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BUNDESTAG/6765: Heute im Bundestag Nr. 519 - 19.09.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 519
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 19. September 2017, Redaktionsschluss: 13.40 Uhr

1. Nachrüstung von Dieselfahrzeugen
2. 27,17 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur
3. Kurzstreckenflüge von und nach München
4. Mittel für Schienen-Ausbau in Brandenburg
5. Mittel für Schienen-Ausbau im Saarland
6. Schienen-Ausbau in Sachsen


1. Nachrüstung von Dieselfahrzeugen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Einzelheiten der Durchführung der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen werden zurzeit ressortübergreifend und mit den Herstellern in einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geleiteten Expertengruppe abgestimmt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (18/13541) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13341). In der Vorlage heißt es weiter, die deutsche Automobilindustrie habe beim "Diesel-Gipfel" am 2. August 2017 zugesichert, dass bei 5,3 Millionen der in Deutschland aktuell zugelassenen Diesel-Pkw in den Schadstoffklassen Euro 5 und 6 die Stickstoffoxid-Emissionen dieser Fahrzeuge um durchschnittlich 25 bis 30 Prozent, "auf Basis der Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der erreichbaren Fahrzeuge", bis zum Jahresende 2018 reduziert werden. Die Kosten für diese Nachrüstung würden von den Fahrzeugherstellern getragen.

Gefragt, welche Anreize es für die Fahrzeughalter gebe, an der freiwilligen Umrüstaktion teilzunehmen, schreibt die Regierung: "Wir erwarten von der Automobilindustrie Maßnahmen, die eine einhundertprozentige Umrüstungsquote sicherstellen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Umrüstung für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und rechtssicher gestaltet wird. Sonstige Anreize dafür bestimmen die Hersteller selbst."

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2. 27,17 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Bis zum 6. September 2017 wurden aufgrund der Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" für insgesamt 5.087 Normalladepunkte und 920 Schnellladepunkte Zuwendungen bewilligt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13563) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13286) hervor. Die meisten bewilligten Normalladepunkte befinden sich der Vorlage zufolge in Nordrhein-Westfalen (2.185). Die meisten der Schnellladepunkte in Bayern (207). Insgesamt sind nach Regierungsangaben bezogen auf die Förderrichtlinie bislang Zuwendungen in Höhe von 27,17 Millionen Euro bewilligt worden.

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3. Kurzstreckenflüge von und nach München

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Flughafen München verzeichnete in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt jeweils 15.016 Flüge von und nach Zielen, die mit der Bahn ab München Hauptbahnhof heute in höchstens vier Stunden erreichbar sind. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13510) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13136). Von und nach Zielen, die mit der Bahn ab München Hauptbahnhof heute in höchstens sechs Stunden erreichbar sind, fanden der Vorlage zu Folge insgesamt 117.806 Flüge im Jahr 2015 und 119.886 Flüge im Jahr 2016 statt.

Wie sich die Zahl der Flüge nach Realisierung aller Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene und der vertraglich von der Bundesregierung vereinbarten internationalen Schienenprojekte ab München Hauptbahnhof darstellen würde, vermag die Regierung nicht zu sagen. "Durch die noch nicht realisierten Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene werden Fahrzeitverkürzungen erwartet. Inwieweit diese theoretischen Fahrzeitverkürzungen fahrplanwirksam werden, kann derzeit nicht beurteilt werden", heißt es in der Antwort.

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4. Mittel für Schienen-Ausbau in Brandenburg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für Investitionen in das bestehende Schienennetz stehen auf Grundlage der zum Jahresanfang 2015 abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) bis 2019 jährliche Investitionsmittel in Höhe von vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13515) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13375). Von den Mitteln der LuFV II seien während ihrer fünfjährigen Laufzeit 1,1 Milliarden Euro speziell für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) einzusetzen. Hiervon würden auf Brandenburg 61,5 Millionen Euro entfallen. Die Länder könnten in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den SPNV die Prioritäten für Investitionen in die Infrastruktur selbst bestimmen, heißt es weiter. "Der Bund ist an diesem Abstimmungsprozess nicht beteiligt und wirkt bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit", schreibt die Regierung.

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5. Mittel für Schienen-Ausbau im Saarland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für Investitionen in das bestehende Schienennetz stehen auf Grundlage der zum Jahresanfang 2015 abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) bis 2019 jährliche Investitionsmittel in Höhe von vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13406). Von den Mitteln der LuFV II seien während ihrer fünfjährigen Laufzeit 1,1 Milliarden Euro speziell für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) einzusetzen. Hiervon würden auf das Saarland 11,4 Millionen Euro entfallen. Die Länder könnten in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den SPNV die Prioritäten für Investitionen in die Infrastruktur selbst bestimmen, heißt es weiter. "Der Bund ist an diesem Abstimmungsprozess nicht beteiligt und wirkt bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit", schreibt die Regierung.

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6. Schienen-Ausbau in Sachsen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für Investitionen in das bestehende Schienennetz stehen auf Grundlage der zum Jahresanfang 2015 abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) bis 2019 jährliche Investitionsmittel in Höhe von vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13517) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13407). Von den Mitteln der LuFV II seien während ihrer fünfjährigen Laufzeit 1,1 Milliarden Euro speziell für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) einzusetzen. Hiervon würden auf Sachsen 66,2 Millionen Euro entfallen. Die Länder könnten in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den SPNV die Prioritäten für Investitionen in die Infrastruktur selbst bestimmen, heißt es weiter. "Der Bund ist an diesem Abstimmungsprozess nicht beteiligt und wirkt bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit", schreibt die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 519 - 19. September 2017 - 13.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2017

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