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BUNDESTAG/5472: Heute im Bundestag Nr. 672 - 17.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 672
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 17. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 15.10 Uhr

1. Rechtssicherheit bei Insolvenzanfechtung
2. Ausbau der Windernergie nicht behindern
3. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
4. Informationen zu Bedarfsplanprojekten
5. Qualifizierung junger Erwachsener
6. Ausbildung von Flüchtlingen


1. Rechtssicherheit bei Insolvenzanfechtung

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen beseitigen. Damit begründet sie den Entwurf eines Gesetzes (18/7054), der jetzt zur weiteren Beratung beim Bundestag eingegangen ist. Es geht dabei insbesondere um die genaue Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern, bereits vor dem Insolvenzantrag vollzogene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern. Unangebrachte Härten für Gläubiger sollen vermieden werden, darunter auch für Arbeitnehmer, denen für erbrachte Arbeitsleistungen ihr Lohn zusteht.

Die Bundesregierung will damit, wie sie im Gesetzentwurf erläutert, Klagen aus der Wirtschaft und der Wissenschaft über "unverhältnismäßige und unkalkulierbare Risiken", die das geltende Insolvenzanfechtungsrecht mit sich bringe, Rechnung tragen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollten "gewährleisten, dass das Insolvenzanfechtungsrecht in seiner praktischen Handhabung einen angemessenen Ausgleich zwischen den Insolvenzgläubigern und denjenigen schafft, gegen die sich insolvenzanfechtungsrechtliche Ansprüche richten".

Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich, wie die Regierung schreibt, um eine "punktuelle Neujustierung", nicht um eine grundlegende Änderung. Unter anderem soll vermieden werden, dass sich für einen Gläubiger Nachteile daraus ergeben, dass er einem Schuldner in der Vergangenheit Zahlungserleichterungen gewährt hat. Arbeitnehmer sollen besser davor geschützt werden, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Arbeitsentgelte zurückfordert. Künftig sollen Arbeitnehmerentgelte nicht angefochten werden können, solange zwischen Arbeitsleistungen und Lohnzahlung nicht mehr als drei Monate liegen. Auch sollen Gläubiger besser davor geschützt werden, dass eine erfolgreiche Vollstreckung wieder rückgängig gemacht wird. Zudem soll eine Bestimmung zur Verzinsung von Anfechtungsansprüchen geändert werden, die nach Angaben der Regierung bisher häufig dazu führt, dass Anfechtungen verschleppt werden, um Zinsgewinne zu erzielen.

Neben diesen Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen im Gläubigerantragsrecht vor. "Damit soll die Möglichkeit insbesondere der Sozialversicherungsträger, auf eine frühzeitige Abklärung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hinzuwirken, weiter verbessert werden", schreibt die Bundesregierung.

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2. Ausbau der Windernergie nicht behindern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Der Ausbau der Windenergie soll nicht durch Radaranlagen behindert werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7050). Deshalb soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass das Berechnungsverfahren der Deutschen Flugsicherung (DFS) zur konkreten Berechnung der Störbeiträge der Windkraftanlagen an Radaranlagen für eine wissenschaftliche Bewertung offengelegt werden. Weiter soll sie auf die DFS, das Bundesamt für Flugsicherheit und den Deutschen Wetterdienst einwirken, Einzelfälle gewissenhaft zu prüfen und Ablehnungsbescheide hinreichend und nachvollziehbar zu begründen und zu veröffentlichen.

Das Repowering und die Neuerrichtung von Windenergieanlagen wird in vielen Teilen Deutschlands durch die Deutsche Flugsicherung und den Deutschen Wetterdienst verhindert, schreibt die Fraktion zur Begründung. Diese würden sich auf eine vermeintliche Störung von Funkfeuer- und Radaranlagen durch die Windenergieanlagen berufen. Bisher sei jedoch noch kein Fall nachgewiesen worden, dass tatsächlich eine maßgebliche Störung durch Windenergieanlagen vorliege, heißt es in dem Antrag.

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3. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2014 sind die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten leicht gestiegen. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen im Jahr 2014 hervor, der nun als Unterrichtung (18/6980) vorliegt. Demnach lag die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit bei 75.102 (+0,6 Prozent) und die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten bei 16.969 (+3,4 Prozent). Diese Anstiege seien aber zum Teil auf die Erweiterung der Berufskrankenliste in diesem Jahr zurückzuführen, schreibt die Regierung. Gestiegen ist laut Bericht auch die Zahl der Todesfälle infolge einer Berufskrankheit. Sie lag 2014 bei 2.469 (2013: 2.357) und ist vor allem auf Asbestfolgeerkrankungen zurückzuführen, so die Bundesregierung.

Aus dem Bericht geht ferner hervor, dass die Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vorjahr bei 122,5 lag. Die einzelne Arbeitsunfähigkeit dauerte demnach durchschnittlich 12,2 Tage. Von den schätzungsweise 543 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen entfallen 126 Millionen auf Muskel-Skelett-Erkrankungen und 79 Millionen auf Psychische und Verhaltensstörungen. Krankheiten des Atmungssystems als Ursache für Arbeitsunfähigkeit sind gegenüber 2014 deutlich zurückgegangen, von 83 Millionen auf 66 Millionen.

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4. Informationen zu Bedarfsplanprojekten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort (18/6977) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6621) zum "sogenannten Dezemberfieber im Straßenbau" auf 225 Seiten ergänzend zum Straßenbauplan die projektweisen Ist-Ausgaben der Bedarfsplanprojekte auf. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache (18/6453).

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5. Qualifizierung junger Erwachsener

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das Ziel, in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 100.000 junge Erwachsene über die Initiative "AusBILDUNG wird was - Spätstarter gesucht" zu fördern, wird voraussichtlich erreicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6929) auf eine Kleine Anfrage (18/6727) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Initiative wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) ins Leben gerufen, um junge Erwachsene aus den Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuches (SGB II und III) für eine abschlussorientierte Qualifizierung zu gewinnen. In der Antwort betont die Bundesregierung, sie werde ihre Initiativen zur Nachqualifizierung in der beruflichen Weiterbildung weiter verstärken. Ziel sei es, Anfang 2016 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung auf den Weg zu bringen. Damit sollen die Weiterbildungsförderung fortentwickelt und die Rahmenbedingungen für eine abschlussbezogene Weiterbildung verbessert werden, so die Regierung. Auch die Spätstarter-Initiative solle gemeinsam mit der BA weitergeführt werden.

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6. Ausbildung von Flüchtlingen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Nach der Qualifizierung und Ausbildung von Flüchtlingen in Deutschland fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6965). Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, wie viele Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltstitel, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, seit 2010 jährlich in Deutschland statistisch erfasst wurden und wie viele von ihnen eine Ausbildung begonnen haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 672 - 17. Dezember 2015 - 15.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2015

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