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BUNDESTAG/6743: Heute im Bundestag Nr. 496 - 05.09.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 496
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 05. September 2017, Redaktionsschluss: 10.44 Uhr

1. Petition für Opfer der Aktion T4


1. Petition für Opfer der Aktion T4

Petition/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, den Zugang zu den Akten des Bundesarchives bezüglich der während der NS-Zeit in Deutschland durch die "Aktion T4" getöteten Menschen zu erleichtern und die Namen der Opfer öffentlich zu nennen. In der Sitzung am Dienstagmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien "zur Erwägung" zu überweisen.

In der Petition wird kritisiert, dass das Bundesarchiv die Namen der Opfer, bei denen es sich insbesondere um Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen handle, die systematisch ermordet worden seien, bisher nicht veröffentlicht habe. Es könne nicht sein, so schreiben die Petenten, dass die noch vorhandenen etwa 30.000 Akten der Opfer im Bundesarchiv nur unter erschwerten Bedingungen eingesehen werden können. Im Gedenken an alle unschuldigen Opfer müsse die Wahrheit endlich veröffentlicht und deren Namen bekannt gemacht werden. "Andernfalls würde man im Ergebnis die Interessen der Täter unterstützen", heißt es in der Petition.

Wie aus der Begründung zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, steht die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien dem Vorschlag positiv gegenüber, mehr als 70 Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft alle Namen der Opfer zu nennen und den Zugang zu den Akten zu erleichtern. Allerdings seien einige datenschutzrechtliche Fragen in Bezug auf die Angehörigen der Opfer noch nicht abschließend geklärt.

Laut einer Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist für den Fall der Veröffentlichung der Namen aller in der NS-Zeit eingesperrten, deportierten und ermordeten Menschen, die der "Aktion T4" zum Opfer gefallen sind, die Gefahr der Persönlichkeitsrechtsverletzung der Angehörigen "nicht ersichtlich". Würden mit der Veröffentlichung der Namen jedoch weitere Informationen verknüpft und erscheine eine Zuordnung der Angehörigen zu den Opfern und etwaigen erblichen Krankheiten dementsprechend möglich, sei eine Veröffentlichung nur zulässig, sofern die betroffenen Angehörigen eingewilligt haben, heißt es in der Stellungnahme.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fordert zugleich, auch wenn lediglich die Namen der Opfer im Internet veröffentlicht werden, dass die Möglichkeit des Missbrauches durch Dritte soweit als technisch möglich ausgeschlossen werden müsse. Es müsse verhindert werden, dass die Opfer "noch einmal als Angehörige einer vermeintlich lebensunwürdigen, weil lebensuntauglichen oder sozial devianten Minderheit herabgewürdigt werden".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 496 - 5. September 2017 - 10.44 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2017

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