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BUNDESTAG/5514: Heute im Bundestag Nr. 028 - 14.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 028
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 14. Januar 2016, Redaktionsschluss: 17.45 Uhr

1. CETA: Keine vollständige Liberalisierung
2. Keine Vorgaben zu Löhnen
3. Kein Gesetz für Vergleichsportale geplant
4. Kein Verbot von torfhaltigen Substraten


1. CETA: Keine vollständige Liberalisierung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Nach den Bestimmungen des zwischen der Europäischen Union und Kanada geplanten Handelsabkommens (CETA) wird es keine vollständige Liberalisierung von Dienstleistungen geben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7168) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6838) schreibt, ist ein eine "vollständige Liberalisierung im Sinne der Abwesenheit staatlicher Regulierung nicht das Ziel und auch nicht Gegenstand der Verpflichtungen des Abkommens". Den EU-Mitgliedsländern bleibe es erlaubt, die Erbringung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge jederzeit als staatliche Monopole oder durch Verleihung ausschließlicher Rechte an private Unternehmen zu organisieren. Die Spielräume nationaler, regionaler und lokaler Behörden, Dienste der Daseinsvorsorge nach ihren Bedürfnissen bereitzustellen und zu organisieren, würden nicht eingeschränkt.

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2. Keine Vorgaben zu Löhnen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung verfolgt wegen der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie weder lohnpolitische Ziele noch macht sie lohnpolitische Vorgaben. Daher strebe sie auch keine bestimmte gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung nach einer bestimmten Definition an, heißt es in der Antwort der Regierung (18/7171) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6958).

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3. Kein Gesetz für Vergleichsportale geplant

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf am Markt für Vergleichsportale. Dies teilt sie in ihrer Antwort (18/7167) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6757) mit. Für die Darstellung von Preisen auf Preisvergleichsportalen würden die Vorgaben der Preisangabenverordnung gelten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in der Vorbemerkung darauf hingewiesen, dass Preise im Internet oft verändert würden und es passieren könne, dass zwei Verbrauchern beim selben Anbieter zum selben Zeitpunkt dasselbe Produkt zu unterschiedlichen Preisen angeboten werde.

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4. Kein Verbot von torfhaltigen Substraten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Hobbygärtner werden auch künftig weiter torfhaltige Substrate beim Gärtnern einsetzen können. Ein Verbot dieser Substrate lehnt die Bundesregierung ab. Dies geht aus einer Antwort (18/7197) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6927) zum Schutz der Moore hervor. Demnach stünden die Wirtschaftsbeteiligten in der Verantwortung, zunehmend "torfreduzierte Substrate" in diesem Bereich anzubieten. Auch im Erwerbsgartenbau könne "derzeit und auf absehbare Zeit" nicht auf Torf verzichtet werden. Es fehle für viele Anwendungen noch an Ersatzstoffen in erforderlicher Menge und Qualität. Geforscht werde deswegen unter anderem zum Anbau von Torfmoosen. Laut Antwort wird in Deutschland auf über 20.000 Hektar beziehungsweise acht Prozent der Hochmoore Torf gewonnen. Zwischen 2002 und 2009 seien jährlich durchschnittlich etwa 8,2 Millionen Kubikmeter Hochmoortorf abgebaut worden. Ziel sei es aber, den Torfabbau in Deutschland ab 2015 "signifikant zu reduzieren", heißt es in der Antwort.

Die Moore spielen auch im Bereich Klimaschutz eine wichtige Rolle. Ziel der Bundesregierung sei es, fünf Prozent der land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden wieder zu vernässen. Dies beträfe eine Fläche von 85.000 Hektar. Durch dieses Vorhaben soll gemäß "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" 1,5 bis 3,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent eingespart werden. Die Emissionsreduktion durch Wiedervernässung sei aber "wissenschaftliches Neuland", an dem intensiv geforscht worden sei, heißt es in der Antwort. Grundsätzlich solle mittelfristig das Potenzial für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen im Bereich landwirtschaftlicher Böden als CO2-Emittenten beziehungsweise Mooren als CO2-Senken in den Blick genommen werden. Allerdings sei die Bilanzierung der Emissionen in diesem Bereich verglichen mit anderen Sektoren mit methodischen Schwierigkeiten und einer dünnen Datengrundlage verbunden, heißt es der Antwort.

In der Antwort betont die Bundesregierung zudem, dass für den Moorschutz die Zuständigkeit grundsätzlich bei den Ländern liege. Moorschutz könne zudem über die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gefördert werde, die vom Bund kofinanziert werde. Diese GAK soll auf Grundlage des Koalitionsvertrages zur "Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung" weiterentwickelt werden. Die interne Abstimmung dazu sei noch nicht abgeschlossen. Ein wesentlicher Kern sei aber die umfassende Nutzung von EU-Fördermitteln. Zudem wolle die Bundesregierung im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt ein Pilotprojekt zur "Revitalisierung einer intensiv genutzten und degradierten Moorlandschaft" anstoßen. Ein Starttermin könne aber noch nicht genannt werden, heißt es in der Antwort.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 028 - 14. Januar 2016 - 17.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2016

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