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BUNDESTAG/5931: Heute im Bundestag Nr. 445 - 25.07.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 445
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 25. Juli 2016, Redaktionsschluss: 14.21 Uhr

1. Linke fordert soziale Offensive für alle
2. Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen
3. Armutsbekämpfung in Deutschland
4. Bundesregierung verteidigt Umschichtung
5. Mindestlohn ist Mindestschutz
6. Berichterstattung zur Inklusion


1. Linke fordert soziale Offensive für alle

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert eine "soziale Offensive für alle", um die Integrationspolitik zu einem Erfolg zu machen. In ihrem Antrag (18/9190) fordert sie von der Bundesregierung, ein 25-Milliarden-Sofortprogramm für diese Offensive aufzulegen. Die Mittel sollen für mehr gemeinnützigen, sozialen und barrierefreien Wohnungsbau, für mehr inklusive und diskriminierungsfreie Bildung, für die Stärkung des öffentlichen Dienstes, für öffentliche und inklusive Beschäftigungsmaßnahmen und zusätzliche Investitionen genutzt werden. Zur Anschubfinanzierung sei "ein Abschied vom Dogma der 'schwarzen Null' erforderlich", so die Linke. Außerdem müssten Vermögende und Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden.

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2. Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Aus Sicht der Bundesregierung bieten das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) für Asylsuchende und Schutzberechtigte eine angemessene gesundheitliche Versorgung. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/9009) auf eine Kleine Anfrage (18/8499) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bereits nach 15-monatigem Aufenthalt im Bundesgebiet seien Asylsuchende leistungsrechtlich in ihrer Gesundheitsversorgung den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt. Bei Vorliegen eines entsprechenden Krankenbildes bestehe dann auch Anspruch auf die Kostenübernahme für eine Psychotherapie, führt die Bundesregierung aus. Aber auch in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts können besonders schutzbedürftige Personen über eine Öffnungsklausel im AsylbLG solche, über die Akutversorgung hinausgehenden Leistungen erhalten. Der Bund begleite diesen Prozess mit "erheblichen Mitteln", schreibt die Regierung.

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3. Armutsbekämpfung in Deutschland

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung wird noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der existenzsichernden Lebensunterhaltsleistungen ab 2017 neu festlegt. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/8981) auf eine Kleine Anfrage (18/8798) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatten sich die Abgeordneten nach der Umsetzung des UN-Nachhaltigkeitsziels 1, der Armutsbekämpfung, erkundigt. Die Bundesregierung schreibt, dass sie derzeit noch keine nationale Definition zu diesem UN-Ziel festgelegt habe und deshalb auch nichts über die Anzahl der in Deutschland davon betroffenen Menschen sagen könne.

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4. Bundesregierung verteidigt Umschichtung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Verwaltungsausgaben der Jobcenter pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten sind in den vergangenen Jahren leicht gestiegen. Das geht aus der Antwort (18/8956) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8575) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Demnach belief sich diese Summe im Jahr 2013 auf 1.016 Euro und im Jahr 2015 auf 1.102 Euro. Die Bundesregierung verteidigt in der Antwort die Regelung, wonach die beiden Titel "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" und "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegenseitig deckungsfähig sind. Mehrausgaben eines Titels können zulasten des anderen Titels ausgeglichen werden. Diese Deckungsfähigkeit biete den Jobcentern den für sie nötigen Entscheidungsspielraum, da die aktive Arbeitsmarktpolitik von den Jobcentern dezentral geplant werde, heißt es in der Antwort.

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5. Mindestlohn ist Mindestschutz

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Armut kann nicht allein mit dem gesetzlichen Mindestlohn bekämpft werden. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in einer Antwort (18/8814) auf eine Kleine Anfrage (18/8498) der Fraktion Die Linke. Darin hatten die Abgeordneten danach gefragt, wie hoch der Mindestlohn sein müsse, um Armut zu verhindern. Die Bundesregierung antwortet darauf, dass der Sinn des Mindestlohns sei, Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen zu schützen und den Wettbewerb der Unternehmen nicht zu Lasten der Beschäftigten auszutragen. "Der allgemeine Mindestlohn kann und soll lediglich einen angemessenen Mindestschutz sicherstellen. Umfassenderer Schutz der Arbeitnehmer kann und soll im Rahmen von Tarifverträgen gewährleistet werden", schreibt die Bundesregierung.

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6. Berichterstattung zur Inklusion

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung möchte die Berichterstattung über die Teilhabesituation von Menschen mit Behinderungen weiter ausbauen. Dies sei ein Schwerpunkt des Nationalen Aktionsplans 2.0 der Bundesregierung (NAP 2.0) zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), den das Kabinett im Juni verabschiedet hat, heißt es in einer Unterrichtung (18/9000). Der NAP 2.0 ist die Weiterführung des ersten, im Jahr 2011 verabschiedeten Aktionsplans. Als "Kernelement" der neuen Berichterstattung werde die Bundesregierung eine Repräsentativbefragung in Auftrag geben, die erstmals umfassende Daten zur gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen und damit eine "solide Datenbasis" liefern soll. Diese Berichterstattung solle zu einem Kompass der Behindertenpolitik für die nächsten Jahre werden, schreibt die Regierung. Dafür sind in den nächsten Jahren neun Millionen Euro eingeplant.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Thema "Bewusstseinsbildung", das ein eigenes Handlungsfeld im NAP 2.0 erhält. "Das Bewusstsein für das neue Verständnis von Behinderung, dem der Wechsel vom medizinischen Modell zum menschenrechtlichen Modell innewohnt, ist von zentraler Bedeutung, um Behinderung im Sinne der UN-BRK nicht länger als individuelles Problem wahrzunehmen." Vielmehr gehe es darum, Behinderung als negative Folge einer nicht hinreichend inklusiven Gesellschaft zu verstehen, heißt es in der Unterrichtung weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 445 - 25. Juli 2016 - 14.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2016

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