Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5904: Heute im Bundestag Nr. 418 - 06.07.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 418
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 06. Juli 2016, Redaktionsschluss: 16.23 Uhr

1. EEG-Novelle 2016 verabschiedet
2. Zwei Anhörungen beschlossen
3. Linke will Vereinfachung bei Ghetto-Renten
4. Schwesig will Mutterschutz ausweiten
5. Gesetzentwurf zu Auslandsaufklärung
6. Evaluierung von Anti-Terror-Gesetzen


1. EEG-Novelle 2016 verabschiedet

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch die EEG-Novelle 2016 verabschiedet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nahm das Gremium den von den Koalitionsfraktionen gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (18/8860) an. Der von der Bundesregierung eingebrachte gleichlautende Entwurf (18/8832) wurde für erledigt erklärt.

Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor zahlreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. Wegen der ihrer Ansicht nach zu kurzfristigen Vorlage des Änderungspakets lehnten die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine Teilnahme an der Abstimmung und der Abstimmung über den Änderungsantrag der Koalition ab. Mehrere von der Opposition vorgelegte Änderungsanträge und Entschließungsanträge wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Wettbewerb bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen soll. Daher soll der Bau neuer Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen ausgeschrieben werden, damit "die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden" können, heißt es in dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Der Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien solle eingehalten werden.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, das EEG habe die erneuerbaren Energien nach vorne gebracht, aber mit der Festförderung sei das System zu einem "Selbstbedienungsladen" geworden. Mit der EEG-Novelle 2016 nehme die Koalition eine wichtige Weichenstellung vor. Jetzt werde eine präzise Mengensteuerung durch Ausschreibungen im Wettbewerb möglich.

Für die SPD-Fraktion wurde mit der EEG-Novelle eine Antwort auf die Problemlage gefunden, die durch den Netzausbau begründet sei. Für die Sicherung der Akteursvielfalt habe man eine vernünftige Regelung gefunden, die durch die Änderungen der Koalitionsfraktionen am ursprünglichen Entwurf noch verbessert werde. So würden die Möglichkeiten von Kommunen und von Bürgerenergiegesellschaften zur Beteiligung an Energieprojekten verbessert. Auch Mieterstrommodelle in urbanen Zentren würden jetzt möglich werden.

Die Oppositionsfraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten die EEG-Novelle 2016 und die vorgesehenen Ausschreibungen ab und kritisierten die späte Vorlage des Änderungsantrages. Es sei eine "absolute Missachtung der Opposition", einen Änderungsantrag mit 412 Seiten eine Stunde vor Sitzungsbeginn vorzulegen, kritisierte eine Sprecherin der Linksfraktion. Der Wechsel zu den Ausschreibungen sei der falsche Weg. Die Klimaschutzziele würden nicht erreicht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, schon bei der EEG-Novelle 2014 sei ähnlich hektisch verfahren worden. Die Folge seien drei Korrekturgesetze gewesen, mit denen handwerkliche Mängel am Gesetz hätten beseitigt werden müssen. Die Fraktion kritisierte die Ausschreibungsregelung. Die Ausbauziele würden damit nicht mehr erreicht. Der Entwurf sehe vor, dass Anlagen, die einen Zuschlag erhalten, aber nicht gebaut werden würden, im Folgejahr nicht erneut ausgeschrieben werden müssten. Das sei falsch und werde dazu führen, dass die Ausbauziele nicht mehr erreicht werden könnten. Die Fraktion kritisierte auch die per Änderung vorgenommen Veränderungen an der besonderen Ausgleichsregelung, die energieintensiven Industrieunternehmen zu Gute kommen würde. Ein Sprecher der Fraktion sagte, die eingefügte Verordnungsermächtigung für Mieterstrommodelle werde wahrscheinlich nichts bringen, da die Bundesregierung wie schon bei ähnlichen Ermächtigungen keine Verordnung vorlegen werde.

Minister Sigmar Gabriel (SPD) wies die Kritik der Opposition zurück. Es gebe keine besonderen Entlastungen für energieintensive Unternehmen. Die profitierenden Unternehmen seien bereits früher durch die Besondere Ausgleichsregelung begünstigt gewesen. Um zusätzliche Ausnahmen gehe es also nicht. Die Befürchtung der Opposition, dass die Ausbauziele nicht erreicht werden würden, nannte Gabriel unbegründet. Der Transport von Windstrom in den Süden Deutschland sei das Problem, sagte der Minister mit Blick auf den Netzausbau. Daher müsse der Ausbau der Windenergie im Norden begrenzt werden. Zu den Ausschreibungen stellte Gabriel fest: "Es ist ein Riesenfortschritt, in den Markt zu gehen."

*

2. Zwei Anhörungen beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von zwei Anhörungen beschlossen. So wird am Montag, den 5. September 2016, eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828) stattfinden. Danach sollen die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden.

Eine weitere öffentliche Anhörung soll am Montag, den 19. September 2016, zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen (18/7872, KMU-Forschungsförderungsgesetz) stattfinden. Der Gesetzentwurf sieht vor, für alle Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern einen Forschungsbonus in Form einer Steuerermäßigung von 15 Prozent aller Forschungs- und Entwicklungsausgaben einzuräumen.

*

3. Linke will Vereinfachung bei Ghetto-Renten

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Ehemalige Ghettobeschäftigte sollen nach den Vorstellungen der Fraktion Die Linke unabhängig von erfüllten Wartezeiten einen Anspruch auf Zahlung einer Rente nach dem Ghetto-Rentengesetz erhalten. Die Fraktion hat deshalb einen Entwurf (18/9029) für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) vorgelegt.

Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass sich für Menschen, die während des Nationalsozialismus in einem Ghetto gearbeitet haben, ein Rentenanspruch erst nach fünfjähriger Wartezeit in Form von Beitrags- oder Ersatzzeiten begründet. Dies führe in der Praxis dazu, dass viele Betroffene keine Rentenzahlungen erhalten, wenn sie diese Wartezeiten-Regelung nicht durch Beitragszeiten in Deutschland oder ihren Heimatländern beziehungsweise durch die Anrechnung von Ersatzzeiten erfüllen.

Die Linke schlägt deshalb vor, dass bei allen ehemaligen Ghetto-Beschäftigten "die Fiktion einer subsidiären, lückenfüllenden, mindestens fünfjährigen Wartezeit" gelten soll, sofern diese nicht bereits durch andere Beitrags- oder Wartezeiten erfüllt ist. Erst durch die Wartezeit-Fiktion wird für die betroffene Gruppe die Rente als eine Entschädigung zahlbar gemacht", schreibt Die Linke.

*

4. Schwesig will Mutterschutz ausweiten

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Der Mutterschutz soll zukünftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Dies sieht der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Mutterschutzrechts (18/8963) vor. Gemäß der Gesetzesvorlage können Schülerinnen und Studentinnen zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Zudem soll für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes die Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz werden soll ein Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

Mit der Gesetzesnovelle wird auch die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert. Künftig sollen keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen schwangerer Frauen möglich sein. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch die Möglichkeit für freiwillige Sonntagsarbeit soll erweitert werden. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sollen die Regelungen des Mutterschutzes durch entsprechende Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt werden.

Um die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis besser umzusetzen, soll zudem ein Ausschuss für Mutterschutz eingerichtet werden, der Empfehlungen für Arbeitgeber und Betriebe erarbeiten soll.

*

5. Gesetzentwurf zu Auslandsaufklärung

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) soll gesetzlich neu geregelt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD "zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" des BND (18/9041) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Bei der sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung handelt es sich laut Vorlage um "die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländerinnen und Ausländern im Ausland vom Inland aus" . Dadurch könne der BND "ohne Zeitverzug aktuelle und authentische Informationen erlangen und damit besonders wichtige auftragsrelevante Erkenntnisse aus internationalen Datenströmen gewinnen". Inhaltlich gehe es dabei um die strategische Aufklärung, die sich "an internationalen und übergeordneten, für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland bedeutsamen Themen wie zum Beispiel internationaler Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen, internationale organisierte Kriminalität sowie politische Lageentwicklung in bestimmten Ländern" ausrichte.

Mit dem Gesetzentwurf sollen spezielle rechtliche Grundlagen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sowie eine diesbezügliche Kooperation mit öffentlichen Stellen anderer Staaten geschaffen werden. Auch die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen Stellen soll der Vorlage zufolge auf eine spezielle Rechtsgrundlage gestellt werden. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung eines "Unabhängigen Gremiums" zur Überprüfung der "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung". Es soll aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof und einem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof bestehen; gleiches soll für die drei stellvertretenden Mitglieder des Gremiums gelten.

*

6. Evaluierung von Anti-Terror-Gesetzen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem Vorschlag des Bundesinnenministeriums zustimmen, das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beim Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer als wissenschaftlichen Sachverständigen im Rahmen der Evaluierung der Terrorismusbekämpfungsgesetze zu bestellen. Dies geht aus einem Antrag der beiden Koalitionsfraktionen (18/9031) hervor.

Danach hat das Speyerer Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation im Ergebnis eines Vergabeverfahrens das einzige Angebot vorgelegt. Aus diesem gehe hervor, dass das Institut "über Fach- und Sachkenntnisse in diesem Bereich verfügt und dass es im Stande ist, die Untersuchung wissenschaftlich objektiv zu begleiten".

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 418 - 6. Juli 2016 - 16.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang