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BUNDESTAG/7003: Heute im Bundestag Nr. 151 - 14.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 151
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. März 2018, Redaktionsschluss: 12.45 Uhr

1. Antrag zu Neonikotinoide-Verbot abgelehnt
2. Aktualisierung der ElektroStoffV
3. Die Linke fordert das Aus für Uranfabriken
4. Nationales und europäisches Klimaziel
5. Folgen der Sanktionen gegen Russland
6. Betrugsstraftaten aus Call-Centern


1. Antrag zu Neonikotinoide-Verbot abgelehnt

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich am Mittwochvormittag gegen ein Freilandverbot für Neonikotinoide ausgesprochen. Mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde ein entsprechender Antrag (19/231) der Grünen abgelehnt, der als Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes die Mitwirkung des Parlaments an Rechtsetzungsakten der EU vorgelegt worden war. Die Abgeordneten hatten darin die Bundesregierung aufgefordert, aus Gründen des vorsorgenden Schutzes von Bestäubern den von der EU-Kommission unterbreiteten Vorschlag eines Verbots der Freilandanwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam auf EU-Ebene zu unterstützen und zuzustimmen. Durch ein EU-Freilandverbot für bienengiftige Neonikotinoide könne die Gefährdung der Honig- und Wildbienen reduziert werden. "Denn diese Stoffe gefährden Bienen massiv", hieß es zur Begründung aus der Fraktion. Auch die SPD begrüßte den Vorschlag der EU-Kommission, lehnte den Grünen-Antrag jedoch ab. Die Sozialdemokraten würden in dieser Frage eine gemeinsame Position mit dem Landwirtschaftsministerium anstreben. Die Linke hingegen unterstützte die Forderung der Grünen, weil dem "Bienensterben Einhalt geboten werden muss". Die FDP befürwortete den Ansatz einer EU-einheitlichen Regelung, gab aber zu bedenken, dass Verbote in der Praxis den Landwirten nicht helfen. Es brauche eine Strategie, die infolge eines Verbots den Anbau bestimmter Kulturpflanzen, wie zum Beispiel Raps, nicht infrage stellt. Die AfD verwies auf die bereits strengen Auflagen im Umgang mit den Wirkstoffen. Alternative Angebote würden die bisher eingesetzten Pflanzenschutzmittel nicht ersetzen können, ohne zu wirtschaftlichen Verlusten in der Landwirtschaft zu führen. Die Union erklärte, sich den Begründungen der Kommission für ein Freilandverbot nicht zu verschließen. Ein vorschnelles Verbot würde jedoch die Resistenzbildung bei den dann noch verbleibenden Mitteln erhöhen. Deshalb sei die Zulassung neuer zielgerichteter Wirkstoffe nötig, um die durch Verbote entstehende Lücke zu schließen. Ein Vertreter der Bundesregierung sprach sich ebenfalls gegen den Antrag aus und empfahl, einen für diesen März von der EU-Kommission angekündigten weiteren Verordnungsvorschlag abzuwarten. Sobald dieser vorliege, wolle die Bundesregierung eine Stellungnahme dazu abgeben.

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2. Aktualisierung der ElektroStoffV

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/scr) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben am Mittwoch den Weg für eine Anpassung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) an neue EU-Vorgaben freigemacht. Dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung (19/900) stimmten Vertreter der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke zu. Die Vertreter der AfD-Fraktionen stimmten gegen den Entwurf, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.

Änderungsbedarf an der ElektroStoffV besteht unter anderem durch die EU-Richtlinie 2017/2102, mit der EU-Richtlinie 2011/65 zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) geändert wird. Laut Begründung sollen damit insbesondere Sekundärmarkttätigkeiten für Elektro- und Elektronikgeräte erleichtert werden. Zudem sehen drei delegierte EU-Richtlinien (2017/1009, 2017/1010, 2017/1011) Änderungen im Anhang III der RoHS-Richtlinie vor. Mit den delegierten Richtlinien werden zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke aktualisiert und Übergangsfristen zur Umsetzung der Stoffbeschränkungen festgelegt. Die Ausnahmen betreffen in diesem Fall Blei und Cadmium. Zudem soll die Anzeige- und Erlaubnisverordnung an die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden.

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3. Die Linke fordert das Aus für Uranfabriken

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/FB) In einem Antrag (19/963) fordert die Fraktion Die Linke eine komplette Stilllegung aller Uranfabriken. Zudem soll die Bundesregierung nach Willen der Links-Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, um den Export von Kernbrennstoffen rechtlich zweifelsfrei zu untersagen. Die Fraktion argumentiert, dass vom geplanten Atomausstieg zurzeit Uranfabriken, die zur Brennstoffversorgung von Atomkraftwerken dienen, ausgenommen seien. Der Atomausstieg würde durch eine Stilllegung "konsequent und glaubwürdig" fortgesetzt. Die Linken verweisen zudem darauf, dass mit dem Uranbrennstoff aus Deutschland auch grenznahe "marode Atomkraftwerke" in Belgien und Frankreich versorgt würden.

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4. Nationales und europäisches Klimaziel

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung wird im Rahmen des Klimaschutzberichts 2017 eine aktualisierte Prognose zur Treibhausgasminderung bis 2020 vorlegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/923) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/655) hervor.

Als aktuelle Prognose führt die Bundesregierung den im April vergangenen Jahres vorgelegten "Projektionsbericht 2017 der Bundesregierung an die Europäische Union" an. Demnach wird die Bundesrepublik das Klimaziel für 2020 voraussichtlich verfehlen. Der Bericht geht von einer Treibhausgasreduktion von 35 Prozent bis 2020 aus, bei einer entsprechenden Entwicklung der ökonomischen Rahmenbedingungen könnten auch 38 Prozent möglich sein. Als Ziel sind bis 2020 allerdings 40 Prozent avisiert. Um die nach der Prognose bestehende Lücke zu schließen, setzt die Bundesregierung laut Antwort weiterhin auf das Klimaschutz-Aktionsprogramm 2020. Die Umsetzung des Programmes soll ebenfalls im Klimaschutzbericht 2017 dargestellt werden.

Auch mit Blick auf EU-Vereinbarungen im Rahmen der Effort Sharing Decision (ESD) für die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft wird Deutschland nach den Prognosen aus dem Frühjahr 2017 den Zielwert für 2020 nicht erreichen. Derzeit sei noch offen, ob Deutschland in diesem Zusammenhang ESD-Emissionszuteilungen anderer Länder verwenden muss. Der Projektionsbericht 2017 gehe davon aus, dass die in früheren Jahren erreichten Überschüsse knapp ausreichten. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächliche Emissionsentwicklung von der Prognose abweiche, schreibt die Bundesregierung.

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5. Folgen der Sanktionen gegen Russland

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Der deutsche Außenhandel ist nach Einschätzung der Bundesregierung nur gering von den EU-Sanktionen gegen Russland betroffen. Der Rückgang des bilateralen Handels mit Russland werde teilweise durch Umorientierung auf andere Märkte kompensiert, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/1106) auf eine Kleine Anfrage (19/778) der Fraktion Die Linke. Gesicherte Erkenntnisse über die Folgen des Embargos, das die EU zunächst bis 31. Juli 2018 verlängert hat, lägen nicht vor - auch deswegen, weil der deutsch-russische Handel schon zuvor rückläufig gewesen sei. Auch strukturelle Schwächen wie der gesunkene Ölpreis und dessen Folgen für den Wechselkurs des Rubel hätten das Handelsgeschehen beeinflusst, so die Bundesregierung weiter.

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6. Betrugsstraftaten aus Call-Centern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zusammenarbeit mit türkischen Sicherheitsbehörden bei der Kriminalitätsbekämpfung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1132) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Titel "Organisierte Betrugsstraftaten aus Call-Centern in der Türkei"(19/863). Darin schrieb die Fraktion, dass "das Phänomen von ausländischen Call-Centern ausgehender organisierter Betrugsstraftaten" bereits seit einigen Jahren die Polizei- und Sicherheitsbehörden in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland beschäftige. Der Sitz der Call-Center befinde sich vorwiegend in der Türkei. Die Täter nutzen dabei verschiedene Betrugsszenarien zum Nachteil zumeist älterer Bürger.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, kooperiert das Bundeskriminalamt mit den türkischen Sicherheitsbehörden in allen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung unter Beachtung der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies gelte auch für Betrugsstraftaten.

Seit dem Putsch in der Türkei hat sich die Kooperation mit den türkischen Sicherheitsbehörden in dem genannten Deliktsbereich den Angaben zufolge verschlechtert. Die türkische Regierung sei aber aktuell um eine Verbesserung der Zusammenarbeit bemüht. Das Bundesinnenministerium habe das türkische Innenministerium um eine Intensivierung der Kooperation im Bereich des sogenannten Call-Center-Betrugs gebeten.

Zur Frage, ob es weitere Staaten gibt, "von denen ausgehend nach den geschilderten Mustern operiert wird, verweist die Bundesregierung auf Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes aus der internationalen Kooperation, wonach auch in Serbien, Spanien, Belgien, China, Taiwan und Polen "Call-Center Strukturen existieren, die auch für den Betrug mittels Telefon genutzt werden".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 151 - 14. März 2018 - 12.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2018

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