Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6958: Heute im Bundestag Nr. 106 - 28.02.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 106
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. Februar 2018, Redaktionsschluss: 11.15 Uhr

1. Linke scheitert mit Arbeitszeitbegrenzung
2. Mehrkosten bei Stuttgart 21
3. Mehrkosten durch geänderte Planungen
4. Nord-Ostsee-Kanal: Gebühr nicht erhöht


1. Linke scheitert mit Arbeitszeitbegrenzung

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Die wöchentliche, gesetzlich geregelte, Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wird nicht abgesenkt. Die Fraktion Die Linke konnte sich mit ihrem Antrag (19/578) nicht durchsetzen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmte am Mittwochvormittag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen den Antrag. In diesem hatte Die Linke verlangt, die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden abzusenken. Zu weiteren Forderungen gehörte ein Rückkehrrecht auf Vollzeit und ein Recht auf Nichterreichbarkeit.

Die Linke begründete in der Sitzung des Ausschusses ihren Antrag damit, den Widerspruch auflösen zu wollen, dass ein Großteil der Beschäftigten unter Stress leide, während andere keine Arbeit fänden. Arbeitszeit müsse gerechter verteilt werden, aus den Überstunden der einen könnten Jobs für andere entstehen, so Die Linke.

Damit konnte sie die anderen Fraktionen jedoch nicht überzeugen. Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ist die Frage der Höchstarbeitszeit nicht entscheidend, wenn es darum geht, den Stress für die Beschäftigten zu reduzieren. Diese bräuchten vor allem flexible Arbeitszeitgestaltungen, um Familie, Freizeit und Beruf zu verbinden, hieß es von den Grünen. Die FDP merkte an, dass es keinen Sinn mache, die gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit abzusenken, weil die meisten Arbeitsverträge ohnehin auf 39 bis 40 Stunden festgelegt seien. Nötig seien eher Regelungen, um sich die Arbeitszeit besser einteilen zu können.

Die Unionsfraktion betonte ebenfalls, dass nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber "Instrumente der Flexibilisierung" bräuchten. Auch die AfD-Fraktion sprach sich für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten aus. Sie unterstützte jedoch die Linken-Forderung nach einem Rückkehrrecht auf Vollzeit. Für die SPD-Fraktion liegt das Problem nicht in einer Absenkung der Höchstarbeitszeit. Da die Frage der Arbeitszeiten aber dennoch eine große Bedeutung habe, müsse man jenseits starrer Gesetze darüber nachdenken, wie man den Bedürfnissen der Beschäftigten in verschiedenen Lebensphasen gerecht werde, so die SPD.

*

2. Mehrkosten bei Stuttgart 21

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Auch nach der Erhöhung des Finanzierungsrahmens für das Bahnprojekt "Stuttgart 21" auf 8,2 Milliarden Euro ist nach Aussage der Bundesregierung die Fortführung des Projekts vor dem Hintergrund des bereits erreichten Projektfortschritts wirtschaftlicher als ein Abbruch. Das geht aus der Antwort (19/779) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/376) hervor. In der Antwort heißt es, nach Aussage der Deutschen Bahn AG (DB AG) seien die Projekte "Stuttgart 21" und "Neubaustrecke Wendlingen - Ulm" von Projektbeginn an einer gesamthaften wirtschaftlichen Betrachtung unterzogen worden, da sich die Projekte gegenseitig bedingen würden. Dies gelte auch für das Szenario eines Projektabbruches. In diesem Fall würden Kosten in Höhe von mindestens 7,02 Milliarden Euro anfallen, schreibt die Regierung. Darin seien notwendige Ersatzinvestitionen für eine Ertüchtigung der Anlagen zur Sicherung des Weiterbetriebes "nicht berücksichtigt".

Bei einer Einzelbetrachtung von "Stuttgart 21" würden die Kosten nach der Abbruchkostenermittlung der DB AG 4,81 Milliarden Euro betragen, zuzüglich der Ersatzinvestitionen in Höhe von 1,46 Milliarden Euro und zuzüglich der Zusatzkosten für einen alternativen Anschluss der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm. Zu den Ausstiegskosten seien des Weiteren die bisher eingesetzten Mittel hinzuzurechnen. Aus Sicht der von der DB AG beauftragten Gutachter stellten diese Angaben eine absolute Untergrenze dar, heißt es in der Antwort. Für eine genaue Kostenermittlung der Ausstiegskosten für "Stuttgart 21" müssten laut Regierungsangaben zunächst entsprechende Planungen, beispielsweise für einen qualifizierten Ausstieg und für einen alternativen Anschluss der "Neubaustrecke Wendlingen-Ulm", erfolgen. Jedoch sei bereits nach überschlägiger Einzelbetrachtung des Ausstiegs "die Fortführung des Projekts wirtschaftlicher als ein Abbruch".

Auf das von Projektgegnern in Auftrag gegebene Gutachten des Münchner Beratungsunternehmens Vieregg- Rössler GmbH, mit dem nach Angaben der Grünen die Ausstiegskosten deutlich geringer angesetzt werden als die Kosten für einen Weiterbau, geht die Bundesregierung in der Antwort nicht ein. "Die Bundesregierung nimmt nicht zu Gutachten Dritter Stellung", heißt es in der Vorlage.

Als Gründe für den Anstieg der Kostenprognose führt die Regierung unter Bezugnahme auf Angaben der DB AG neben den Baupreissteigerungen, den deutlich aufwendigeren Verfahren beim Tunnelbau im Anhydrit und der späteren Inbetriebnahme im Jahr 2025 auch "umfangreiche Genehmigungsverfahren" an. Für das Projekt seien unterschiedliche behördliche Genehmigungen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren wie auch in nachlaufenden eigenständigen Genehmigungsverfahren einzuholen. Im Zusammenhang mit Planfeststellungen seien umfangreiche Prüfungen und Stellungnahmen erforderlich. Technische Genehmigungen würden im Rahmen von eigenständigen technischen und sicherheitsbehördlichen Genehmigungsverfahren erteilt. Ebenso seien bodenschutzrechtliche und entsorgungsrechtliche Genehmigungen und Nachweise einzuholen. "Die vielfältigen Veränderungen der Normen und Vorschriften etwa bei Brandschutz, Entrauchung, Entfluchtung, Lärmschutz im Laufe der Planungszeit haben zudem zu erheblichen Umplanungen und Verzögerungen und somit auch zu Mehrkosten geführt", heißt es in der Antwort.

*

3. Mehrkosten durch geänderte Planungen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Kostenerhöhungen durch Verzögerungen in der Planungsphase beim Bau von Bundesfernstraßen lassen sich nicht beziffern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/796) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/637). Die Abgeordneten hatten sich nach "Zusatzkosten durch Bauverzögerungen oder deren Kompromisslösungen, verursacht durch Klagen und Einwände der Umweltverbände" erkundigt. Wie die Regierung schreibt, würden Einwände gegen Bundesfernstraßen bereits im Zuge des Planfeststellungsverfahrens erörtert. Geklagt werden könne dann gegen den Planfeststellungsbeschluss. Beides geschehe vor dem Bau. "Insofern entstehen während des Baus hierdurch keine Verzögerungen oder Zusatzkosten", heißt es in der Antwort.

Verzögerungen in der Planungsphase beruhten oft auf schwierigen Abstimmungsprozessen vor Ort, die zum Ziel hätten, "die beste Lösung zu finden, die umweltverträglich, zweckmäßig und wirtschaftlich ist", schreibt die Bundesregierung. Änderungen der Planung durch Stellungnahmen betroffener Behörden oder der Öffentlichkeit dienten genau dieser erwünschten Optimierung. Dies gelte im Grundsatz auch für gerichtliche Verfahren.

*

4. Nord-Ostsee-Kanal: Gebühr nicht erhöht

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Schifffahrtsunternehmen hat der Bund entschieden, den Zulauf zu den deutschen Häfen nicht zusätzlich zu belasten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/813) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/636). Die Abgeordneten hatten gefragt, warum seit 1996 die Befahrensabgaben für die Passage des Nord-Ostsee-Kanals nicht erhöht wurden. Wie die Regierung in der Antwort weiter schreibt, wäre es zudem aufgrund des Zustands der Infrastruktur am Nord-Ostsee-Kanal gegenüber den Schifffahrtsunternehmen "nicht vermittelbar", die Gebühren zu erhöhen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 106 - 28. Februar 2018 - 11.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang