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BUNDESTAG/6399: Heute im Bundestag Nr. 151 - 13.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 151
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. März 2017, Redaktionsschluss: 11.27 Uhr

1. Länder prüfen Strecken für Lang-Lkw
2. 6.517 Ladepunkte für Elektroautos
3. Nach wie vor Ost-West Unterschiede
4. Austritt Großbritanniens aus Euratom
5. Bekämpfung der Schwarzarbeit
6. Rüstungsexporte seit 2013


1. Länder prüfen Strecken für Lang-Lkw

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesländer entscheiden nach Prüfung in eigener Zuständigkeit, welche Strecken für den Verkehr von sogenannten Lang-Lkw freigegeben werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11296) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10946) hervor. Mit dem Verweis darauf, dass Strecken, die für das Befahren durch die bis zu 25,25 Meter langen und bis zu 44 Tonnen schweren Lang-Lkw nicht geeignet sind, für diese auch nicht freigegeben würden, begegnet die Regierung in der Antwort Fragen nach einem eventuell benötigten Um- oder Ausbau von Tunneln und Kreisverkehren. Nach Ansicht der Regierung ist dies mit Blick auf die Verkehrssicherheit nicht erforderlich.

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2. 6.517 Ladepunkte für Elektroautos

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Insgesamt 6.517 öffentlich zugängliche Ladepunkte - darunter 230 Schnellladepunkte - standen im Jahr 2016 den Fahrern von Elektrofahrzeugen zur Verfügung. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11295) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11073) hervor. Bei den Zahlen beruft sich die Regierung in Ermangelung eigener Erhebungen auf den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der regelmäßig seine Mitgliedsunternehmen befrage. Wie es in der Antwort weiter heißt, sind im Servicenetz der von der Autobahn Tank&Rast GmbH bewirtschafteten Rastanlagen auf Bundesautobahnen aktuell 112 Standorte mit insgesamt 284 Schnellladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet.

Nach Ausbauzielen und weiteren Entwicklungen der Ladeinfrastruktur gefragt, schreibt die Regierung, vor dem Hintergrund des Ziels von einer Million Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 gehe sie davon aus, dass insgesamt rund 7.000 öffentlich zugängliche Schnellladepunkte und 36.000 öffentlich zugängliche Normalladepunkte erforderlich sein werden. Als zentrales Hemmnis beim Ausbau des Ladeinfrastrukturnetzes benennt die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitslücke, die durch die aktuelle Nachfragesituation und die hohen Anschaffungs- und Baukosten entstehe.

In der Vorlage verweist die Regierung auf die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die auf den Aufbau eines öffentlich zugänglichen Ladenetzes in Deutschland abziele. Sie beinhalte 300 Millionen Euro Fördermittel und laufe von 2017 bis 2020. Daneben ermögliche die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung die Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Die Förderrichtlinie Elektromobilität beinhaltet rund 30 Millionen Euro Fördermittel jährlich, wovon während der Laufzeit von 2015 bis 2019 etwa zwei bis drei Millionen Euro in den Aufbau von Ladeinfrastruktur geflossen seien.

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3. Nach wie vor Ost-West Unterschiede

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und Zukunftschancen für die Menschen in allen Regionen Deutschlands ein. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/11263) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10951). Das Ziel, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herzustellen, sei im Raumordnungsgesetz des Bundes verbindlich verankert, heißt es weiter. Es richte sich an die zuständigen Planungsträger auf den verschiedenen staatlichen Handlungsebenen und umfasse verschiedene, den regionalen Bedingungen angepasste Lösungen, insbesondere zur Sicherung der Daseinsvorsorge. "Ein Anspruch, an jedem Ort das gleiche Angebot an infrastruktureller Versorgung vorzufinden, lässt sich daraus nicht ableiten", heißt es in der Antwort.

Vor diesem Hintergrund vertrete die Bundesregierung die Auffassung, dass das vom Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für den Raumordnungsbericht 2011 entwickelte Indikatorenmodell "einen wissenschaftlichen, in seiner Ausgestaltung noch deutlich fortzuentwickelnden Ansatz darstellt, um über das Aufzeigen von Disparitäten Lebenssituationen - rein quantitativ - zu beschreiben und abstrakt zu vergleichen". Aussagen über die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und etwaige Handlungserfordernisse ließen sich daraus aber schon im Hinblick auf die unterschiedlichen räumlichen Verhältnisse und aufgrund des Fehlens qualitativer Merkmale nicht ohne Weiteres ableiten, schreibt die Regierung.

Die meisten Regionen mit sehr stark und stark unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen fänden sich nach dem Indikatorenmodell des BBSR in den ostdeutschen Flächenländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sowie zu einem kleinen Teil in Brandenburg und Thüringen, heißt es in der Antwort. Insbesondere in Brandenburg, Sachsen und Thüringen seien zahlreiche Regionen inzwischen nicht mehr von unterdurchschnittlichen regionalen Lebensbedingungen betroffen. In diesen Ländern wiesen vornehmlich ländliche Kreise unterdurchschnittliche regionale Lebensbedingungen auf.

In Westdeutschland fänden sich nur wenige Regionen mit unterdurchschnittlichen Lebensbedingungen in Nordrhein-Westfalen und Bremen. Hier handle es sich im Gegensatz zu den Befunden in Ostdeutschland um Großstädte oder städtische Kreise.

Sehr stark und stark überdurchschnittliche Lebensverhältnisse seien dagegen in Süddeutschland (Baden-Württemberg und Bayern), Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie in Hessen zu finden. Dabei handle es sich überwiegend um Großstädte oder städtische Kreise und nur zu einem geringen Teil um ländliche Kreise, schreibt die Regierung.

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4. Austritt Großbritanniens aus Euratom

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche juristischen und finanziellen Folgen der Austritt von Großbritannien aus der europäischen Atomgemeinschaft Euratom haben könnte, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11305) erfahren. So wird nach der Höhe der finanziellen Mittel gefragt, die Großbritannien von Euratom erhält. Außerdem geht es in der Kleinen Anfrage um verschiedene Atomprojekte in Großbritannien, das nach der Brexit-Entscheidung auch den Austritt aus Euratom angekündigt hat.

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5. Bekämpfung der Schwarzarbeit

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Für wie viele Betriebe und Beschäftigte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig ist, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11304) erfahren. Außerdem soll die Regierung berichten, wie viele Kontrollen im letzten Jahr durchgeführt wurden und wie hoch die Summe der nachgeforderten Sozialbeiträge war. Schließlich erkundigen sich die Abgeordneten nach Strategien, mit denen versucht wird, den Mindestlohn zu unterlaufen.

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6. Rüstungsexporte seit 2013

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Auskünfte über Rüstungsexporte in dieser Legislaturperiode erwartet die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11353). Gefragt wird nach konkreten Genehmigungen und Exporten, aber auch danach, ob und wie sich der Amtswechsel von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf die Arbeit der Kommission "Zukunft der deutschen Rüstungsexporte" auswirke. Gefragt wird auch, ob die Regierung ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen will und ob die Entscheidung über Rüstungsexporte ins Auswärtige Amt verlagert werden soll.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 151 - 13. März 2017 - 11.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2017

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