spitzenverband haben die Krankenkassen bisher als alleinige Kostenträger in der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) bis zu eine Milliarde Euro in das Digitalprojekt samt der e-GK investiert. Die finanzielle Belastung der Beitragszahler sei aber nur zu rechtfertigen, wenn es endlich gelinge, die Telematikinfrastruktur zu errichten.

Der Sozialverband VdK gab zu Bedenken, dass die neuen Technologien und die Telemedizin gerade für ältere und chronisch kranke Menschen eine Verbesserung der Lebensqualität bringen könnten und sprach sich dafür aus, die elektronische Patientenakte verbindlich einzuführen, zumal dies in vielen europäischen Ländern bereits Standard sei. Der geplante Ausbau des Notfalldatensatzes zu einer Mini-Akte könne nur eine Übergangslösung sein. Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) sollte der Notfalldatensatz aus Gründen der Datensicherheit nicht als "kleine elektronische Patientenakte" in der Regelversorgung zum Einsatz kommen. Stattdessen sollte die E-Patientenakte mit dem Gesetz bereits verbindlich für die Regelversorgung eingeführt werden.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) forderte eine bessere Vernetzung auch der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe, so etwa der Pflegefachpersonen und Physiotherapeuten. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) verlangte, die Geburtshelferinnen als eigenständige Leistungserbringer "mit zu denken und mit zu finanzieren".

Auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht im vereinfachten Datenaustausch eine Chance auf mehr Effizienz im Gesundheitswesen, wobei die Patientendaten nicht in unbefugte Hände geraten dürften und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten unbedingt zu schützen sei. Der Verband warnte davor, die digitale Entwicklung politisch zu verschlafen. Im Gesundheitswesen zeichne sich "eine Welt der zwei Geschwindigkeiten" ab. Angesichts der Gesundheits-Apps und der Bereitwilligkeit von Menschen, auch persönliche und sensible Daten im Internet auszutauschen, könnten der geschützte Datenaustausch und die Telematikinfrastruktur zunehmend ins Hintertreffen geraten. Nutzer, Patienten und Anbieter gäben derzeit den Takt vor.

Ganz anders wird das vom Bündnis "Stoppt die e-Card" gesehen, das die Digitalreform aus ungeklärten Kosten- und Sicherheitsfragen infrage stellt. Die bessere Alternative zum Notfalldatensatz auf der e-GK sei der Europäische Notfallausweis (ENA). Der Papierausweis koste wenig und bleibe in der Hand der Versicherten. Der elektronische Notfalldatensatz sei hingegen nicht praktikabel gerade im Ausland. Auch für einen Medikationsplan werde keine "Datenautobahn" benötigt, denn der sei in vielen Fällen schon "gelebte Wirklichkeit". Eine Bündnis-Sprecherin verglich das Projekt mit einem Flugzeug, "das ohne Kurs und Landebahn" gestartet wird.

In der Anhörung betonten mehrere Sachverständige, dass es bei dem Projekt zentral auf die Einbindung der Versicherten ankommt, die selbst entscheiden müssten, wem sie welche Daten anvertrauen. Außerdem sei es sinnvoll, sich hinsichtlich der zu erfassenden Daten auf eine allgemeinverständliche Sprache zu verständigen. Die Experten machten auch deutlich, dass eine rasche Einführung der Medikationspläne und elektronischen Patientenakten die Akzeptanz in die Digitalisierung stärken könne, sofern die Anwendung praxistauglich sei, also etwa auch auf mobil verfügbar. Hier könnten sogar international neue Standards gesetzt werden, zumal die Bereitschaft auch älterer Patienten, sich auf den modernen Datenaustausch einzulassen, groß sei.

Andere Experten mahnten jedoch, manche älteren oder demente Patienten könnten mit der neuen Technik leicht überfordert sein. Zudem müsse sichergestellt sein, dass die wesentlichen Gesundheitsdaten vollständig sind und nicht von Patienten "wie ein Schweizer Käse" ausgelöchert werden. Hierzu sei auch die Hilfe der Apotheker nötig, da der Anteil der Selbstmedikationen beträchtlich sei. Ein Einzelsachverständiger merkte an, die Digitalisierung sei einer der Haupttreiber für den medizinischen Fortschritt. Es würden aber feste Regeln benötigt, um aus dem Segen keinen Fluch werden zu lassen.

Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der Fraktionen von Die Linke (18/3574) und Bündnis 90/Die Grünen (18/6068). Die Linke verlangt, die Gesundheitskarte zu stoppen und stattdessen "patientenorientierte Alternativen" zu entwickeln. Die Grünen fordern eine Ausdehnung der Telematikinfrastruktur auf andere Gesundheitsberufe wie etwa die Pflege sowie ein Prüfsiegel für die rund 400.000 Gesundheits-Apps. (pk)

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5. Fachkräfte fehlen im Gastgewerbe

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Tourismus und Gastgewerbe boomen, doch am Arbeitskräfte-Nachwuchs hapert es erheblich. Darin waren sich die Experten bei einer öffentlichen Anhörung des Tourismus-Ausschusses zum Thema "Fachkräftesicherung" einig. Die Politik könne dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Ausbildungs-Interessenten attraktiver zu gestalten. "Die Branche benötigt mehr Ansehen und Gewichtung in der Politik", lautete einer der Befunde von Alexander Aisenbrey, Geschäftsführer Golf-, Wellness- und Tagungsresort Der Öschberghof, Donaueschingen. Zudem: "Die Branche ist sich selbst nicht einig, was sie haben möchte."

Hotellerie und Gastronomie sind "starke Jobmotoren". Dies strich Sandra Warden, Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), heraus. Im August dieses Jahres sei gewiss die Millionengrenze der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe überschritten worden - "erstmals in der Geschichte". Die regionalen Unterschiede seien erheblich: "Grausen" gebe es beim Blick in die östlichen Bundesländer. Aber auch im Sauerland habe aktuell ein Betrieb keinen Koch einstellen können. Er lasse sich derzeit das Essen für die Gäste anliefern.

Von der Politik wünscht sich der Dehoga eine Stärkung des dualen Systems, nämlich "mehr Wertschätzung für berufliche Aus- und Weiterbildung". Unter anderem müsse "auch bei leistungsstarken Jugendlichen die einseitige Bevorzugung von akademischen Bildungsgängen ein Ende haben". An der "Darstellung von Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung und der tatsächlichen Durchlässigkeit (in beiden Richtungen)" sei "weiter zu arbeiten".

Die "angespannte Fachkräftesituation" ist nach Darstellung von Guido Zeitler, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), "eines der zentralen Themen in den Betrieben". Zwar weise das Gastgewerbe "in den vergangenen Jahren eine sehr positive Entwicklung" bei Umsatz wie Beschäftigung aus. Doch sei die Zahl der Berufsausbildungsverhältnisse "dramatisch gesunken". Viele der angebotenen Ausbildungsverhältnisse in der Branche blieben weiterhin unbesetzt. Zudem verwies Zeitler auf eine "sehr hohe Vertragslösungsquote" - für ihn "ein wesentliches Indiz für die vorhandene Unzufriedenheit von Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe". Als Gründe nannte er "mangelnde Ausbildungsqualität" oder auch "prekäre Bedingungen in Sachen Arbeitszeit und Überstunden". Er forderte: "Um glaubhaft für attraktive Berufe im Gastgewerbe zu werben, bedarf es einer deutlichen Einkommens Verbesserung der Beschäftigten." Viele arbeiteten trotz Ausbildung im Niedriglohnbereich. Eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf zwölf Stunden, wie sie der Dehoga fordere, lehne die NGG ab. Dadurch werde die Arbeit "noch unattraktiver".

Das Gastgewerbe sehe den Fachkräftemangel nach den Arbeitskosten "als das größte wirtschaftliche Risiko für die nächsten zwölf Monate" an. So beschrieb es Ulrike Regele, Deutscher Industrie- und Handelskammertag. Gesucht würden vor allem Fachkräfte mit dualer Berufsausbildung. Geringer Bedarf bestehe an Fach- oder Hochschulabsolventen. Mit dem Blick nach vorn legte sie ein Schwergewicht darauf, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Die bevorstehende Neuordnung der gastgewerblichen Berufe biete "die Chance, die Berufe zeitgemäß zu gestalten und damit zu attraktiveren": Auch wenn "bis zum kompletten Menü aus dem 3-D-Drucker sicherlich noch einige Jahre vergehen", so sei schon jetzt die Zeit darüber nachzudenken, an welchen Stellen digitale Hard- und Software Prozesse effizienter gestalten könnten.

Professor Armin Brysch, Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten, pochte auf "Bildung. Bildung, Bildung" - etwa eine "Qualitätsoffensive" für den digitalen Bereich. Der Reisebüro-Unternehmer Thomas Dippe kritisierte die Arbeitsvermittlung, die "wenig Vorstellung davon hat, was im Reisebüro passiert". Sie müsse ein "attraktives Ausbildungsbild" vermitteln. Wolfgang Eckstein, Leiter des Staatlichen Schulzentrums Wiesau, legte seinen "Fokus auf die Ausbildung von Ausbildern".

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6. Kassen-Manipulationen nicht erfasst

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Höhe der Steuerausfälle durch manipulierte Registrierkassen kann nicht angegeben werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6481) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6118) unter Bezugnahme auf Angaben aus Baden-Württemberg schreibt, gibt es hierzu im Rahmen von Betriebsprüfungen keine statistischen Erfassungen. Die Antwort enthält eine Übersicht mit Angaben zu Systemen anderen Länder zur Verhinderung von Steuerhinterziehung durch Manipulationen an Registrierkassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 573 - 4. November 2015 - 16.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2015

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