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BUNDESTAG/5422: Heute im Bundestag Nr. 622 - 22.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 622
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. November 2015, Redaktionsschluss: 17.22 Uhr

1. Zeuge: Keine Datenübermittlung
2. Grüne fordern Kampf gegen HIV
3. Ehrung verstorbener Wehrmachtssoldaten


1. Zeuge: Keine Datenübermittlung

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") hat ein ehemaliger Referatsleiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) den Vorwurf nicht bestätigen können, seine Behörde habe "anlasslos und massenhaft" Daten an die amerikanische National Security Agency (NSA) weitergeleitet. "In meinem Referat und in meinem Verantwortungsbereich hat das nicht stattgefunden", sagte der Zeuge J.S. in seiner Vernehmung am Donnerstagnachmittag. Der heute 60-jährige Bundeswehroffizier im Rang eines Obersten leitete zwischen Dezember 2006 und Juni 2010 das Referat T2d in der BND-Zentrale in Pullach, zuständig für "regionale Nachrichtenbearbeitung". Mit seiner Vernehmung folgte der Ausschuss einem Wunsch der Opposition, die sich davon einen Beitrag zur Klärung der Frage erhoffte, ob der BND in großem Umfang sogenannte "Metadaten" über Zeitpunkt, Dauer und Standort von Telefon- oder E-Mail-Verkehren an die NSA weitergegeben hat. Davon war in Medien mehrfach die Rede gewesen. So hatte im Mai dieses Jahres "Zeit-Online" berichtetet, Monat für Monat seien 1,3 Milliarden Datensätze vom BND an die NSA geflossen. In früheren Ausschusssitzungen hatten Zeugen, die in Außenstellen des BND mit der Überwachung internationaler Datenverkehre befasst sind, indes immer wieder bestritten, Material an die NSA geliefert zu haben. Für den Ausschuss ergab sich daraus die Vermutung, die Abflüsse seien möglicherweise aus der Geheimdienstzentrale in Pullach erfolgt. Eine Aufzeichnung des BND aus dem Jahr 2009 schien nahezulegen, das damals von J.S. geleitete Referat sei auch für diesen Materialaustausch zuständig gewesen. Dem widersprach der Zeuge freilich in seiner Vernehmung. Seine Hauptaufgabe sei die Bearbeitung von Nachrichten gewesen. Sein Referat habe aus verschiedenen Quellen gewonnene Erkenntnisse, die aus den Erfassungsstellen zugeliefert worden seien, zu sichten, zu verifizieren und daraus brauchbare Meldungen zu formulieren gehabt. Sie habe diese Meldungen gegebenenfalls auch befreundeten Nachrichtendiensten zur Verfügung gestellt. Dabei habe es sich aber "grundsätzlich" nicht um Rohdaten gehandelt, sondern um ausformulierte nachrichtendienstlich relevante Erkenntnisse. Gelegentlich sei es vorgekommen, dass in "Fachgesprächen" mit Vertretern befreundeter Dienste auch Daten wie Mobilfunknummern oder E-Mail-Adressen ausgetauscht worden seien. Die Regel sei dies aber nicht gewesen: "Einen Rohmaterialaustausch mit der NSA hat es in meinem Referat nicht gegeben.". Er könne sich persönlich auch nicht daran erinnern, als Referatsleiter jemals Material auf dem Bildschirm gehabt zu haben, das er unter dem Aspekt des Grundrechtsschutzes deutscher Bürger oder aus politischen Gründen für fragwürdig hätte halten müssen, betonte der Zeuge. Die Ausfilterung rechtlicher bedenklicher Überwachungsergebnisse sei freilich schon in den Erfassungsstellen erfolgt, bevor das Material überhaupt bei ihm zur Bearbeitung gelandet sei. Über den Umgang mit der Selektorenliste des BND zeichnet sich unterdessen ein Konflikt zwischen den Oppositionsvertretern im Ausschuss und der Bundesregierung ab. Am Montag hatten der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg und die Obleute der Fraktionen Gelegenheit erhalten, das Verzeichnis BND-eigener Selektoren einzusehen, die bei einer Überprüfung 2013 als politisch fragwürdig aussortiert worden waren. Die Bundesregierung ist im Gegensatz zu Linken und Grünen der Meinung, das Thema habe den Ausschuss nicht zu interessieren. Die Opposition möchte jetzt den Untersuchungsauftrag entsprechend erweitern und droht andernfalls mit einem eigenen Untersuchungsausschuss zum Thema BND-Selektoren.

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2. Grüne fordern Kampf gegen HIV

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert stärkere Bemühungen im Kampf gegen HIV und AIDS. Auch mehr als 30 Jahre nach Beginn der HIV-Pandemie stelle diese Infektionskrankheit eine der großen Herausforderungen für die globale Gesundheit dar, obwohl sie vermeidbar und behandelbar sei, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/6775) an den Bundestag. Für die Betroffenen, deren Kinder und Angehörige sei diese Infektion nach wie vor mit Leid und Stigma verbunden. Trotz internationaler Anstrengungen hätten sich 2014 weltweit rund zwei Millionen Menschen mit dem HI-Virus infiziert, etwa 1,2 Millionen seien an AIDS gestorben. Vielen Infizierten werde eine Behandlung verwehrt. Von den rund 37 Millionen HIV-Infizierten lebten mehr als zwei Drittel in Afrika südlich der Sahara. Mehr als die Hälfte der dort Betroffenen seien Frauen. Es bestehe ein enger Zusammenhang von Armut und Infektionsrisiko. Die Vereinten Nationen hätten das Ziel ausgegeben, die Krankheit AIDS bis 2030 zu beenden. Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem Antrag unter anderem, mit geeigneten Maßnahmen entsprechend darauf hinzuwirken, "die AIDS-Erkrankungen gegen Null zu bringen". Ferner müsse aktiv gegen Fälle von Diskriminierung und Stigmatisierung vorgegangen werden. Die Mittel zur Prävention sollten aufgestockt und die Forschungsförderung verstärkt werden.

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3. Ehrung verstorbener Wehrmachtssoldaten

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr hat sich in den Jahren 2012 bis 2015 an den Trauerfeierlichkeiten für acht verstorbene ehemalige Wehrmachtssoldaten mit einem Ehrengeleit oder einer Abordnung beteiligt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6653) auf eine Kleine Antwort (18/6298) mit. Es lägen keine Erkenntnisse vor, ob die Verstorbenen Mitglieder der NSDAP, der SA oder der SS waren, ob sie Träger des Bandenkampfabzeichens waren oder ob sie an wehrmachtsgerichtlichen Verfahren beteiligt gewesen waren. Nach Ansicht der Bundesregierung steht die Totenehrung für ehemalige Berufssoldaten der Wehrmacht durch die Bundeswehr nicht im Widerspruch zu den vom Grundgesetz vorgegebenen Werten und Normen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 622 - 25. November 2015 - 17.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2015

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