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BUNDESTAG/6551: Heute im Bundestag Nr. 304 - 15.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 304
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 15. Mai 2017, Redaktionsschluss: 14.04 Uhr

1. Zulassungsbeschränkung an Unis
2. Berufsständische Versorgungswerke
3. Einstiegskurse für Flüchtlinge
4. Erfahrungen mit Assistierter Ausbildung
5. Bahnbrücken in Mecklenburg-Vorpommern
6. Eisenbahnbrücken in Sachsen-Anhalt


1. Zulassungsbeschränkung an Unis

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Laut Bundesregierung ist es nicht belegt, dass bundesweit ein Studienplatzmangel herrscht. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/12231) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11943). Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung seien die Länder für ein ausreichendes Angebot an Studienmöglichkeiten zuständig. Die Bundesregierung leiste dazu mit dem Hochschulpakt 2020 erhebliche Unterstützung und habe seit 2007 bisher rund 12,35 Milliarden Euro bereitgestellt, um die Chancen der jungen Generation zur Aufnahme eines Studiums zu wahren.

Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage kritisiert, dass im Wintersemester 2015/16 mehr als 11.500 Studienplätze unbesetzt geblieben seien. Gleichzeitig hätten Tausende Studienberechtigte keinen Studienplatz erhalten. Die Abgeordneten wollten wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Umstand zieht, dass es einerseits Mehrfachbewerbungen, andererseits aber jedes Semester zwischen 10.000 und 15.000 unbesetzte Studienplätze trotz eines insgesamt massiven Studienplatzmangels gebe.

Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass es zutreffe, dass infolge unkoordinierter Mehrfachbewerbungen, die zu Mehrfachzulassungen führen, viele Studienplätze erst sehr spät besetzt würden und letztlich auch Studienplätze unbesetzt blieben. Um die Auslastung der Studiengänge weiter zu verbessern, müssten die Bewerbungen koordiniert und die Zulassungen abgeglichen werden. Dem diene das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV), dessen Software mit finanzieller Förderung des Bundes in Höhe von 15 Millionen Euro entwickelt worden sei. Seit April 2011 stehe die Software der von den Ländern getragenen Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) einsatzbereit zur Verfügung. Die Projektförderung des Bundes sei zum 29. Februar 2012 ausgelaufen. Die Weiterentwicklung der Software und die Koordinierung mit den Hochschulen sowie die Verantwortung für die gesamte Durchführung des Verfahrens liege allein in der Hand der SfH.

Aus Sicht der Bundesregierung sei das zentrale Problem bei der Zulassung zu örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen damit nicht zulassungsrechtlicher sondern verfahrenspraktischer Art. Durch unkoordinierte Mehrfachbewerbungen würden zeitaufwendige Nachrückverfahren erforderlich, die häufig erst lange nach Semesterbeginn abgeschlossen seien.

Die Linke wollte zudem wissen, ob die Bundesregierung in diesem Zustand eine Einschränkung des in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerten Rechts auf freie Wahl des Berufs sehe. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass Studienbewerber, die die Zugangsvoraussetzungen für den angestrebten Studiengang erfüllen, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG) einen Anspruch auf Zulassung zu diesem Studiengang an der gewählten Hochschule hätten. Allerdings gelte dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten seien für viele Studienfächer Beschränkungen bei der Zulassung zur Hochschule unumgänglich. Das BVerfG habe entschieden, dass dem Hochschulzugangsrecht Grenzen gesetzt werden dürfen, die zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der Hochschulen im Interesse der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich sind. Funktionsfähig sei eine Hochschule nur dann, wenn ihre Ausbildungskapazität nicht überschritten werde. Bestehe - unter Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten - ein Bewerberüberhang, sei nach Auffassung des BVerfG daher ein Auswahlverfahren zulässig und erforderlich. Soweit die Auswahl nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden Bewerber ausgestaltet werde, seien Zulassungsbeschränkungen verfassungsrechtlich hinnehmbar (BVerfGE 43, 291 (314)).

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2. Berufsständische Versorgungswerke

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für aktuelle Daten zu den berufsständischen Versorgungswerken interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/12186). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie sich die Zahl der Rentenempfänger, Beitragszahler und der Bezieher von Berufsunfähigkeitsleistungen dieser Versorgungswerke in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Es geht ferner um Fragen der Beitragssatzhöhe und um die Entwicklung des Gesamtvermögens der Versorgungswerke in Zeiten der Niedrigzinsen.

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3. Einstiegskurse für Flüchtlinge

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Verwendung der Mittel bei Flüchtlings-Einstiegskursen der Bundesagentur für Arbeit steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (18/12169) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem nach der Anzahl der Träger und Einstiegskurse und nach der Zahl der teilnehmenden Asylbewerber, nach Abrechnungsmodalitäten und eventuellen Doppelförderungen.

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4. Erfahrungen mit Assistierter Ausbildung

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/12270) zu den Erfahrungen mit dem Förderinstrument der Assistierten Ausbildung (AsA) gestellt. Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Jugendliche seit ihrer Einführung eine AsA absolvieren, wie die Teilnehmerstruktur aussieht und ob die Bundesregierung das Programm nachjustieren möchte.

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5. Bahnbrücken in Mecklenburg-Vorpommern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Über den Zustand der Eisenbahnbrücken in Mecklenburg-Vorpommern möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (18/12240) erkundigen sich die Abgeordneten, wie viele Eisenbahnbrücken nach Kenntnis der Bundesregierung in Mecklenburg-Vorpommern aktuell dringend sanierungsbedürftig sind und wie hoch ihr Anteil an der Gesamtzahl der Eisenbahnbrücken in dem Bundesland ist. Gefragt wird auch, welche Eisenbahnbrücken der bundeseigenen Schienenwege im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2017 in Mecklenburg-Vorpommern erneuert werden sollen.

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6. Eisenbahnbrücken in Sachsen-Anhalt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Über den Zustand der Eisenbahnbrücken in Sachsen-Anhalt möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (18/12239) erkundigen sich die Abgeordneten, wie viele Eisenbahnbrücken nach Kenntnis der Bundesregierung in Sachsen-Anhalt aktuell dringend sanierungsbedürftig sind und wie hoch ihr Anteil an der Gesamtzahl der Eisenbahnbrücken in dem Bundesland ist. Gefragt wird auch, welche Eisenbahnbrücken der bundeseigenen Schienenwege im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2017 in Sachsen-Anhalt erneuert werden sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 304 - 15. Mai 2017 - 14.04 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2017

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