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BUNDESTAG/6451: Heute im Bundestag Nr. 203 - 28.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 203
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 28. März 2017, Redaktionsschluss: 13.56 Uhr

1. BEV hat 273 Wohneinheiten in Berlin
2. Havarie der CSCL Indian Ocean
3. Regierung will Schienenlärm halbieren
4. Barrierefreiheit auf kleinen Bahnhöfen
5. Bislang angefallene Kosten für PKW-Maut
6. Grüne fragen nach Öldämpfen im Cockpit


1. BEV hat 273 Wohneinheiten in Berlin

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) verfügt in Berlin zurzeit über 34 Mehrfamilienhäuser und 78 Ein- und Zweifamilienhäuser mit insgesamt 273 Wohneinheiten (WE). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11390) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11079) hervor. Drei Mehrfamilienhäuser und neun Ein- und Zweifamilienhäuser des BEV mit zusammen insgesamt 29 Wohneinheiten sind danach vollständig unbewohnt.

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2. Havarie der CSCL Indian Ocean

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung liegen keine über den Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) zur Havarie des Containerschiffs "CSCL Indian Ocean" bei Hamburg hinausgehenden Informationen vor. Das geht aus der Antwort (18/11575) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11342) hervor. Die Regierung schreibt darin, die Kosten für den Einsatz eines Sensorflugzeuges des Typs Do 228 im Zusammenhang mit der Havarie würden zurzeit durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ermittelt. "Im Anschluss wird der Rechnungsbetrag dem Verursacher gegenüber geltend gemacht", heißt es in der Vorlage.

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3. Regierung will Schienenlärm halbieren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Bis 2020 will die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag den Schienenlärm halbieren - ausgehend vom Jahr 2008. Da geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11573) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11310) hervor. In der Vorlage heißt es weiter, vom menschlichen Gehör werde eine Minderung um zehn Dezibel als Halbierung des Lärms empfunden. Um dies zu erreichen setze das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf lärmarme Bremstechnik, stationären Lärmschutz und auf die Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen.

Was die von der Linksfraktion angesprochene Situation im oberen Elbtal angeht, so schreibt die Regierung, von der Umrüstung vorhandener Güterwagen auf leisere Bremstechnik werde auch diese Region profitieren. Weiter heißt es, der Lärmsanierungsabschnitt zwischen Dresden und Reinhardtsdorf-Schöna entlang der Strecke 6240 sei bereits fertiggestellt worden. Der Einbau von Schienenstegdämpfern und der Ausbau von Isolierstößen im oberen Elbtal sei bereits zwischen 2011 und 2013 erfolgt. Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung würden auf der Strecke 6240 im Abschnitt von Dresden bis Schöna (deutsch/tschechische Grenze) sowie auf der Strecke 6248 in Coswig und Weinböhla zusätzliche Maßnahmen zur Lärmminderung an der Infrastruktur untersucht. Die Vorgehensweise bei der Untersuchung entspräche der Machbarkeitsuntersuchung im Mittelrheintal, schreibt die Regierung. Neben klassischen Schallschutzwänden würden bei dieser Untersuchung auch innovative Schallschutzmaßnahmen untersucht. Ergänzend führe die DB Netz AG ein jährliches Schienenschleifen zur Lärmreduzierung auf etwa 15 Kilometer Länge durch.

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4. Barrierefreiheit auf kleinen Bahnhöfen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Programm "Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen", das sich auf Stationen mit weniger als 1.000 Reisenden pro Tag bezieht, hat einen Umfang von 80 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11574) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11316) hervor. "Mit der Kofinanzierung durch die Bundesländer hat das Programm ein Fördervolumen von 160 Millionen Euro, und es umfasst bundesweit 132 Stationen", heißt es in der Vorlage.

Die Bundesregierung äußert sich darin auch zu der sogenannten 1.000er-Regel, wonach auf Bahnhöfen mit weniger als 1.000 Reisenden pro Tag keine Barrierefreiheit hergestellt werden muss. Dies sei ein befristetes Priorisierungsinstrument, um bei Umbau oder Erneuerung von Bahnhöfen sicherzustellen, dass bei begrenzt verfügbaren Mitteln die Bedarfsschwerpunkte vorrangig barrierefrei ausgestaltet werden, und um die maximale Effizienz des Mitteleinsatzes zu erzielen, heißt es. Die Regel schließe nicht aus, auch in Bahnhöfen mit einem geringeren täglichen Aufkommen als 1.000 Reisende die Barrierefreiheit herzustellen. Bei Neubauten und umfassenden Umbauten von Stationen mit geringem Reisendenaufkommen erfolge der barrierefreie Ausbau grundsätzlich ebenfalls. Die Bundesregierung schreibt weiter: "Die sogenannte 1.000er-Regel ist kein dauerhaftes Ausschlusskriterium für eine barrierefreie Ausgestaltung von Bahnhöfen und steht insofern auch nicht im Widerspruch zu Artikel 9 der UN Behindertenrechtskonvention."

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5. Bislang angefallene Kosten für PKW-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Zusammenhang mit der PKW-Maut sind seit Beginn der Legislaturperiode für Gutachten, weitere Vorplanungen, bestehendes und zusätzlich eingeplantes Personal, Entwicklung eines Mautsystems und Sonstiges Kosten in Höhe von etwa 8,9 Millionen Euro angefallen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11562) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11253). In der Vorlage heißt es weiterhin, die Infrastrukturabgabe sei "EU-rechtskonform, nicht-diskriminierend und gerecht". Das habe die Europäische Kommission bestätigt. Auf die Frage, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus der Ankündigung der EU-Anrainerstaaten zieht, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die PKW-Maut einzureichen, teilt die Regierung mit, sie habe "keine Kenntnis über den Beschluss eines EU-Mitgliedstaates, eine Klage gegen das Infrastrukturabgabengesetz vor dem EuGH einreichen zu wollen".

Einen mautfreien Korridor in den Grenzregionen einzurichten plant die Bundesregierung der Vorlage nach nicht. Die Belange von Grenzgängern und des grenzüberschreitenden Verkehrs in den Grenzregionen seien bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Infrastrukturabgabe im Jahr 2015 besonders berücksichtigt worden, indem gebietsfremde Fahrzeughalter von der Pflicht befreit worden seien, die Infrastrukturabgabe für die Nutzung von Bundesstraßen zu leisten, heißt es in der Antwort. Für Gebietsfremde bestehe weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen Jahres- und Kurzzeitvignetten, deren neue Staffelung den individuellen Bedürfnissen der Nutzer noch stärker gerecht werde als bisher, schreibt die Regierung.

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6. Grüne fragen nach Öldämpfen im Cockpit

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Verunreinigungen der Kabinenluft im Flugzeug durch eindringende schadstoffbelastete Dämpfe aus den Triebwerken thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11385). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Fälle der Bundesregierung mit in der Kabine oder dem Cockpit vorkommenden Öldämpfen, Ölgeruch, Enteisungs- oder Hydraulikflüssigkeit oder Ähnlichem im Jahr 2016 bekannt gemacht wurden. Gefragt wird auch, welche Flugzeugmuster bei Meldungen, Störungen, schweren Störungen und Unfällen im Zusammenhang mit Kabinenluft nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 203 - 28. März 2017 - 13.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2017

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