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BUNDESTAG/6896: Heute im Bundestag Nr. 044 - 31.01.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 044
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. Januar 2018, Redaktionsschluss: 15.57 Uhr

1. Münzenmaier leitet Tourismus-Ausschuss
2. Klaus Ernst leitet Wirtschaftsausschuss
3. Rückzahlung von Air-Berlin-Kredit
4. Reusch als PKGr-Mitglied vorgeschlagen
5. Förderung von Kinderwunschbehandlungen
6. Zahlungen an politische Stiftungen erhöht


1. Münzenmaier leitet Tourismus-Ausschuss

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Sebastian Münzenmaier (AfD) führt den Vorsitz im Ausschuss für Tourismus. Er erhielt am Donnerstag in offener Wahl eine Mehrheit von zehn gegen zwei Stimmen bei sechs Enthaltungen. Für Münzenmaier votierten die Vertreter von Union, Liberalen und seiner eigenen Fraktion. Sozialdemokraten und Grüne enthielten sich, die Linke verweigerte ihm das Vertrauen.

Die Abstimmung war erforderlich geworden, weil die Fraktion die Linke während der konstituierenden Sitzung Widerspruch gegen die Nominierung des AfD-Mannes eingelegt hatte. Ihr Antrag auf eine vorherige Aussprache fand im Ausschuss keine Mehrheit. Nach seiner Wahl erklärte Münzenmaier, sein Amt überparteilich ausüben zu wollen. Er werde sich bemühen, die Ausschussarbeit weiterhin so harmonisch zu gestalten wie sie in der vergangenen Legislaturperiode verlaufen war,

Dem Ausschuss gehören 18 ordentliche und 18 stellvertretende Mitglieder an. Die Union vertritt als Obmann Paul Lehrieder (CSU), Obfrau der SPD ist wie in der vergangenen Legislaturperiode Gabriele Müller-Ohm. Die AfD hat Christoph Neumann und die FDP Roman Müller-Böhm als Obleute entsandt. Neben Müller-Böhm gehört auch Marcel Kling als tourismuspolitischer Sprecher der Liberalen dem Ausschuss an. Obmann der Grünen ist wie in der vergangenen Legislaturperiode Markus Tressel.

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2. Klaus Ernst leitet Wirtschaftsausschuss

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Klaus Ernst leitet künftig den Wirtschaftsausschuss im Deutschen Bundestag. Die Mitglieder sprachen sich am Mittwoch einmütig für den Abgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion Die Linke aus. Ein Stellvertreter für den Ausschussvorsitz soll zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der sich am Mittwoch unter Leitung von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) konstituiert hat, ist mit 49 Mitgliedern der größte. Ihm gehören in dieser Legislaturperiode folgende Mitglieder an:

Fraktion der CDU/CSU: Thomas Bareiß, Hansjörg Durz, Astrid Grotelüschen, Mark Hauptmann, Matthias Heider, Mark Helfrich, Axel Knoerig, Jens Koeppen, Andreas G. Lämmel, Andreas Lenz, Bernhard Loos, Jan Metzler, Carsten Müller, Joachim Pfeiffer, Stefan Rouenhoff, Peter Stein, Klaus-Peter Willsch.

Fraktion der SPD: Ulrich Freese, Timon Gremmels, Frank Junge, Gabriele Katzmarek, Falko Mohrs, Sabine Poschmann, Florian Post, Andreas Rimkus, Johann Saathoff, Markus Töns, Bernd Westphal.

Fraktion der AfD: Tino Chrupalla, Heiko Heßenkemper, Leif-Erik Holm, Enrico Komning, Steffen Kotré, Hansjörg Müller.

Fraktion der FDP: Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser.

Fraktion Die Linke: Lorenz Gösta Beutin, Klaus Ernst, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Alexander Ulrich.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Ingrid Nestle, Julia Verlinden.

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3. Rückzahlung von Air-Berlin-Kredit

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat die Entscheidung einer Kreditvergabe an die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin verteidigt. Man habe erreicht, dass der Flugbetrieb nicht unmittelbar eingestellt werden musste und ein geordneter Marktaustritt möglich wurde, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Uwe Beckmeyer (SPD), am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Aus Sicht der Bundesregierung sei die Entscheidung richtig gewesen. Zugleich bekannte er, dass derzeit unklar sei, wie viel des gegebenen Kredits in Höhe von 150 Millionen Euro die Bundesregierung zurückerhalten werde. Die bisherigen Rückzahlungen beliefen sich auf etwa 61 Millionen Euro.

Das Ja zur Kreditvergabe im vergangenen Sommer habe auch auf einer Bewertung des Beratungshauses PricewaterhouseCoopers gegründet. Demnach hätte die Höhe der Verkaufserlöse ausreichen müssen, um das Geld zurückzuzahlen. Später indes habe die EU-Kommission einen umfassenden Verkauf verwehrt und die Lufthansa nur einen Bruchteil der ursprünglich angedachten Unternehmensteile von Air Berlin erworben. Damit sei ein erheblicher Teil der planmäßigen Erlöse weggebrochen, erklärte der Staatssekretär.

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4. Reusch als PKGr-Mitglied vorgeschlagen

Bundestagsnachrichten/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion schlägt ihren Abgeordneten Roman Johannes Reusch erneut für die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) vor. Dies geht aus einem Wahlvorschlag (19/587) hervor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Reusch hatte bereits in der vergangenen Sitzungswoche des Parlaments für einen der neun Sitze in dem Gremium zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes kandidiert, jedoch nicht die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen erhalten.

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5. Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, medizinische Kinderwunschbehandlungen unabhängig vom Wohnort zu fördern und dazu die betreffende Richtlinie des Bundesfamilienministeriums zur assistierten Reproduktion zu ändern. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernehme lediglich für Ehepaare die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche bei einer künstlichen Befruchtung, heißt es in einem Antrag (19/585) der Fraktion.

Die Übernahme der anderen Hälfte der Kosten sei hingegen keine Regelleistung. Die nicht durch die GKV übernommenen Kosten beliefen sich für Ehepaare auf bis zu 6.000 Euro für die ersten drei Versuche und auf bis zu 10.000 Euro bei einem vierten Versuch, den die GKV grundsätzlich nicht unterstütze.

Die Restkosten werden teilweise durch eine Bund-Länder-Förderung getragen. Durch die geänderte Richtlinie des Familienministeriums profitieren seit 2016 auch unverheiratete Paare von der Förderung des Bundes und der Länder.

Die Förderung des Bundes könnten Paare jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Heimatbundesland über eine entsprechende Förderrichtlinie verfüge, heißt es weiter. In dem Fall übernähmen Bund und Land zu gleichen Teilen ein Viertel der Kosten. Ein Großteil der Bundesländer habe jedoch bisher keine oder eine unzureichende Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Bundesförderung voll greife.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret, die Richtlinie so zu ändern, dass der Bund unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länder 25 Prozent der Kosten für die ersten vier Versuche übernimmt. Die Förderung müsse auf Alleinstehende ausgedehnt werden. Zudem sollte auch die Nutzung von Samenzellspenden gefördert werden sowie die Nutzung von kryokonservierten (eingefrorenen) Ei- und Samenzellen. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern die für eine Förderung geltenden Altersgrenzen bei Frauen (vom 25. bis zum 40. Lebensjahr) noch der Lebenswirklichkeit entsprächen.

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6. Zahlungen an politische Stiftungen erhöht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Förderung der politischen Stiftungen durch die Bundesregierung ist erhöht worden. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/503) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/199) hervorgeht, wurden die von verschiedenen Ministerien geleisteten Zahlungen an die insgesamt sechs Stiftungen von 554,478 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 581,428 Millionen Euro im vergangenen Jahr angehoben. Die Friedrich-Ebert-Stiftung erhielt im vergangenen Jahr 170,665 Millionen Euro, die Konrad-Adenauer-Stiftung 167,083 Millionen Euro, die Rosa-Luxemburg-Stiftung 64,097 Millionen Euro, die Heinrich-Böll-Stiftung 63,586 Millionen Euro, die Hanns-Seidel-Stiftung 58,429 Millionen Euro und die Friedrich-Naumann- Stiftung für die Freiheit 57,578 Millionen Euro.

Nach Angaben der Bundesregierung sind die wesentlichen Verwendungszwecke dieser Mittel "gesellschaftliche und demokratische Bildungsarbeit, die politische Forschung, Information, Beratung sowie Begabtenförderung und Hilfeleistung zum Aufbau demokratischer freiheitlicher und rechtsstaatlicher Strukturen im Ausland". Seit Beginn der Förderung im Jahr 1967 erfolge die Veranschlagung der Mittel stets im parlamentarischen Verfahren als ausschließliche Aufgabe des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, erläutert die Regierung. Diese Praxis der Förderung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 044 - 31. Januar 2018 - 13.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2018

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