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BUNDESTAG/5456: Heute im Bundestag Nr. 656 - 11.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 656
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 11. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 13.47 Uhr

1. Änderung des Luftverkehrsgesetzes
2. Änderungen im Wasserrecht
3. Bundesrat will EU-Richtlinie ändern
4. Leiharbeitnehmer öfter krank als andere
5. 20 Zugunfälle durch Bäume
6. Fußverkehr von hoher Bedeutung
7. Bemühungen im Kampf gegen IS


1. Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988) vorgelegt. Danach soll das Nationale Luftrecht an europäische Vorgaben angepasst werden.

Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem abwechslungserhebliche Beeinträchtigungen durch Flugverfahren auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden müssen. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die bestehende Systematik des Nationalen Luftverkehrsrechts im erforderlichen Umfang angepasst werden.

Mit dem Entwurf soll zudem sichergestellt werden, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel Krankenhäuser) fortbestehen können. Schließlich soll das Recht zur Inanspruchnahme der militärischen Ausnahmebefugnisse des § 30 Luftverkehrsgesetzes neben jenen Staaten, deren Truppen in Deutschland stationiert sind, auch solchen Staaten eingeräumt werden, mit denen eine besondere Vereinbarung besteht.

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme neun Änderungsvorschläge, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise zustimmt.

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2. Änderungen im Wasserrecht

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung plant Änderungen im Wasserrecht, um EU-Regelungen umzusetzen. Ein Gesetzentwurf (18/6986) sieht vor, die Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistung und der Wassernutzung aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wasserhaushaltsgesetz zu verankern. Zudem wird eine Regelung zur Deckung der Kosten der Wassernutzung übernommen. Demnach gilt vor allem das Verursacherprinzip, wenn es im Rahmen von Wassernutzung "zu Beeinträchtigungen oder Schädigungen der aquatischen Umwelt" kommt, heißt es in der Begründung.

Bei der neuen Kosten-Norm handle es sich um eine Grundsatzregelung zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Sollten zur Erreichung dieser Ziele spezielle "ökonomische oder fiskalische Instrumente" nötig werden, müssten dafür eigene Rechtsgrundlagen geschaffen werden, betont die Bundesregierung in der Begründung.

Eine weitere Änderung ist im Abwasserabgabengesetz vorgesehen. Damit soll der Status quo der Festsetzung der Abwasserabgabe beibehalten werden. Klarstellungsbedarf besteht laut Begründung, weil sich eine geplante Änderung der Abwasserverordnung auf die Höhe der Abwasserabgabe auswirken könnte. Hintergrund der Änderung der Verordnung ist wiederum eine von der Europäischen Kommission beschlossene Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) im Rahmen der Industrieemissionsrichtlinie. Demnach sollen durch die BVT-Schlussfolgerung Jahres- und Monatsmittelwerte als einzuhaltende Emissionsbandbreite auch in der Abwasserverordnung eingeführt werden.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem, klarzustellen, dass Länder auch weiterhin Entgelte für die Wassernutzung erheben können, die nicht im Zusammenhang mit der neuen Norm und den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie stehen. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung diesen Vorschlag ab. Eine solche Regelung sei nicht erforderlich, die Möglichkeit, sonstige Abgaben zu erheben, werde nicht beschnitten.

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3. Bundesrat will EU-Richtlinie ändern

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will einzelne Vorschläge des Bundesrates für Änderungen am Gesetzentwurf zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (18/6616) prüfen. Andere Vorschläge werden abgelehnt, weil sie "über die Eins-zu-Eins-Umsetzung der Richtlinie 2013/55EU" hinausgehen, wie aus einer Unterrichtung der Regierung (18/6987) hervorgeht. Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie, die am 17. Januar 2014 in Kraft trat, in nationales Recht umgesetzt werden.

Teil der Novelle ist ein Europäischer Berufsausweis, der das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzt. Ferner ermöglicht die Neuregelung einen "partiellen Berufszugang", wenn sich die jeweiligen Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den EU-Staaten unterscheiden.

Das Gesetz beinhaltet auch einen Vorwarnmechanismus in Fällen, wo nationale Behörden bestimmten Berufsangehörigen die Ausübung ihrer Tätigkeit ganz, teilweise oder vorübergehend verboten haben. In solchen Fällen müssen die zuständigen Behörden aller EU-Länder unterrichtet werden. Das gilt den Angaben zufolge für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger oder andere Berufsangehörige mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Die Regelung umfasst auch Informationspflichten bei der Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise.

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4. Leiharbeitnehmer öfter krank als andere

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PK) Arbeitnehmer aus der Leiharbeitsbranche sind offenbar häufiger und länger krank als Beschäftigte aus anderen Berufszweigen. Das geht aus einem Bericht der Techniker Krankenkasse (TK) hervor, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6950) auf eine Kleine Anfrage (18/6758) der Fraktion Die Linke mitteilt.

Demnach liegen die sogenannten Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) bei Beschäftigten der Leiharbeitsbranche "merklich über denen von Beschäftigten in anderen Branchen". In der TK-Statistik von 2012 kommen die Leiharbeitnehmer im Schnitt auf 1,42 Arbeitsunfähigkeitsfälle (AU-Fälle) bei 18 Fehltagen, während es in den übrigen Branchen nur 1,08 AU-Fälle und 13 AU-Tage sind.

Allerdings resultierten die Ergebnisse zum Teil aus dem unterschiedlichen Berufsspektrum zwischen Leiharbeitern und Beschäftigten in anderen Branchen. Zudem sprächen höhere Verordnungszahlen beispielsweise von Antidiabetika dafür, dass der Gesundheitszustand von Leiharbeitern und Beschäftigten aus anderen Branchen grundsätzliche und von der Art ihrer Beschäftigung unabhängige Unterschiede aufweise. Repräsentative Daten zu der Fragestellung lägen nicht vor.

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5. 20 Zugunfälle durch Bäume

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Im Jahr 2014 sind der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes 20 Zugkollisionen mit Aufprall auf Bäumen gemeldet worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6938) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6739) hervor.

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6. Fußverkehr von hoher Bedeutung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Dem Fußverkehr kommt nach Auffassung der Bundesregierung hohe Bedeutung für eine nachhaltige Mobilität zu. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (18/6937) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6738).

Grundsätzlich setze die Bundesregierung auf eine integrierte Politik, die die Leistungsfähigkeit der einzelnen Verkehrsmittel und ihr Zusammenspiel optimiert sowie durch eine nachhaltige Stadtplanung unterstützt. Vor diesem Hintergrund werde der Fußverkehr grundsätzlich als zentrales Element eines integrierten Ansatzes berücksichtigt, heißt es weiter. Dies geschehe beispielsweise im Bereich der Städtebauförderung, der Herstellung einer barrierefreien Mobilität und im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogrammes 2011.

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7. Bemühungen im Kampf gegen IS

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "internationalen Bemühungen im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat" (IS) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6947) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6752). Wie die Regierung darin ausführt, erfolgen diese Bemühungen im Rahmen der 64 Staaten umfassenden Allianz gegen IS. Sie umfassen der Vorlage zufolge neben den militärischen Maßnahmen insbesondere auch die Handlungsbereiche Unterbrechung der Finanzströme, Unterbrechung des Zulaufs von ausländischen Kämpfern, Kommunikationsstrategie und Stabilisierung der von IS zurückeroberten Gebiete. Deutschland beteiligt sich laut Regierung in allen fünf Bereichen an den entsprechenden Arbeitsgruppen der internationalen Allianz gegen den IS und führt den Ko-Vorsitz der zivilen Arbeitsgruppe Stabilisierung, die die Stabilisierung der von IS befreiten Gebiete in Syrien und Irak zum Ziel hat. Die Arbeitsgruppe Stabilisierung konzentriere sich "auf schnell wirksame Maßnahmen, welche in Ergänzung der humanitären Hilfe die Voraussetzungen für die Rückkehr von Binnenvertriebenen und den Wiederaufbau schaffen".

"Zur erfolgreichen und nachhaltigen Bekämpfung des IS bedarf es einer umfassenden politischen Lösung", heißt es in der Antwort weiter. Hierfür seien " im Irak mit der inklusiven Regierungsbildung durch Premierminister Al Abadi bereits im Sommer 2014 die Voraussetzungen geschaffen" worden. In Syrien bedürfe es "hierfür noch eines politischen Prozesses, der auf Grundlage des Genfer Kommuniqués vom 30. Juni 2012 zu einer ernsthaften politischen Transition führt". Durch die Gespräche in Wien, mit denen erstmalig alle internationalen und regionalen Akteure gemeinsam an einen Tisch gekommen seien, bestehe eine "ernstzunehmende Chance, einen solchen politischen Prozess auf den Weg zu bringen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 656 - 11. Dezember 2015 - 13.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2015

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