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BUNDESTAG/6741: Heute im Bundestag Nr. 494 - 04.09.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 494
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 04. September 2017, Redaktionsschluss: 15.30 Uhr

1. Keine Daten zum Volumen von Cum/Cum
2. 3-D-Technik birgt großes Potential
3. Mehr zahnärztliche Versorgungszentren
4. Mehrmalige Zuzahlungen für Hilfsmittel


1. Keine Daten zum Volumen von Cum/Cum

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat sich am Montag in seiner voraussichtlich letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode mit der steuerlichen Behandlung von sogenannten Cum/Cum-Transaktionen und einem entsprechenden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Juli 2017. Darin wird geregelt, wie mit solchen Geschäften umgegangen werden soll. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt danach vor, wenn es durch die Übertragung von Wertpapieren rund um den Dividendenstichtag zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil kommt. Ein Gestaltungsmissbrauch wird unter anderem dann angenommen, wenn ein wirtschaftlicher Grund für das Geschäft fehlt und dadurch im Wesentlichen nur ein Steuervorteil entsteht.

In der Sitzung erläuterte der Vertreter der Bundesregierung, den Cum/Cum-Gestaltungen sei seit 2016 durch eine Gesetzesänderung die Grundlage gezogen entzogen worden. Es gehe in dem vom Bundesministerium der Finanzen mit den Bundesländern abgestimmten Schreiben um die Altfälle. Das Schreiben, in dem unter anderem sechs Varianten der Cum/Cum-Geschäfte dargelegt werden, führe zu einem einheitlichen Umgang mit den Fällen. Wie viele Fälle jetzt untersucht würden und wie hoch das Volumen möglicher Steuerausfälle sei, konnte der Vertreter der Bundesregierung nicht sagen. Er verwies auf eine derzeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durchgeführte Umfrage.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf deren Bestreben die Sitzung angesetzt worden war, wurde kritisiert, dass die Bundesregierung den Entwurf des Schreibens vom 17. Juli nicht dem Ausschuss vorgelegt habe, wie dies zugesagt worden sei. Die Kritik wurde von der Bundesregierung zurückgewiesen.

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2. 3-D-Technik birgt großes Potential

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Bericht

Berlin: (hib/ROL) Zahnkronen, die auf das Genaueste passen, Hörgeräte, mit denen man besser hört, komplexe geometrische Bauteile, die sonst nur sehr aufwendig angefertigt werden können? Alles kein Problem. Die Anwendungspotenziale von additiven Fertigungsverfahren, dem 3-D-Druck, sind vielfältig. Seit einigen Jahren können mit additiver Fertigung hochwertige Endprodukte geformt werden, was die industriellen Einsatzmöglichkeiten enorm erweitert. Diverse Branchen wie der Maschinen- und Anlagenbau, die Luft- und Raumfahrt, die Automobil- Bau- und Kleidungsindustrie, die Medizin, aber auch die Militär- und Rüstungstechnik setzen dieses Verfahren ein. Und auch im privaten Bereich gewinnt die 3-D-Technik immer größere Popularität. Das schreibt der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in seinem Vorwort zum Bericht (18/13455) des Büros für Technikfolgenabschätzung (TAB) zu additiven Fertigungsverfahren (3-D-Druck).

Der Ausschuss hatte das TAB mit einer Untersuchung der Potenziale, aber auch der Risiken der additiven Fertigung unter technologischen, ökonomischen, ökologischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten beauftragt. Angesichts der potenziell enormen Bedeutung der additiven Fertigung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des deutschen produzierenden Gewerbes legt der weit über 200 Seiten starke Bericht einen besonderen Fokus auf die Entwicklung bei der industriellen Anwendung der additiven Fertigung in Deutschland.

Mit Schlagzeilen wie "Brrrt, ssst, fertig. Zahnkronen? Spielzeug? Autoteile? Kein Problem mit 3-D-Druckern. Die Maschinen werden immer leistungsfähiger - und sie können nun die Weltwirtschaft umkrempeln" ("Die Zeit") beschreibe die Presse das Potential von 3-D-Druckern und suggeriere, dass nichts weniger als die kurz bevorstehende Erfüllung eines Menschheitstraumes bevorstehe: Auf Wunsch materialisiere sich jeder Gegenstand vom Spielzeug bis zum ganzen Haus auf Knopfdruck quasi von selbst, schreibt das TAB über die derzeitige öffentliche Wahrnehmung von 3-D. In Wahrheit sei diese momentan nur begrenzt einsetzbar. Gleichwohl sprechen die Wissenschaftler bei einem flächendeckenden Einsatz additiver Fertigungsverfahren in der industriellen Serienproduktion der Technik ein großes Potential zu. Sie erwarten, dass der Serieneinsatz erhebliche Strukturveränderungen in den bestehenden Geschäftsmodellen und Wertschöpfungsketten zur Folge hat.

Bei der additiven Fertigung wird das gewünschte Bauteil auf der Grundlage eines digitalen 3-D-Modells durch gezieltes schichtweises Auftragen des Ausgangsmaterials sukzessive aufgebaut, schreibt das TAB. Gegenüber konventionellen Verfahren wie Bohren, Fräsen, Gießen etc. weise die additive Fertigung eine Reihe von technologischen und ökonomischen Vorteilen auf: Es ließen sich komplexe geometrische Bauteilstrukturen realisieren, die mit konventionellen Methoden nur sehr aufwendig oder gar nicht herstellbar seien, beschreibt das TAB die Methode und sagt über die ökonomische Dimension: "Die Bauteilkomplexität übt so gut wie keinen Einfluss auf Dauer und Kosten des additiven Herstellungsprozesses aus, während sie in der konventionellen Fertigung zu einem exponentiell steigenden Kosten- und Zeitaufwand führt."

Grundsätzlich gingen mit der Technik aber auch Gefahren einher, vor allem sicherheitstechnischer Art. Eine potentielle Gefahr sei beispielsweise die Herstellung von Schusswaffen mithilfe von 3-D-Druckern durch Privatpersonen und die grundsätzlich ausgeprägte Dual-Use-Fähigkeit von additiven Fertigungsverfahren. Obwohl Versuche gezeigt hätten, dass mit heute handelsüblichen 3-D-Druckern gefertigte Schusswaffen - wenn überhaupt - nur sehr unzuverlässig funktionieren, bestehe angesichts des schnellen technischen Fortschritts in diesem Feld kein Anlass, die Risiken zu unterschätzen, schreibt das TAB.

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3. Mehr zahnärztliche Versorgungszentren

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Nach dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes 2015 ist die Zahl der zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sprunghaft angestiegen. Vor der gesetzlichen Neuregelung gab es 28 fachgruppenübergreifende MVZ, von denen 18 überwiegend zahnärztliche Versorgungszentren waren, wie aus der Antwort (18/13412) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13291) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Seither wurden 303 rein zahnärztliche MVZ gegründet.

Vor Inkrafttreten des Reformgesetzes konnten Medizinische Versorgungszentren nur gegründet werden, wenn sie fachübergreifend besetzt waren. Rein zahnärztliche MVZ sind erst seit Juli 2015 möglich.

Die MVZ hätten sich als Ergänzung zu den in Einzel- und Gemeinschaftspraxen freiberuflich tätigen Ärzten etabliert, heißt es in der Antwort weiter. Ende März 2017 waren in den 303 rein zahnärztlichen MVZ 254 Vertragszahnärzte und 911 angestellte Zahnärzte tätig.

Allein 232 zahnärztliche MVZ (rund 77 Prozent) wurden in städtischen Gebieten gegründet, in ländlichen Regionen waren es 71 (rund 23 Prozent).

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4. Mehrmalige Zuzahlungen für Hilfsmittel

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Mehrmalige Zuzahlungen für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind nach Angaben der Bundesregierung zulässig. Zum Leistungsanspruch der Versicherten zähle nicht nur das Produkt, sondern auch die damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen, wie etwa Anpassung, Erprobung, Wartung, Kontrollen, Reparatur oder Montage, heißt es in der Antwort (18/13424) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13306) der Fraktion Die Linke.

Die gesetzliche Zuzahlung von fünf bis zehn Euro fällt an, wenn ein solches Hilfsmittel, etwa ein Rollator, verordnet wird. Die Aufwendungen entstünden auch dann, wenn ein Versicherter das Hilfsmittel über den vertraglich vereinbarten Vergütungszeitraum hinaus verwende.

Ferner müsse berücksichtigt werden, dass solche Hilfsmittel üblicherweise im Besitz des Leistungserbringers verblieben. Damit umfasse die Zahlung der Krankenkasse an den Leistungserbringer auch eine Leihgebühr, die bei der Zahlung einer weiteren Vergütungspauschale erneut anfalle. Daher sei eine erneute Zuzahlung des Versicherten mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar.

Nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden von einem Versicherten mehrmals oder von mehreren Versicherten nacheinander benutzt. Hierzu zählen Rollstühle, Beatmungs- oder Absauggeräte, die auch abnutzen oder verschleißen können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 494 - 4. September 2017 - 15.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2017

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