Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5825: Heute im Bundestag Nr. 339 - 08.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 339
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 08. Juni 2016, Redaktionsschluss: 10.09 Uhr

1. Endlager-Bericht wird weiter beraten
2. Sachkundenachweis für Immobilienmakler
3. 13.137 Petitionen im Jahr 2015
4. Energiereformen in der Ukraine
5. Lage der Roma in Serbien und im Kosovo
6. Klimaschutz bei Botschaftsbauten


1. Endlager-Bericht wird weiter beraten

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) setzt am Mittwoch, 15. Juni 2016, ihre Beratungen zum Abschlussbericht fort. Beginn im Sitzungssaal 4.900 (Europasaal) im Paul-Löbe-Haus ist um 11 Uhr. Bis Ende des Monats soll der Bericht, in dem die Kommission unter anderem wissenschaftlich-technische sowie gesellschaftliche Kriterien für die Endlager-Suche darlegen soll, stehen.

Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum bis zum 13. Juni 2016 telefonisch unter (030) 227-32978 oder per E-Mail an kommission.endlagerung@bundestag.de anmelden. Drucksachen der Kommission sind unter www.bundestag.de/endlager abrufbar.

*

2. Sachkundenachweis für Immobilienmakler

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Immobilienmakler. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird argumentiert, ein gesetzlich verankerter Sach- und Fachkundenachweis für Immobilienmakler würde deutlich besser vor unseriösen Anbietern schützen. Zugleich vertreten die Petenten die Auffassung, das im Mietrechtnovellierungsgesetz enthaltene Bestellerprinzip schwäche die Position der Mieter, da es diesen nicht mehr möglich sei, einen Makler zu beauftragen.

Diese Ansicht teilt der Petitionsausschuss nicht, wie aus der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung deutlich wird. Vielmehr sei es so, dass auch nach Einführung des Bestellerprinzips, wonach derjenige die Kosten eines Maklers zu tragen hat, der diesen bestellt, "sowohl Mieter als auch Vermieter Auftraggeber des Wohnungsvermittlers sein können". Der Forderung in der Petition sei insofern schon entsprochen worden.

Was die Einführung eines gesetzlich verankerten Sach- und Fachkundenachweises für Immobilienmakler angeht, so machen die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung beabsichtige, für Maklerleistungen klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung zu erreichen. In diesem Sinne sei geplant, einen Sachkundenachweis für das Maklergewerbe einzuführen sowie Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe zu übertragen. Ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vom Juli 2015 ist laut der Vorlage unter anderem durch den Nationalen Normenkontrollrat geprüft worden, der Zweifel an der Erforderlichkeit der beabsichtigen Maßnahmen geäußert und die Prüfung weniger belastender Maßnahmen angeregt habe.

Derzeit, so heißt es weiter, befinde sich der Referentenentwurf in der Überarbeitung. An der geplanten Einführung eines Sachkundenachweises als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung für Immobilienmakler soll dabei festgehalten werden, schreibt der Ausschuss. Nach derzeitiger Planung solle der Referentenentwurf noch vor der Sommerpause 2016 im Kabinett beschlossen werden.

*

3. 13.137 Petitionen im Jahr 2015

Petitionsausschuss/Bericht

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2015 sind 13.137 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2015 (18/8370) hervor, der am Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten wird. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 2.188 verringert. Bei 252 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 52 Zuschriften. 4.031 und damit 31 Prozent davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. "Mit mittlerweile mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern auf der Internetseite des Petitionsausschusses ist www.epetitionen.bundestag.de nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages", schreibt der Petitionsausschuss.

In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liegt laut dem Bericht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 20 Prozent der Eingaben (2.619) vorn, gefolgt vom Innenministerium (14 Prozent, 1847), das auch den größten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr (plus 19 Prozent) erzielte. Am eingabefreudigsten - ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen - hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es weiter. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg belegten danach die Plätze 15 und 16.

In seinem Jahresbericht geht der Petitionsausschuss auch auf die "recht stark gesunkene Anzahl an eingereichten Petitionen" ein. Die Gründe dafür seien nicht ohne weiteres zu benennen, heißt es. Einer könne jedoch das Aufkommen diverser immer populärer werdenden privaten "Petitionsplattformen" sein, die Anliegen jeglicher Art veröffentlichen und durch die "irreführende Verwendung des Begriffs ,Petition' die Abgrenzung zum Petitionsausschuss für die Bevölkerung erschweren". Zwar begrüße es der Deutsche Bundestag, wenn sich Menschen zusammen tun und sich gemeinsam für ein Ziel einsetzen, "doch Petition ist nicht immer gleich Petition". Die Petition nach Artikel 17 des Grundgesetzes gebe es nur beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, schreibt der Ausschuss. Diese erlaubt jedem nicht nur ein Anliegen beim Deutschen Bundestag einzureichen, sondern bietet die "Petition mit 3-fach-Garantie": "Jede Petition wird entgegen genommen, geprüft und beschieden."

Wie aus dem Tätigkeitsbericht weiter hervorgeht, fanden im Jahr 2015 25 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen wurden insgesamt 780 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen. Dreimal tagte der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich und beriet dabei sechs Petitionen. Dabei ging es unter anderem um ein Exportverbot für Kriegswaffen, eine angemessene Vergütung für Pflegekräfte und die Kostenerstattung für die Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis durch die gesetzliche Krankenversicherung.

*

4. Energiereformen in der Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht in der Anhebung der Verbraucher-Energiepreise als Teil der Reform des ukrainischen Energiemarktes "einen erheblichen Fortschritt in der Stabilisierung und ökonomischen Sanierung" des Landes, der Bekämpfung von Korruptionsursachen und damit auch der Zurückdrängung des Einflusses der Oligarchen. Soziale Härten, die durch diese Reform entstehen, würden durch eine direkte Subventionierung der Haushalte abgefedert, heißt es in der Antwort (18/8595) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8188). Der Internationale Währungsfonds gehe wie alle einschlägigen Experten von der ökonomischen Notwendigkeit einer schrittweisen Anpassung der Energie-Verbraucherpreise in der Ukraine an ein kostendeckendes Preisniveau aus. Es sei weithin unbestritten, dass die bisherige Praxis der Subventionierung der Verbraucherpreise für Energie erhebliche Fehlallokationen verursacht habe, den öffentlichen Haushalt der Ukraine in großem Ausmaß belastet habe und langfristig nicht durchhaltbar gewesen sei. "Sie eröffnete zudem zahlreiche Möglichkeiten für Korruption und illegale Bereicherung."

Die Bundesregierung verweist in der Antwort unter anderem auf eine deutliche Verringerung des ukrainischen Außenhandelsdefizites gegenüber Deutschland in den beiden letzten Jahren. "Während die ukrainischen Exporte nach Deutschland 2015 (wie schon im Vorjahr) stiegen, ging der Euro-Wert der deutschen Exporte in die Ukraine 2015 zurück. Hauptgrund hierfür dürfte der erhebliche Außenwertverlust der ukrainischen Währung sein, der deutsche Güter in der Ukraine deutlich teurer, ukrainische Exportgüter aber (nicht nur in Deutschland) deutlich wettbewerbsfähiger macht."

Schub für die ukrainische Wirtschaft erhofft sich die Bundesregierung zudem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, "das ein tiefes und umfassendes Freihandelsabkommen umfasst und seit 1. Januar 2016 vorläufig angewendet wird". Das Abkommen ziele auf weitreichende Reformen in der ukrainischen Wirtschaft und insbesondere eine Angleichung von Normen und Standards mit denen der EU. "Dies soll, so die Erwartung der Bundesregierung, die Chancen für Handel und Austausch zwischen der EU und der Ukraine positiv beeinflussen."

*

5. Lage der Roma in Serbien und im Kosovo

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht eine Verbesserung der Lage der Roma in Serbien auf niedrigem Niveau. Die serbische Regierung habe auch im Zuge des EU-Beitrittsprozesses neue Gesetze und Strategien verabschiedet, um die Lage von Serbiens drittgrößter Minderheit zu verbessern, heißt es in der Antwort (18/8603) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8349). "Erste Erfolge zeigen staatliche Programme - die überwiegend von der internationalen Gemeinschaft finanziert werden - wie die Beschäftigung von Roma-Gesundheitsmediatoren, Zugang zum Gesundheitssystem auch für öffentlich nicht registrierte Personen sowie die Einstellung von pädagogischen Assistenten an Schulen." Grundsätzlich hätten Roma Zugang zu allen staatlichen Dienstleistungen und Einrichtungen, sofern sie mit einem ständigen Wohnsitz registriert seien. Allerdings stelle diese Registrierung in der Praxis ein Hindernis dar, da Antragsteller für eine Registrierung diverse Identitätsunterlagen benötigen, etwa die Geburtsurkunde, "deren Beibringung vor allem für aus Kosovo geflüchtete Roma (nach serbischer Lesart Binnenvertriebene) problematisch ist, was für sie der Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsfürsorge, Bildungseinrichtungen und Wohnraum erschwert". Serbiens Regierung steuere inzwischen dieser "rechtlichen Unsichtbarkeit" von Roma entgegen: Seit 2012 sei mit dem Gesetz über dauerhaften und temporären Wohnsitz die Registrierung in einem Sozialamt möglich. Diese Möglichkeit nutzten viele Roma - auch mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen.

Auch im Kosovo sieht die Bundesregierung Roma aber auch andere Minderheiten wie Ashkali und Kosovo-Ägypter "von den schwierigen sozio-ökonomischen Umständen überdurchschnittlich häufig betroffen". Die Regierung des Kosovo trete für Toleranz und Respekt gegenüber diesen Gemeinschaften ein und bilde mit dem Ministerium für Minderheiten und Rückkehrer ein eigenes Ressort. Auch auf der Ebene der kommunalen Verwaltung bestünden Büros für Minderheiten und Rückkehrer. "Besonders vorbildlich ist die Kosovo Police, die erfolgreich Angehörige aller Minderheitenethnien für den Polizeidienst ausbildet und einsetzt." Eine im Jahre 2009 von der kosovarischen Regierung beschlossene Strategie zur Integration setze die Schwerpunkte unter anderem auf Anti-Diskriminierung, Geschlechtergleichstellung, Bildung, Arbeit, Gesundheit und Unterkünfte.

*

6. Klimaschutz bei Botschaftsbauten

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Klimaschutz bei Gebäuden der deutschen Auslandsvertretungen ist das Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8628). "Im Bereich Klimaschutz sollte die Bundesregierung im Ausland ihrer Vorbildfunktion durch besonders ambitionierte Maßnahmen (Optimierung des Betriebs, Modernisierung der Gebäudetechnik, Sanierung der Gebäudehülle, Einsatz erneuerbarer Energien) im repräsentativen Gebäudebestand gerecht werden", schreiben die Abgeordneten. Sichtbar werden solle die Vorbildfunktion der Auslandsvertretungen durch eine hohe energetische Effizienz, durch ein deutlich hohen Einsatz von erneuerbaren Energien sowie eine weit überdurchschnittliche CO2-Einsparung. Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, welche nationalen Bestimmungen oder EU-Regelungen zu Klimaschutz im Gebäudebereich auf die deutschen Auslandsvertretungen Anwendung finden, welche Art von Energie die Vertretungen beziehen, wie hoch die Energieverbräuche und -kosten für Strom und Wärme jeweils ausfallen und wie hoch dabei die Treibhausgas-Emissionen sind.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 339 - 8. Juni 2016 - 10.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang