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BUNDESTAG/5738: Heute im Bundestag Nr. 252 - 29.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 252
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 29. April 2016, Redaktionsschluss: 09.53 Uhr

1. Kooperation mit NSA essentiell
2. Betriebe sollen mehr ausbilden
3. Eine Million ukrainische Flüchtlinge
4. Menschenrechtslage in Algerien
5. Menschenrechtslage in Tunesien
6. Menschenrechtslage in Marokko


1. Kooperation mit NSA essentiell

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Ein ranghoher Verfassungsschützer hat vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) die Kooperation seiner Behörde mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) energisch verteidigt und zugleich dem Verdacht der Verstrickung in den Drohnenkrieg der USA widersprochen. "Die Behauptung, vom Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelte Daten seien ursächlich für Tötungen gewesen, weise ich zurück", sagte Klaus-Michael Rogner bei seiner Vernehmung am Donnerstag. Der heute 50-jährige Jurist steht seit 2011 an der Spitze der Abteilung 6, die für die Abwehr radikalislamischer Bestrebungen zuständig ist. Zuvor war er seit 2008 Referatsgruppenleiter in derselben Abteilung.

Rogner wies darauf hin, dass jede an einen ausländischen Geheimdienst, also auch die NSA, übermittelte Information mit dem Hinweis versehen sei, sie dürfe "nur für nachrichtendienstliche Zwecke genutzt" werden, und zwar im Sinne deutschen Rechtsverständnisses. Unter einem "nachrichtendienstlichen Zweck" sei demnach lediglich die Gewinnung und Analyse von Informationen zu verstehen, "aber eben kein Mehr". Damit wären Drohneneinsätze, auch wenn vielleicht von einem Geheimdienst wie der CIA gesteuert, ausgeschlossen. Rogner betonte, eine solche Verwendungsbeschränkung sei "kein völkerrechtliches Nullum". Sie habe für den Empfänger durchaus Bindungskraft, und der Verfassungsschutz behalte sich auch vor, die Einhaltung zu überprüfen.

Ob und, wenn ja, wie oft dies bisher bereits geschehen sei, vermochte Rogner nicht zu sagen. Er räumte auch ein, dass es schwierig wäre, Verstöße der NSA gegen den Vorbehalt zu ahnden. Die einzig denkbare Sanktion wäre die Einstellung des Informationsaustausches, indes: "Für uns ist die Zusammenarbeit mit den Amerikanern essentiell." Nur durch Hinweise aus den USA sei es 2008 gelungen, die radikalislamische "Sauerland-Gruppe" rechtzeitig zu enttarnen. Für den Kampf gegen islamistisch-terroristische Aktivitäten sei ein "enger Datenaustausch unverzichtbar". Dabei teile der Verfassungsschutz der NSA Informationen zur Identifizierung "ehemals in Deutschland ansässiger" Islamisten mit, die sich mittlerweile im Nahen und Mittleren Osten aufhalten. Umgekehrt sei die "Bereitschaft der Amerikaner, Telekommunikationsdaten deutscher Dschihadisten zu übermitteln, von wesentlicher Bedeutung".

Ohne Rückgriff auf Erkenntnisse der NSA wäre der Verfassungsschutz nicht in der Lage, seine Aufklärungsmission zu erfüllen, meinte Rogner: "Mit welchem Partner sollte ich denn sonst arbeiten, wenn ich nicht mehr mit der NSA arbeiten dürfte?" Dabei sei klar, dass die Kooperation sich im Rahmen der deutschen Gesetze zu halten habe: "Jeder Partner, der mit uns arbeitet, lernt, dass hier eine Rechtsordnung existiert, die zu beachten wir verpflichtet sind, und die wir auch gerne beachten."

Nachdrücklich widersprach der Zeuge der Vermutung, für die Überlassung der Spionagesoftware XKeyscore habe sich die NSA die Teilhabe an den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes ausbedungen. "Eine Gegenleistung an die Amerikaner ist zu keinem Zeitpunkt formuliert worden", betonte Rogner, der im April 2013 die Grundlagenvereinbarung für die Nutzung von XKeyscore durch den Verfassungsschutz persönlich unterzeichnet hatte. Mit der neuen Software sei der Verfassungsschutz in die Lage versetzt worden, Kommunikation in sozialen Netzwerken effizienter zu überwachen. Dies sei auch im Interesse der NSA gewesen.

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2. Betriebe sollen mehr ausbilden

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die aktuellen Zahlen zum Ausbildungsmarkt verweisen in mehreren Bereichen auf bedenkliche Entwicklungen. Zentrale Ziele der im Dezember 2014 geschlossenen Allianz für Aus- und Weiterbildung sind nicht erreicht worden, auch wenn der Berufsbildungsbericht 2016 auf den ersten Blick einen soliden Eindruck des deutschen Ausbildungsmarktes vermittelt. Das schreiben Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (18/8259).

Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag bis zum 30.6.2016 ein Konzept und die haushalterisch hinterlegten Instrumente vorzulegen, um die im Berufsbildungsbericht 2016 genannten zentralen Herausforderungen zur Zukunftsfähigkeit des dualen Systems schon im Ausbildungsjahr 2016/2017 angehen zu können.

Die Grünen bemängeln, dass nur noch jeder fünfte Betrieb in Deutschland ausbilde und dieser Anteil im Jahr 2015 trotz bester Konjunktur sogar leicht gesunken sei. Auch das im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung im Dezember 2014 vereinbarte Ziel, 20.000 zusätzliche Ausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu melden, sei im Ausbildungsjahr 2015/2016 verfehlt worden. Dem Berufsbildungsbericht könne man entnehmen, dass statt 20.000 nur etwa 7.300 zusätzliche Ausbildungsangebote von der Wirtschaft bereitgestellt worden seien. Rund 20.700 junge Menschen seien bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz leer ausgegangen.

Die Zahl der Bewerber, die eine sogenannte "Alternative" zur Ausbildung begonnen hätten, weil sie kein geeignetes Angebot finden konnten, sei mit über 60.000 ebenfalls nach wie vor zu hoch. Dazu komme noch eine weitere große Gruppe von "unversorgten" Suchenden: Mit über 185.000 sei die Zahl der sogenannten "Altbewerber", also jungen Menschen, die seit mehr als einem Jahr als ausbildungsplatzsuchend gemeldet seien, im Vorjahresvergleich nahezu unverändert geblieben. Insgesamt hätten fast 271.000 junge Menschen statt einer Ausbildung eine der zahllosen Maßnahmen am Übergang Schule-Beruf begonnen, die weder anrechenbar seien noch zu einem anerkannten Berufsabschluss führten. Es sei weder bildungspolitisch noch volkswirtschaftlich zu verantworten, jedes Jahr über eine Viertelmillion Jugendlicher in den ineffizienten und teuren Warteschleifen des so genannten Übergangssystems zu "parken".

Nach Ansicht der Grünen sei es notwendig, dass die so genannten "Passungsprobleme" zwischen ausbildungswilligen Betrieben und ausbildungsplatzsuchenden jungen Menschen verringert werden. Dabei gehe es darum, die Ausbildungssuchenden in der Wahl von Ausbildung und Ausbildungsort durch gute Beratungs- und Orientierungsangebote so zu unterstützen, dass ihnen ein möglichst großes Spektrum an Berufsfeldern bekannt gemacht und die Wahl einer Ausbildung durch bessere Information erleichtert wird.

Ferner soll die Ausbildungsbeteiligung bei allen Betriebsgrößen nachhaltig gesteigert werden. Dazu müssten vor allem Klein- und Kleinstbetriebe kontinuierlich beraten und begleitet werden, damit sie komplette oder Teilabschnitte von Ausbildungen anbieten. Ferner sollen Betriebe, überbetriebliche Ausbildungsstätten und Berufsschulen bei der notwendigen Digitalisierung der Ausbildung über vereinzelte "Leuchtturmprojekte" hinaus flächendeckend unterstützt werden.

Zudem soll eine umfassende Ausbildungsgarantie unverzüglich umgesetzt werden, damit allen jungen Menschen - unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus - der direkte Zugang zu einer Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss und damit der Weg in ein selbstbestimmtes Leben offensteht.

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3. Eine Million ukrainische Flüchtlinge

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen haben bis Februar 2016 insgesamt mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine in anderen Staaten um Asyl oder einen anderen Aufenthaltsstatus ersucht, davon 942.000 in Russland. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8169) auf eine Kleine Anfrage (18/7829) der Fraktion Die Linke weiter schreibt, hätten im Jahr 2015 insgesamt 22.050 Menschen aus der Ukraine einen Asylantrag in Ländern der Europäischen Union gestellt, im Vorjahr seien es 14.060 gewesen. Nach Angaben der ukrainischen Regierung seien zudem knapp 1,75 Millionen Menschen als Binnenflüchtlinge registriert.

Mit Blick auf die Menschenrechtslage gebe es zwar weiterhin Missstände, die Lage habe sich nach Einschätzung der Bundesregierung seit 2014 in weiten Teilen des Landes verbessert. So könne die Zivilgesellschaft heute deutlich freier agieren als unter der Präsidentschaft von Wiktor Janukowytsch. "Ein großer Teil der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen werden heute nach Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen in Teilen der Ukraine festgestellt, die sich nicht unter Kontrolle der Regierung befinden (Krim, Teilgebiete des Donbass)", heißt es in der Antwort weiter.

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4. Menschenrechtslage in Algerien

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der menschenrechtlichen Lage in Algerien erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/8192). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben über die Situation von ethnischen Minderheiten wie Kabylen und Tuareqs sowie von religiösen Minderheiten wie Christen, Juden und Angehörige anderer nicht-islamischer Religionsgemeinschaften. Weitere Fragen zielen auf die Situation sexueller Minderheiten, die Meinungs- und Pressefreiheit und die Arbeit von Journalisten, Anwälten, Menschenrechtsaktivisten und Gewerkschaftern.

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5. Menschenrechtslage in Tunesien

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die menschenrechtliche Lage in Tunesien thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/8194). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben über die Situation religiöser Minderheiten wie Christen, Juden und Angehörige anderer nicht-islamischer Religionsgemeinschaften. Weitere Fragen zielen auf die Situation sexueller Minderheiten, die Meinungs- und Pressefreiheit und die Arbeit von Journalisten, Anwälten, Menschenrechtsaktivisten und Gewerkschaftern.

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6. Menschenrechtslage in Marokko

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die menschenrechtliche Lage in Marokko steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/8193) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben über die Situation von ethnischen Minderheiten sowie von religiösen Minderheiten wie Christen, Juden und Angehörige anderer nicht-islamischer Religionsgemeinschaften. Weitere Fragen zielen auf die Situation sexueller Minderheiten, die Meinungs- und Pressefreiheit und die Arbeit von Journalisten, Anwälten, Menschenrechtsaktivisten und Gewerkschaftern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 252 - 29. April 2016 - 09.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2016

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