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BUNDESTAG/5648: Heute im Bundestag Nr. 162 - 16.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 162
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. März 2016, Redaktionsschluss: 13.25 Uhr

1. Sommerzeit bringt Deutschland wenig
2. Anhörung zum Besteuerungsverfahren
3. Änderungen beim Eisenbahnbau unnötig


1. Sommerzeit bringt Deutschland wenig

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Ob die Sommerzeit für Deutschland einen Nutzen hat, dahinter kann man nach dem Endbericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) ein Fragezeichen setzen. Einer der Vertreter des TAB sagte vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag in Berlin " Die Sommerzeit ist relativ überflüssig."

Das TAB hat eine umfangreiche Studie zur Bilanz der Sommerzeit vorgelegt. Zuletzt hatte sich 2007 die EU-Kommission mit diesem Thema beschäftigt und herausgefunden, dass, abgesehen von der Begünstigung von Freizeitaktivitäten und der Erzielung geringfügiger Energieeinsparungen, die Auswirkungen der Sommerzeit kaum ins Gewicht fallen würden. Auch nach den Erkenntnissen des TAB von 2016 sind die Auswirkungen weder in die eine noch andere Richtung in relevantem Maß messbar. Die Energieeinsparmöglichkeiten, weswegen der Zeitenwechsel 1980 eingeführt worden war, seien nur in sehr geringem Umfang nachweisbar. Positive Effekte gebe es lediglich im Photovoltaikbereich. Auch die Wirtschaft habe sich im Wesentlichen mit der Sommerzeit arrangiert. Der Vertreter des TAB betonte zugleich, dass es praktisch keine belastbaren Informationen oder gar quantitative Daten gebe, obwohl sich das TAB nach eigener Aussage sehr um Einschätzungen aus der Wirtschaft bemüht habe. Auch die gesundheitlichen Auswirkungen seien, wenn es welc he gebe, von vorübergehender Dauer. Ob sich tatsächlich das Herzinfarktrisiko durch die Zeitumstellung erhöhen würde, sei nicht nachweisbar.

Rechtlich gesehen ist es Deutschland nicht möglich die Zeitumstellung im Alleingang abzuschaffen. Jede Änderung des gegenwärtig bestehenden halbjährlichen Wesels zwischen Normalzeit und Sommerzeit erfordere grundsätzlich eine Änderung der entsprechenden Richtlinie 2000/84/EG. Und ob ein Verfahren zur Änderung der Sommerzeitregelung eingeleitet werde liege allein im Ermessen der EU-Kommission, die dazu auch erstmal aufgefordert werden muss.

Der Vertreter der CDU/CSU plädierte dafür, die Sommerzeit abzuschaffen. Auch wenn die gesundheitlichen Auswirkungen noch so gering seien, seien sie möglicherweise vorhanden. Zudem koste die Zeitumstellung jedes Mal viel Geld, ohne dass Deutschland einen Nutzen davon habe. Auch der Vertreter der Linken forderte eine Abschaffung. Allein in dieser Legislaturperiode habe es zur Abschaffung der Sommerzeit 571 Petitionen im Deutschen Bundestag gegeben, so viele wie bei sonst keinem anderen Thema. Die Vertreter der SPD und der Grünen machten deutlich, dass angesichts der aktuell brisanten Themen wie der Lösung des Flüchtlingskrise das Thema Zeitumstellung nicht oben auf der Agenda stehe.

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2. Anhörung zum Besteuerungsverfahren

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren (18/7457) beschlossen. Das Besteuerungsverfahren in Deutschland soll in Zukunft weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Außerdem werden Abgabefristen geändert, und bei erheblich verspäteter Abgabe von Steuererklärungen sollen Verspätungszuschläge erhoben werden. Die öffentliche Anhörung soll am Mittwoch, den 13. April, stattfinden.

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3. Änderungen beim Eisenbahnbau unnötig

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/MIK) Die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung muss nicht unbedingt verändert werden, um die Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu erhöhen. Dies wurde am Mittwoch bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich.

Dabei ging es um einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/5406), in dem die Abgeordneten die Bundesregierung auffordern, Paragraf 7 Absatz 2 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung so zu ändern, dass die Längsneigung von Bahnhofsgleisen bei Neubauten im Regelfall 0,5 Promille nicht überschreitet. Höchstens sollen 2,5 Promille erlaubt sein. Deshalb sollten Bahnhöfe im Normalfall völlig eben gebaut werden, um ein selbständiges Wegrollen von Zügen zu verhindern. Dies gelte auch für den im Bau befindlichen Tiefbahnhof "Stuttgart 21.

Professor Wolfgang Fengler, TU Dresden, sah in der Anhörung keinen Regelbedarf für eine weitere Beschränkung der Bahnhofslängsneigung. Der dadurch erzielbare Sicherheitsgewinn stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Aufwendungen, die nötig wären, um bei einem Neubau einer Bahnanlage an einer Bestandsstrecke oder bei einem umfassenden Umbau die Gleislängsneigung abzuflachen. Er sprach sich jedoch dafür aus, dass die Längsneigung von Gleisen an Fahrgastbahnsteigen 2,5 Promille nicht überschreiten dürfe, wenn dort regelmäßig Fahrzeuge angehängt oder abgekuppelt werden sollen.

Auch Frank Sennhenn, DB Netz AG, riet "dringend" von einer Änderung der Eisenbahnbauordnung ab, da dies auch Einfluss auf den Bestand bestehender Bahnanlagen hätte. Dies hätte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für den Bund, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme.

Professor Jürgen Siegmann, TU Berlin, hielt es grundsätzlich "für wünschenswert", alle Haltegleise in Bahnhöfen eben anzulegen, weil damit die Bequemlichkeit des Ein- und Ausstiegs erhöht und die Sicherheit gegen wegrollen der Fahrzeuge erhöht würde. Allerdings müssten auch die jeweiligen Randbedingungen beim Bau der Gleisanlagen beachtet werden. Ein höherer Wert müsse ausführlich begründet werden und es müsse sicher sein, dass mindestens die gleiche Sicherheit eingehalten werde wie bei der Einhaltung des Grenzwertes.

Professor Markus Hecht, TU Berlin, wies darauf hin, dass in Bahnhöfen, in denen die Schienen beziehungsweise Bahnsteige eine starke Neigung aufweisen würden, das Trennen und Vereinigen von Zugteilen "unmöglich" sei. Weiter gebe es für mobilitätseingeschränkte Personen an Bahnhöfen mit großer Bahnsteigneigung erhebliche Probleme.

Christoph Engelhardt, WikiReal.org, sprach sich für eine strikt horizontale Auslegung von Bahnhofsanlagen aus. Die zwischenzeitlich genehmigten "exorbitant hohen Gefällewerte" von 15,14 Promille bei Stuttgart 21 und für Ingolstadt Nord mit bis zu 20 Promille mangele es an den Nachweisen gleicher Sicherheit, heißt es in seiner Stellungnahme. Die dazu geführten Argumentationen seien lückenhaft, vorgeschlagene Maßnahmen praktisch unwirksam. Derartige Neigungswerte seien schon angesichts grundlegender Betrachtungen der physikalischen und technischen Limitierungen unvertretbar.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 162 - 16. März 2016 - 13.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2016

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