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BUNDESTAG/5755: Heute im Bundestag Nr. 269 - 11.05.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 269
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 11. Mai 2016, Redaktionsschluss: 09.33 Uhr

1. Datenschutz im Kinderzimmer
2. Fingerabdrucksätze in EU-Datenbanken
3. Im EIS gespeicherte ausländische Kämpfer
4. Zusammenarbeit mit Mexiko
5. Kein Interesse am Fortbestand des ESLI
6. Kontrolle des Mindestlohns


1. Datenschutz im Kinderzimmer

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) "Datenschutz im Kinderzimmer" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/8317) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8015). Wie die Abgeordneten darin ausführten, macht die fortschreitende Digitalisierung "vor den Kinderzimmertüren nicht halt". Mehr als jedes dritte Kind habe ein "Lieblingsspielzeug", das aus dem Mobil-, Computer- oder Konsolenbereich komme, und neuartiges, vernetztes Spielzeug erobere den Markt.

Dazu betont die Bundesregierung, dass es bei digitalen Produkten und Diensten und damit auch bei vernetzten Geräten mit digitalen Funktionalitäten für sie unabdingbar sei, "dass die Verbraucherrechte gewahrt werden und Schutz und Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet sind". Dies gelte insbesondere für Produkte, die sich an Kinder als besonders verletzliche und schutzwürdige Verbraucher richten. Bei einer vernetzten Puppe, die Gespräche aufnimmt und an das Spielzeugunternehmen oder Dritte überträgt, seien sensible Informationen aus dem persönlichen Umfeld und damit der Kernbereich privater Lebensführung betroffen. Hier müssten der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Datensouveränität gewährleistet sein.

Dafür sei eine verständliche und umfassende Information der Verbraucher unabdingbar, heißt es in der Antwort weiter. Sie trete deshalb insbesondere dafür ein, dass bei allen digitalen Angeboten - so auch bei vernetzten Spielgeräten - Verbraucher die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten erhalten und damit selbst über die Datenverarbeitung entscheiden können. Bei einer Kinder betreffenden Datenverarbeitung sei die Einwilligung in eine Verarbeitung je nach Einzelfall, Alter und Spielzeug grundsätzlich durch die Eltern zu erteilen.

Der Antwort zufolge sieht die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die voraussichtlich ab Mitte 2018 anwendbar sein wird, einige besondere Schutzregeln für Kinder vor. Ferner verweist die Bundesregierung in der Vorlage auf den aus Bundesmitteln geförderten "Marktwächter Digitale Welt", der zur Aufgabe habe, die digitalen Märkte zu beobachten und zu analysieren, Missstände an die Aufsichtsbehörden zu melden, die Politik zu beraten und die Verbraucher zu informieren. Damit habe sie neben der etablierten Aufsicht ein effektives Instrumentarium zur Beobachtung des Marktgeschehens geschaffen, auch soweit es um digitale Angebote an Kinder geht, schreibt die Regierung. Verbraucherbeschwerden aus den rund 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und empirischen Untersuchungen "helfen dem Marktwächter dabei, auch verbraucherschützende Aspekte vernetzten Spielzeugs in seine Betrachtungen einzubeziehen".

Auch verweist die Regierung darauf, dass zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung im Verbraucherdatenschutz am 23. Februar 2016 das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts verkündet worden sei. Zum besseren Schutz der Rechte der Verbraucher könnten seither neben den betroffenen Verbrauchern und den Datenschutzaufsichtsbehörden auch Verbände und Kammern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Verbraucherdaten durch Unternehmer vorgehen.

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2. Fingerabdrucksätze in EU-Datenbanken

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In der EU-Fingerabdruckdatenbank Eurodac sind mit Stand vom 1. April dieses Jahres nach Angaben der Bundesregierung insgesamt mehr als 4,48 Millionen Fingerabdruckblätter gespeichert. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8322) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8167) weiter ausführt, sind im Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) mit Stand vom 4. April 2016 insgesamt knapp 90.000 Fingerabdruckblätter gespeichert. Im Europol-Informationssystem seien nach ihrer Kenntnis derzeit keine Fingerabdruckdaten gespeichert.

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3. Im EIS gespeicherte ausländische Kämpfer

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der im Europol-Informationssystem (EIS) gespeicherten "ausländischen Kämpfer" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/8324) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8137). Danach waren im EIS laut Europol am 11. April dieses Jahres 4.044 ausländische Kämpfer gespeichert. Ende 2014 seien es nach Angaben von Europol noch 18 ausländische Kämpfer gewesen und ein Jahr später bereits 3.740.

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4. Zusammenarbeit mit Mexiko

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/EB) 2016 hat die Bundesregierung bislang zehn Anträge für den Export von Rüstungsgütern nach Mexiko positiv beschieden. Das geht aus einer Antwort (18/8303) auf eine Kleine Anfrage (18/8139) der Fraktion Die Linke hervor. Zudem seien 67 von 68 Anträgen genehmigt worden, bei denen es um den Export von Dual-Use-Gütern ging, schreibt die Bundesregierung. Dual-Use-Güter sind Produkte, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken einsetzbar sind. Im Jahr 2015 seien 22 Anträge für die Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigt und drei abgelehnt worden. Alle 195 Anträge für Dual-Use-Güter seien im Vorjahr genehmigt worden. Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Mexiko erkundigt.

Die Bundesregierung hält weiterhin an einem Sicherheitsabkommen mit Mexiko fest, heißt es außerdem in der Antwort. "Eine effektive und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtete Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" sei Voraussetzung dafür, die Sicherheits- und Menschenrechtslage zu verbessern. Argumente gegen das Sicherheitsabkommen nehme sie ernst, schreibt die Bundesregierung. Die Fragesteller hatten angeführt, dass die Kooperation im sicherheitspolitischen Bereich "angesichts der Verstrickung staatlicher Akteure in schwerste Menschenrechtsverletzungen und der grassierenden Straflosigkeit von 98 Prozent" von Menschenrechtsorganisationen kritisch gesehen werde.

Auskunft gibt die Bundesregierung auch zur wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Mexiko. Es bestehe eine intensive umwelt- und klimapolitische Kooperation. Am 12. April 2016 hätten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Enrique Peña Nieto eine "Gemeinsame Erklärung zu Klimaschutz und Energiewende sowie Biodiversität" unterzeichnet und eine "Energiepartnerschaft" beschlossen.

Bei der Finanzierung von Windkraftanlagen durch die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG) im südmexikanischen Bundesstaat Oaxaca würden international anerkannte Umwelt- und Sozialstandards angewendet. Bekannt ist der Bundesregierung, dass Bewohner und Menschenrechtsgruppen die Windparks in der Region "im Hinblick auf Landrechtsfragen" kritisiert haben. Die DEG habe Verbesserungen vorgenommen. So habe sie unter anderem Kompensationszahlungen erhöht und an die Inflationsrate angepasst. Gemeindemitglieder, deren Land von dem Bauvorhaben betroffen ist, erhielten langfristige Pachtverträge mit der Betreibergesellschaft. Die Höhe der Pachtzahlungen sei der Bundesregierung nicht bekannt.

Insgesamt möchte die Bundesregierung die bilaterale Zusammenarbeit mit Mexiko vertiefen. Die im Juni 2015 eingerichtete Binationale Kommission, eine gemeinsame Regierungskommission, diene dazu, die Zusammenarbeit in allen Bereichen effektiver koordinieren. Das Gremium umfasse die Ressorts politische Angelegenheiten, Nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimawandel, Wissenschaft, Forschung und Innovation Wirtschaft, Energie, Handel, Investitionen und Tourismus sowie Kultur und Bildung.

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5. Kein Interesse am Fortbestand des ESLI

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat kein eigenes, eine finanzielle Förderung begründendes Interesse am Fortbestand des "European Legacy Institute (ESLI). Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/8307) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8011) mit. Der Bundesregierung ist demnach bekannt, dass US-amerikanische und tschechische Fördermittel für das ESLI auslaufen würden. Deutschland habe sich nicht an der finanziellen Förderung beteiligt.

Wie die Bundesregierung in der Antwort weiter schreibt, sei die Verbesserung der sozialen Lage der noch lebenden Opfer des Nationalsozialismus stets ein besonderes Anliegen der Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung. So seien bis Ende 2015 73,4 Milliarden Euro an Wiedergutmachungsleistungen gezahlt worden.

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6. Kontrolle des Mindestlohns

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach Kontrollen der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8347). Die Regierung soll Details zu den von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckten Verstößen nennen. Außerdem wird nach Schätzungen der Dunkelziffer gefragt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 269 - 11. Mai 2016 - 09.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2016

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