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BUNDESTAG/6131: Heute im Bundestag Nr. 645 - 04.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 645
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 04. November 2016, Redaktionsschluss: 13.07 Uhr

1. Illegale Straßenrennen als Straftat
2. Straftat Digitaler Hausfriedensbruch
3. Medienöffentlichkeit von Gerichtsverfahren
4. Vermögensabschöpfung bei Straftätern
5. UN-Missionen in Darfur und im Südsudan
6. Deutsches Engagement für die Ukraine


1. Illegale Straßenrennen als Straftat

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Illegale Straßenrennen sollen von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/10145) des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat. Dazu soll in Paragraf 315 des Strafgesetzbuches ein neuer Tatbestand eingeführt werden und die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ersetzen. Die Veranstaltung von oder Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen soll mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft sanktioniert werden. Bei schweren Personenschäden sollen bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden können. Durch die Heraufstufung zur Straftat soll es zudem möglich werden, die Fahrzeuge der Beteiligten einzuziehen.

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2. Straftat Digitaler Hausfriedensbruch

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Der Bundesrat sieht Strafbarkeitslücken beim unbefugten Eindringen in fremde Computer. Mit einem Gesetzentwurf (18/10182) will er diese schließen und eine "Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch" einführen. Ein neu eingeführter Paragraf 202e des Strafgesetzbuches soll den neuen Straftatbestand detailliert beschreiben und mit bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft bewehren. In dem Gesetzentwurf heißt es, IT-Systeme seien "mindestens ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht und wie das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen". Derzeit seien aber "sogar Fahrräder besser geschützt als Computer mit höchstpersönlichen Daten". Von der unbefugten Nutzung informationstechnischer Systeme gehe eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Die Bundesregierung bestreitet in ihrer Stellungnahme die vom Bundesrat angeführten Schutzlücken und zählt eine Reihe von Strafvorschriften auf, nach denen das unbefugte Eindringen in fremde IT-Systeme belangt werden könne. Sie sagt aber zu, trotz der Bedenken im weiteren Verfahren zu prüfen, "ob und inwieweit Strafbarkeitslücken ein gesetzgeberisches Handeln erforderlich machen" und gegebenenfalls einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.

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3. Medienöffentlichkeit von Gerichtsverfahren

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung will das seit 1964 bestehende Verbot der Medienübertragung aus der Gerichtsverhandlung "moderat" lockern. Dies sieht ein jetzt dem Bundestag überstellter Gesetzentwurf (18/10144) "zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen" vor. Eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz soll zum einen Tonübertragungen in einen Medienarbeitsraum ermöglichen, wie sie zuletzt für den Münchener NSU-Prozess gefordert worden waren. Außerdem soll "die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen Fällen" in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden können. Weiterhin soll es künftig heißen: "Ton- und Filmaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse können zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken von dem Gericht zugelassen werden, wenn es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handelt." Diese Aufnahmen sollen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein, sondern dem Bundes- oder Landesarchiv zur Verfügung gestellt werden.

Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, "die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Personen in gerichtlichen Verfahren zu verbessern". Diese Hilfen seien derzeit mit Ausnahme der Strafverfahren auf die Hauptverhandlung begrenzt, führt der Gesetzentwurf aus. Künftig sollten sie für das gesamte Verfahren beansprucht werden können.

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4. Vermögensabschöpfung bei Straftätern

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/PST) Der Bundesrat will umfangreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9525) zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, welche die Bundesregierung jetzt in einer Unterrichtung (18/10146) dem Bundestag zugeleitet hat. Unter anderem wünscht der Bundesrat eine weitergehende Beweiserleichterung "bei der Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft namentlich für die Bereiche des Terrorismus und der organisierten Kriminalität". Die Bundesregierung nimmt zu den Änderungswünschen teils zustimmend, teils ablehnend Stellung. In vielen Punkten sagt sie eine Prüfung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu.

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5. UN-Missionen in Darfur und im Südsudan

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiter an den UN-Missionen in der Region Darfur im Sudan (UNAMID) sowie im Südsudan beteiligen (UNMISS). Wie aus zwei Anträgen der Bundesregierung hervorgeht (18/10188; 18/10189), sollen im Rahmen beider Mandate wie bisher bis zu 50 Soldaten eingesetzt werden können, die dabei "Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie der Vereinten Nationen helfen sollen. Der Einsatz in Darfur erfolge auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, der Einsatz im Südsudan auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) und folgender Resolutionen. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf 0,5 Millionen Euro (UNAMID) beziehungsweise 1,3 Millionen Euro (UNMISS). Beide Mandate sind bis Ende 2017 befristet.

"Fünf Jahre nach seiner Unabhängigkeit steht Südsudan weiterhin vor massiven Herausforderungen, bei deren Bewältigung das Land auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen bleibt", schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Mit dem Beginn schwerer bewaffneter Auseinandersetzungen seit Dezember 2013 hätte sich die Sicherheitslage in Teilen des Landes stark verschlechtert und die humanitäre Notlage verschärft. Nach über 20 Monaten Bürgerkrieg hätten die Rebellenorganisation Sudan People's Liberation Movement/Army-in-Opposition (SPLM/A-iO) und eine Gruppe politischer Führungspersönlichkeiten und die südsudanesische Regierung im August 2015 ein durch die Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) vorgelegtes Friedensabkommen unterzeichnet. "Die Umsetzung dieses Abkommens muss durch die internationale Gemeinschaft weiterhin erheblich unterstützt und überwacht werden."

Auch in Darfur im Sudan sei es bisher nicht gelungen, "einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu etablieren", schreibt die Bundesregierung. Es komme nach wie vor sowohl zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und staatlichen Streitkräften sowie Milizen als auch zu "intrakommunaler Gewalt zwischen verschiedenen Ethnien". Zuletzt seien im Frühjahr 2016 wieder Kämpfe zwischen Rebellen und Regierungsarmee in den Marra-Bergen Darfurs aufgeflammt, bei denen auch Luftschläge erfolgt seien. "Das Doha-Friedensabkommen von 2011 und der im Januar 2014 durch die sudanesische Regierung angestoßene nationale Dialog haben bisher nicht ausreichend zu einer Lösung des Konflikts beigetragen, da bislang die Beteiligung wesentlicher Oppositionsgruppen an den jeweiligen Prozessen nicht erreicht werden konnte", schreibt die Bundesregierung weiter. Die im August 2016 unter Vermittlung der Afrikanischen Union wieder aufgenommenen Friedensverhandlungen zwischen Oppositionsgruppen und Regierung würden derzeit an der Frage des humanitären Zugangs stocken. "Zur Beilegung des Konflikts und Stabilisierung der humanitären Situation ist das fortgesetzte Engagement der internationalen Gemeinschaft weiterhin unverzichtbar."

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6. Deutsches Engagement für die Ukraine

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Um die "historische Verantwortung Deutschlands für die Ukraine" geht es in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10042). Die Ukraine sei neben Weißrussland, Polen, dem Baltikum und Russland Hauptschauplatz des von den Nationalsozialisten entfesselten Zweiten Weltkriegs und der mit ihm einhergehenden Massenmorde an der Zivilbevölkerung gewesen. 2016 jähren sich der Überfall auf die Sowjetunion und die deutschen Kriegsverbrechen in der Ukraine zum 75. Mal, schreiben die Abgeordneten. Zur historischen Verantwortung gegenüber der Ukraine gehöre jedoch nicht nur die Aufarbeitung der deutschen Verbrechen in der Ukraine und an den Menschen dort. "Teil dieser Verantwortung ist auch die aktive Unterstützung der heutigen unabhängigen Ukraine und ihrer Gesellschaft bei ihren Bemühungen um Demokratie, Rechtsstaat und wirtschaftliche Entwicklung", heißt es im Antrag weiter. Der ökonomischen, politischen und militärischen Destabilisierung der Ukraine durch Russland mit dem Ziel, diesen Prozess zu bremsen oder gar zu verhindern, müsse deshalb entschieden entgegengetreten werden. Die Bundesregierung sei aufgefordert, "sich bilateral und im Rahmen der internationalen Institutionen weiter für eine aktive Unterstützung der Ukraine in diesem Sinne einzusetzen und mithilfe von Bildungsarbeit und Kulturprojekten in der Ukraine, Erinnerungsdialoge und ein verantwortungsvolles Gedenken und Erinnern an die Geschichte zu fördern".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 645 - 4. November 2016 - 13.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2016

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