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BUNDESTAG/6841: Heute im Bundestag Nr. 595 - 18.12.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 595
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 18. Dezember 2017, Redaktionsschluss: 12.10 Uhr

1. Verbot von Massenentlassungen
2. Hilfe für in der DDR geschiedene Frauen
3. Bundesrat will Wettbewerb einschränken
4. Kontakte zur AfD nicht überwacht
5. AfD fragt nach parteinahen Stiftungen


1. Verbot von Massenentlassungen

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) In profitablen Unternehmen soll es künftig keine Massenentlassungen mehr geben dürfen. Das verlangt die Fraktion Die Linke und hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/217) vorgelegt. Dieser soll dafür sorgen, dass zum einen die individuellen Arbeitnehmerrechte gestärkt werden. Außerdem sollen Kündigungen verboten werden, wenn sie trotz einer anhaltend positiven Ertragssituation allein der weitern Gewinnsteigerung des Unternehmens dienen. Auch die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei geplanten Kündigungen oder Betriebsänderungen sollen nach dem Willen der Linken deutlich gestärkt werden, unter anderem durch ein Widerspruchsrecht bei Massenentlassungen.

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2. Hilfe für in der DDR geschiedene Frauen

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke will die finanzielle Situation von in der DDR geschiedenen Frauen verbessern. Dazu hat sie einen Antrag (19/220) vorgelegt, in dem sie von der Bundesregierung verlangt, ein Entschädigungssystem zur Ergänzung der Renten dieser Frauen vorzulegen. In der DDR existierte nicht, wie in der Bundesrepublik, ein Versorgungsausgleich bei Scheidungen, weshalb in der DDR geschiedenen Frauen ihre Renten damit nicht aufbessern können und vielfach unter Altersarmut leiden.

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3. Bundesrat will Wettbewerb einschränken

Hauptausschuss/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat will Preistreiberei durch Bieterverfahren beim Verkauf von Wohnungen aus dem Besitz des Bundes verhindern. Daher hat die Länderkammer den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik (19/260) eingebracht. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, von dem in der Bundeshaushaltsordnung und in dem Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) enthaltenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeitsbindung abzuweichen. Dies soll aber nur dann möglich sein, wenn bisher bundeseigene Liegenschaften von Gebietskörperschaften oder deren Gesellschaften erworben werden sollen und diese Immobilien für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus oder für studentisches Wohnen verwendet werden sollen.

Der Bundesrat begründet seinen Vorstoß mit dem Hinweis auf den Wohnungs- und Grundstücksbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die BImA verfüge über ein Portfolio von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 480.000 Hektar und 37.000 Wohnungen. Mit diesem Bestand könne der Bund dazu beitragen, Marktverzerrungen entgegenzuwirken. Nach Wegfall der Wirtschaftlichkeitsbindung müssten sich Kommunen und deren Gesellschaften bei Verkäufen nicht mehr dem unbeschränkten Wettbewerb in der vielerorts "überhitzten" Situation am Immobilienmarkt stellen. Denn bisher komme es dazu, dass der Preis durch Bieterverfahren aufgrund hoher Wettbewerbsintensität nach oben getrieben werde. Künftige solle sich vielmehr die beabsichtigte gemeinwohlorientierte Nutzung eines Grundstücks im Kaufpreis widerspiegeln. Dazu solle der Verkehrswert gutachterlich ermittelt werden.

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4. Kontakte zur AfD nicht überwacht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über Kontakte zwischen politischen Parteien, Verbänden und Vereinen, die im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland agieren. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/152) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/52) mit. Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach Verbindungen, Beziehungen und personellen Überschneidungen von Funktionären der AfD zur Stiftung Familienunternehmen erkundigt. Auf die Frage nach Kontakten der Stiftung zum Bundesfinanzministerium heißt es, die Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums stehe grundsätzlich mit allen Vertretern aus dem (finanz)politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich im Austausch. Zugleich wird mitgeteilt: "Eine Erfassung entsprechender Gespräche erfolgt nicht."

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5. AfD fragt nach parteinahen Stiftungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Finanzierung parteinaher Stiftungen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion der Alternative für Deutschland (19/199). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, wie hoch die Summe aller Zuschüsse an die parteinahen Stiftungen ist und wie sich das Volumen der Zuschüsse seit 1990 entwickelt hat. Außerdem wird nach Rechtsgrundlagen und Kontrollmechanismen gefragt. In der Vorbemerkung verweisen die Abgeordneten auf Stellungnahmen von Transparency International und des Bundes der Steuerzahler, in denen nicht hinreichende gesetzliche Grundlagen und fehlende Finanzierungsberichte bemängelt worden seien. Weiter wird darauf hingewiesen, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD solche Stiftungen initiiert hätten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 595 - 18. Dezember 2017 - 12.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2017

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