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BUNDESTAG/6680: Heute im Bundestag Nr. 433 - 14.07.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 433
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 14. Juli 2017, Redaktionsschluss: 11.40 Uhr

1. Kontakte zu ausländischen Rechtsextremen
2. Entwicklung von HoGeSa
3. Lage der Flüchtlinge in Griechenland


1. Kontakte zu ausländischen Rechtsextremen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Rechtsextremisten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13072) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12812). Danach pflegen Rechtsextremisten "häufig direkte Kontakte zu Gleichgesinnten aus angrenzenden Nachbarstaaten (Tschechische Republik, Polen)". Darüber hinaus existierten Kontakte nach Österreich, in die Schweiz, nach Skandinavien und Ungarn, die "hauptsächlich auf persönlichen Kennverhältnissen und der gemeinsamen Teilnahme an Szeneveranstaltungen begründet sein dürften".

Ferner betätigen sich laut Antwort einige Rechtsextremisten auch in transnationalen, rechtsextremistischen Organisationen und pflegen in diesem Zusammenhang auch direkte Kontakte zu ausländischen Rechtsextremisten. Die Führungsebenen der hier beobachteten rechtsextremistischen Organisationen wie beispielsweise die Parteien NPD und Der III. Weg bemühten sich regelmäßig um internationale Kontakte. In einigen Fällen pflegen der Vorlage zufolge zudem Rechtsextremisten aufgrund familiärer Beziehungen intensive Kontakte ins Ausland.

Auch im Zusammenhang mit zum Teil von deutschen und ausländischen Rechtsextremisten gemeinsam organisierten Musikkonzerten wurden vielfältige Bezüge ins benachbarte Ausland, vor allem nach Frankreich und der Schweiz bekannt, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dies gelte ebenso für die Produktion und den Vertrieb rechtsextremistischer Tonträger: Hier sei in Teilen eine internationale Zusammenarbeit feststellbar. CDs ausländischer rechtsextremistischer Musikgruppen würden zum Teil von deutschen Rechtsextremisten im Bundesgebiet produziert und vertrieben. "Dagegen werden strafbare deutsche Tonträger (vereinzelt) im Ausland hergestellt und dann in Deutschland verbreitet", heißt es in der Antwort ferner.

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2. Entwicklung von HoGeSa

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Entwicklung der Bewegung "Hooligans gegen Salafisten" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12685). Danach traten am 8. Februar 2014 erstmals Personen der Hooliganszene im Zusammenhang mit einer Kundgebung des salafistischen Predigers Pierre Vogel in Mönchengladbach öffentlich zusammen. Im zweiten Halbjahr 2014 habe sich hieraus die Protestbewegung "Hooligans gegen Salafisten" mit der Zielrichtung entwickelt, "gegen Salafisten in Deutschland vorgehen zu wollen".

Die Facebook-Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (HoGeSa) wurde am 10. September 2014 gegründet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Seit dieser Zeit seien unter der Bezeichnung "Hooligans gegen Salafisten" beziehungsweise "HoGeSa" zahlreiche Internetauftritte auf Facebook und eigenständige Internetforen gegründet worden.

Facebook und Internetforen dienten der HoGeSa laut Antwort als Plattform zur Ankündigung geplanter Hooligan-Treffen und Gegenveranstaltungen zu salafistisch geprägten Kundgebungen. Darüber hinaus hätten Forenmitglieder antiislamische und antisalafistische Beiträge eingestellt. Vereinzelt forderten Personen den Angaben zufolge ein gewaltsames Vorgehen gegen Pierre Vogel.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, veröffentlichten die Verantwortlichen wiederholt "Strukturen eines Organisationsteams nach mehreren Führungswechseln". Das Organisationsteam sei für diverse Internetauftritte verantwortlich und zum Teil als Anmelder/Organisator von Veranstaltungen aufgetreten. Aufgrund interner Streitigkeiten seien im Dezember 2014 und Januar 2015 verschiedene Abspaltungen von "HoGeSa" erfolgt.

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3. Lage der Flüchtlinge in Griechenland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Mit Stand vom März 2017 haben in Griechenland mehr als 33.000 laufende Verfahren für Asylsuchende bestanden. Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Angaben der griechischen Regierung in der Antwort (18/12647) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12647) schreibt, hätten sich Anfang Mai 13.870 Flüchtlinge und Migranten auf den ostägäischen Inseln aufgehalten, darunter auch solche Personen die bis dahin noch keinen Asylantrag gestellt hatten. Knapp 7.400 Flüchtlinge und Migranten befanden sich auf diesen Inseln in den Registrierungs- und Erstaufnahmezentren.

Die vorübergehende Unterbringung in diesen sogenannten Hotspots hält die Bundesregierung für vereinbar mit den Grundrechten. Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) lasse die Freiheitsentziehung unter anderem zur Verhinderung der unerlaubten Einreise unter bestimmten Voraussetzungen zu. Dasselbe gelte die Grundrechte Charta (GRC). "Die Unterbringung in Hotspots kann daher grundsätzlich auch dann, wenn sie mit - entsprechend den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit befristeten - Freiheitseinschränkungen verbunden ist, mit den Vorgaben der EMRK und der Grundrechte Charta vereinbar sein."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 433 - 14. Juli 2017 - 11.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2017

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