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BUNDESTAG/5479: Heute im Bundestag Nr. 679 - 23.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 679
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 11.46 Uhr

1. Anhörung zu Ankunftsnachweis
2. Brief des Personalrates beim BAMF
3. Berliner Flughafen soll 2017 fertig werden
4. Passende Angebote für Langzeitarbeitslose


1. Anhörung zu Ankunftsnachweis

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt Eingereiste sollen nach dem Willen der schwarz-roten Regierungskoalition künftig früher als bisher registriert werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7043) ab, der am Montag, dem 11. Januar 2016, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses ist. Zu der Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus-Haus (Raum 4.900) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet, darunter Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Interessierte Zuhörer werden geben, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 7. Januar beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de)

Neben einer schnelleren Registrierung der Flüchtlinge sieht der Gesetzentwurf vor, dass die in diesem Zusammenhang erfassten Informationen den zuständigen Stellen "medienbruchfrei" zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen die Asylsuchenden eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete Bescheinigung erhalten, den sogenannten Ankunftsnachweis.

Zu den schon heute zu speichernden "Grundpersonalien" wie Namen, Geburtsdatum und -ort sollen der Vorlage zufolge für Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt Eingereiste künftig weitere Daten gespeichert werden. Dazu zählen etwa die bei der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten, das Herkunftsland und Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.

Diese Daten sollen gemeinsam ein "Kerndatensystem" bilden, auf das die am Asylverfahren beteiligten Behörden im Falle ihrer Zuständigkeit zurückgreifen können. Die Daten sollen nicht erst bei der Stellung eines Asylantrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem ersten Kontakt erhoben und zentral gespeichert werden. Der Kreis der Behörden, die die Daten an das Kerndatensystem übermitteln, soll "auf alle zur Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden oder unerlaubt eingereisten und unerlaubt aufhältigen Personen befugte Stellen erweitert" werden. Neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind dies den Angaben zufolge vor allem die Aufnahmeeinrichtungen, die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden, die Polizeivollzugsbehörden der Länder sowie die Ausländerbehörden. Um Doppelregistrierungen zu verhindern, werden alle zur Registrierung befugten Stellen zudem mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem ausgerüstet, mit dem sie unverzüglich feststellen können, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, sollen allen öffentlichen Stellen "die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen die Informationen aus dem Kerndatensystem" zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft laut Bundesinnenministerium neben den Sicherheitsbehörden insbesondere das BAMF, die Aufnahmeeinrichtungen, die Ausländerbehörden, die Asylbewerberleistungsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen sowie die Meldebehörden.

Der Ankunftsnachweis soll der Vorlage zufolge von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und BAMF-Außenstellen ausgestellt werden und laut Ministerium "grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein".

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2. Brief des Personalrates beim BAMF

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um einen Brief des Personalrates beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7015) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6825). Wie die Fraktion darin ausführte, haben der Gesamtpersonalrat und der Örtliche Personalrat beim BAMF in einem Offenen Brief an dessen Leiter Frank-Jürgen Weise am 11. November dieses Jahres Mängel beklagt, "die mit rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar seien, insbesondere bei der Identitätsprüfung in Bezug auf bestimmte Asylsuchende und bei der Einarbeitung und Qualifikation zusätzlicher eingesetzter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter".

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass sie wie auch die Leitung des BAMF die Sorgen der Beschäftigten sehr ernst nehme. Das BAMF stehe vor großen Herausforderungen und Veränderungen. Es sei nicht verwunderlich, dass es in solchen Umbruchphasen Sorgen in der Belegschaft gibt. "Die Leitung des BAMF teilt die Auffassung des Personalrates, dass Fragen der Qualitätssicherung und der Sicherheit zentrale Pfeiler der Arbeit des BAMF sind, und weist Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren zurück", heißt es in der Antwort weiter.

Darin weist die Regierung auch die " im Brief aufgestellte Behauptung, es werde in Fällen schriftlicher Asylverfahren auf eine Identitätsprüfung verzichtet", als "nicht richtig" zurück. Alle Antragsteller würden erkennungsdienstlich behandelt und die Fingerabdruckdaten auf vielfältige Art und Weise abgeglichen. Zur Bestimmung des Herkunftsstaats oder der Herkunftsregion des Ausländers dürfe das gesprochene Wort außerhalb der förmlichen Anhörung des Ausländers auf Ton- oder Datenträger aufgezeichnet werden. Bei Zweifeln werde eine Sprachanalyse durchgeführt. Anhand des persönlichen Sprachprofils eines Antragstellers lasse sich ein Herkunftsstaat oder eine Herkunftsregion näher bestimmen.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden vom 1. Januar 2015 bis 31. Oktober dieses Jahres 103.708 Erst- und Folgeanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt. Zu diesen Anträgen seien insgesamt 89.589 Dokumente im elektronischen Vorgangsbearbeitungssystem "MARiS" erfasst worden. Allerdings sei dabei zu beachten, dass Einzelpersonen teilweise mehrere Dokumente vorlegen und viele Dokumente erst wesentlich später zur Außenstelle geschickt werden und daher nicht unmittelbar für eine Prüfung vorliegen. Die Zahl der erfassten Dokumente könne daher nicht auf Einzelpersonen bezogen werden und spiegele auch nicht die tatsächliche Menge der vorgelegten Dokumente wider. Nach Schätzung der Mitarbeiter in den Außenstellen legten mehr als 80 Prozent der syrischen Antragsteller Dokumente vor. Davon handele es sich bei zirka 80 Prozent der vorgelegten Dokumente um Reisepässe und ID-Karten. Diese Dokumente seien, "sofern nicht ver- oder gefälscht, als Identitätsnachweis geeignet". Von 6.822 im genannten Zeitraum überprüften syrischen Dokumenten seien acht Prozent beanstandet worden.

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3. Berliner Flughafen soll 2017 fertig werden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) geht derzeit von der Eröffnung des Großflughafens im zweiten Halbjahr 2017 aus. "Entscheidende Voraussetzung ist, dass die Genehmigung des 5. und 6. Nachtrags zur Baugenehmigung im Frühjahr 2016 erfolgreich verläuft", heißt es unter Berufung auf Angaben der FBB in einer Antwort der Bundesregierung (18/7051) auf eine Kleine Anfrage (18/6121) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Derzeit gebe es einen Rückstand von drei bis vier Monaten auf die im Rahmenterminplan vom Dezember 2014 definierten Meilensteine. Grund seien die umfangreichen Planungen sowie die Insolvenz der Firma Imtech.

Nach Angaben der FBB sind die "Arbeiten an dem Teil der Entrauchungsanlage, die den öffentlichen Teil abdeckt, bis auf einen Kanalstrang, der sich noch im Umbau befindet, abgeschlossen". Der nichtöffentliche Teil der Anlage sei zur Hälfte fertig. Probleme an der Entrauchungsanlage waren der Grund für erhebliche Verzögerungen bei der geplanten Eröffnung des Flughafens.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Flughafen BER mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme 2017 insgesamt 5,3 Milliarden Euro kosten wird. Die Baukosten für den sogenannten Protokollbereich der Bundesregierung am Flughafen (u.a. Flugbereitschaft) seien 2011 mit 310 Millionen Euro veranschlagt worden. Die finanziellen Auswirkungen durch die Verschiebung des Eröffnungstermins würden derzeit überprüft.

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4. Passende Angebote für Langzeitarbeitslose

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PK) Zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in neue Jobs setzt die Bundesregierung weiter auf spezielle Förderprogramme. So sollen die "Netzwerke für Aktivierung, Beratung und Chancen" an die erfolgreiche Arbeit der Initiative "Perspektive 50plus" anknüpfen, wie die Regierung in ihrer Antwort (18/7031) auf eine Kleine Anfrage (18/6861) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt.

Die Jobcenter seien aufgerufen, diesen Betreuungs- und Aktivierungsansatz ab 2016 "auf freiwilliger Basis im Regelgeschäft umzusetzen" und entschieden selbst über die Ausgestaltung der Netzwerke.

Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus" richtete sich an ältere Langzeitarbeitslose über 50 Jahre. Davon gab es 2005 rund 573.000, im November 2015 waren es noch rund 428.000 Betroffene. In diesem Zeitraum ist den Angaben zufolge auch die Gesamtzahl der Langzeitarbeitslosen von knapp 1,6 Millionen auf rund eine Million zurückgegangen.

Zielgruppe der Netzwerke seien "Menschen mit komplexen Problemlagen beziehungsweise multiplen Vermittlungshemmnissen". Ihre Zahl sei statistisch nicht zu beziffern. Das Konzept der Netzwerke ziele darauf ab, durch eine intensivere Betreuung in den Jobcentern die Menschen mit ihren individuellen Problemlagen, Stärken und Schwächen besser einschätzen zu können (Profiling), um ihnen dann möglichst passgenaue Angebote zu machen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 679 - 23. Dezember 2015 - 11.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2015

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