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BUNDESTAG/7034: Heute im Bundestag Nr. 182 - 22.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 182
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 22. März 2018, Redaktionsschluss: 13.20 Uhr

1. Nur 1,46 Personen pro Pkw unterwegs
2. Keine Angaben zu ÖPNV-Kosten
3. Sorgen wegen Anstieg des Grubenwassers
4. AfD fragt nach Sachstand bei Pkw-Maut


1. Nur 1,46 Personen pro Pkw unterwegs

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Pkw auf deutschen Straßen sind im Durchschnitt mit 1,46 Personen pro Fahrzeug besetzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1162) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/777) hervor. Der durchschnittliche Pkw-Besetzungsgrad in Deutschland werde jährlich im Rahmen des Personenverkehrsmodells des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ermittelt, schreibt die Regierung, die "höhere Besetzungsgrade von Pkw" unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes als wünschenswert bezeichnet. Das BMVI habe eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, die Erkenntnisse zu möglichen Auswirkungen veränderter Mobilitätskonzepte liefern soll, heißt es in der Vorlage.

Einen Zusammenhang zwischen den steuerlichen Bestimmungen für Dienst- und Firmenwagen und dem Trend zu größeren und schweren Autos, wie ihn die Linksfraktion ausgemacht hat, erkennt die Bundesregierung laut der Antwort nicht. Die ertragsteuerlichen Regelungen für Dienst- und Firmenwagen würden sich nicht an der Größe und Schwere der Fahrzeuge orientieren. Vielmehr richte sich die Besteuerung nach dem Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung der Fahrzeuge. "Daraus ergibt sich: Je höher der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs, desto höher ist die Besteuerung der privaten Nutzung", schreibt die Regierung.

Eingehend auf die Einschätzung der Linksfraktion, dass die steuerlichen Bestimmungen für Dienst- und Firmenwagen keinerlei Anreize für klimaschonendes Verhalten geben würden, verweist die Bundesregierung in der Antwort auf Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes. Darin sei vorgesehen, dass bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen die Entnahme oder der geldwerte Vorteil für die private Nutzung dieser Fahrzeuge sich nicht nachteilig für die Steuerpflichtigen auswirkt. Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge hätten einen höheren Listenpreis als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Der Listenpreis wiederum bilde die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge. Die gesetzliche Regelung ziele nun darauf ab, die Besteuerung beider Antriebsformen gleichzustellen und stelle keine Subvention dar, schreibt die Regierung.

Gefragt nach Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung eine wirksame Reduktion der CO2-Belastung durch den Straßenverkehr bis Ende des Jahres 2020 erreichen will, wird in der Antwort auf das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 aufmerksam gemacht. Zusätzliche Maßnahmen würden im Maßnahmenprogramm zum Klimaschutzplan 2050 erarbeitet, die gegebenenfalls auch eine mindernde Wirkung bezogen auf das Jahr 2020 hätten. Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung enthalte sektorale Ziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen. Die Emissionen des Verkehrsbereichs sollen der Vorlage zufolge bis 2030 um 40 bis 42 Prozent sinken - vergleichen mit dem Jahr 1990. Außerdem solle der Klimaschutzplan 2050 mit einem in seiner Minderungswirkung quantifizierten Maßnahmenprogramm unterlegt werden, das die Erreichung der 2030er-Ziele sicherstelle, schreibt die Bundesregierung.

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2. Keine Angaben zu ÖPNV-Kosten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann derzeit keine Angaben zu Kosten und Finanzierungsmaßnahmen für einen kostenlosen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) machen. Das geht aus der Antwort (19/1166) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/905) hervor. Die Grünen hatten sich in ihrer Anfrage auf den am 13. Februar 2018 von den seinerzeit geschäftsführenden Ministern Christian Schmidt (Verkehr, CSU), Barbara Hendricks (Umwelt, SPD) und dem damaligen Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) an den Kommissar für Umwelt, Meeresangelegenheiten und Fischerei der Europäischen Union, Karmenu Vella, verfassten Brief bezogen. Darin hatten die Regierungsvertreter Vorschläge hinsichtlich der Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten gemacht, wozu auch die Idee eines kostenlosen ÖPNV gehörte.

Wie die Regierung in der Antwort schreibt, habe am 26. Februar 2018 ein erstes Abstimmungsgespräch mit Vertretern der im Schreiben an EU-Kommissar Vella benannten Modellstädte stattgefunden. Dabei seien erste Vorschläge zu möglichen Maßnahmen, die in den Modellstädten erprobt werden sollen, erörtert worden. Auch das Thema eines kostenlosen ÖPNV sei besprochen worden, heißt es in der Vorlage. Gemeinsam mit den Städten bestehe die Auffassung, dass es in tariflicher Hinsicht in den Modellstädten eine Reihe vielversprechender Ansätze für eine verstärkte ÖPNV-Nutzung gibt. Diese sollten nun weiter konkretisiert werden. "Erst wenn die einzelnen Maßnahmen konkretisiert sind, können weitere Angaben gemacht werden", schreibt die Bundesregierung.

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3. Sorgen wegen Anstieg des Grubenwassers

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Sowohl die DB Services Immobilien GmbH als auch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Saarbrücken und der Landesbetrieb für Straßenbau des Saarlandes haben Stellungnahmen zu den Planungen des Bergbauunternehmen RAG AG abgegeben, das Abpumpen des Grubenwassers im ehemals für den Steinkohleabbau genutzten Saarrevier langfristig einzustellen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1209) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/926) hervor. Absicht der RAG AG ist es, den Grubenwasserspiegel in mehreren Phasen ansteigen zu lassen, bis ein druckloser, pumpenfreier Abfluss in die Saar entsteht.

Die DB Services Immobilien GmbH hat der Vorlage zufolge in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht, dass im betroffenen Bereich etwa 70 Streckenkilometer, diverse Gebäude, Bahnsteige und Unterführungen sowie Versorgungsleitungen liegen und angemerkt, dass in den veröffentlichten Stellungnahmen, Gutachten und Untersuchungen die Folgen des Grubenwasseranstiegs für diese Anlagen nicht abschließend betrachtet würden. Aus Sicht des Immobilienverwerters der Deutschen Bahn AG können negative Auswirkungen auf den Bahnbetrieb infolge des Anstiegs des Grubenwassers nicht ausgeschlossen werden.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Saarbrücken habe darauf hingewiesen, dass bei Änderungen einer Einleitung oder der Einleitmenge von Grubenwasser in die Saar der Nachweis zu erbringen sei, dass hierdurch kein Nachteil für die Schifffahrt entsteht. Dieser Nachweis sei für die Erhöhung der Einleitung zu erbringen. Für den Betrieb der Einleitung sei wiederum eine Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich. Diese sei beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Saarbrücken zu beantragen.

Der Landesbetrieb für Straßenbau kritisiert der Vorlage zufolge, dass das durch die RAG AG vorgelegte Gutachten nicht geeignet sei, die durch den Anstieg des Grubenwassers bedingten Bodenbewegungen an der Oberfläche realistisch abzuschätzen. Insofern sei eine Betroffenheit von Bundesfernstraßen überall denkbar, wo aufgrund des Grubenwasseranstiegs Bodenbewegungen möglich sind. Der Landesbetrieb für Straßenbau habe die Aufnahme von Nebenbestimmungen in den Planfeststellungsbeschluss gefordert, die die RAG AG verpflichten, detailliertere Bewertungen zu veranlassen sowie ein Monitoringkonzept zu installieren, mit dem die Ursache eventueller Schäden an Straßen und Ingenieurbauwerken zweifelsfrei zugeordnet werden kann, teilt die Bundesregierung mit.

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4. AfD fragt nach Sachstand bei Pkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/1190) den "Verfall der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland und dessen Folgen". Aus Sicht der Abgeordneten lebt Deutschland noch von der hervorragenden Substanz seiner Infrastruktur. Die öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur gingen jedoch seit Jahren zurück, wenn man den Anteil an der gesamten Wirtschaftsleistung messe. Zudem sei die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) zwar formal zum 1. Januar 2016 eingeführt worden. Erhoben werde sie jedoch erst, wenn das zur Erhebung erforderliche System einsatzbereit ist, was bislang nicht der Fall sei.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, wie viele Baustellen momentan auf deutschen Autobahnen eingerichtet sind und wie sich die durchschnittliche Baustellendauer seit dem Jahr 2005 entwickelt hat. Wissen will die AfD-Fraktion auch, wie der aktuelle Sachstand zur Erhebung der Infrastrukturabgabe ist und mit welchen Handlungen die Bundeskanzlerin aktiv auf die Umsetzung und Implementierung der Pkw-Maut hinarbeite.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 182 - 22. März 2018 - 13.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2018

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