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BUNDESTAG/7066: Heute im Bundestag Nr. 214 - 05.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 214
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 5. April 2018, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Bewertung von Lohnunterschieden
2. Meldungen von Kapitalerträgen
3. Bundesmittel für Südthüringen
4. Mindestlöhne in Brandenburg
5. Linke fragt nach Hochschul-Finanzierung


1. Bewertung von Lohnunterschieden

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die regional unterschiedlichen Lohnabstände zwischen Frauen und Männern sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (19/1246) auf eine Kleine Anfrage (19/1010) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ausgangspunkt war eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die erhebliche regionale Schwankungen beim so genannten Gender Pay Gap ermittelt hatte. Für eine Bewertung dieser Daten sei es zu früh, sagt die Bundesregierung unter Verweis auf die Verfasser der Studie. Indes werde bereits in der Veröffentlichung darauf hingewiesen, dass die Unterschiede vor allem auf die regional sehr unterschiedlichen Entgelte der Männer zurückzuführen sind, die wiederum von der regionalen Wirtschaftsstruktur geprägt werden. Auch zu einem jüngst in Island in Kraft getretenen Gesetz, das Unternehmen zu Transparenz bei Gehaltszahlungen verpflichtet, äußert sich die Bundesregierung zurückhaltend. Für einen Kommentar sei es zu früh.

Zahlen aus den Bundesländern beziehen sich derzeit auf das Jahr 2016, aktuelleres Datenmaterial soll der Bundesregierung zufolge zeitnah zur Verfügung stehen. Gemäß den vorliegenden Zahlen sind die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern in Sachsen-Anhalt am geringsten und in Baden-Württemberg am größten. Im Durchschnitt verdienen Frauen bundesweit pro Stunde 21 Prozent weniger als Männer. In der Antwort gibt die Bundesregierung zudem detailliert zu verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen Auskunft und zu Vergleichen zwischen Regionen.

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2. Meldungen von Kapitalerträgen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Deutschland hat im Rahmen des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten bisher über 58 Milliarden Euro Kontostände und 14 Milliarden Euro Kapitalerträge an das Ausland gemeldet. Eine länderbezogene Aufschlüsselung sei aufgrund vereinbarter Vertraulichkeit nicht möglich, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/1438) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1143). Die im Gegenzug dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus dem Ausland übermittelten Daten betreffen nach Angaben der Bundesregierung rund 900.000 Steuerpflichtige, über 55 Milliarden Euro übermittelte Einkünfte und über 71 Milliarden Euro übermittelte Kontostände. Auf die Frage, warum diese Daten noch nicht an die Steuerbehörden der Bundesländer weitergeleitet worden seien, erklärt die Regierung, zunächst habe man die Voraussetzungen für die Annahme der Daten der deutschen Finanzinstitute und deren Austausch mit den Staaten und Gebieten schaffen müssen. "In einem weiteren Schritt wird nunmehr planmäßig die Weiterleitung der Daten an die Landesfinanzbehörden umgesetzt", heißt es in der Antwort. Die Daten sollten dann im Jahr 2019 an die Landesfinanzbehörden übersandt werden. Zu den Daten selbst erklärt die Regierung, es handele sich um Kontrollmaterial für die Finanzverwaltung. Diese würden lediglich der Verifikation der vom Steuerpflichtigen abgegebenen Steuererklärung dienen: "Ein erhebliches Steuermehraufkommen aufgrund der übermittelten Daten sollte daher nicht erwartet werden", heißt es in der Antwort. Im Zusammenhang mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten wurde der Personalbestand des Bundeszentralamts für Steuern, der 2008 noch bei 963 Stellen gelegen hatte, auf 1.641,7 Stellen erhöht.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist die Zahl der an die USA im Rahmen des FACTA-Abkommens übermittelten Finanzdaten seit 2015 erheblich angestiegen. Waren es 2015 noch 142.704 Fälle, so stiegen die Zahlen auf 180.376 (2016) und 301.382 (2017). Die Zahlen, die die USA geliefert haben, kann die Bundesregierung aufgrund der vereinbarten Vertraulichkeit nicht nennen. Zusammenfassend heißt es, nur die USA würden anerkennen, dass im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs ein gleichwertiges Niveau erreicht werden müsse. Die Bundesregierung bedaure aber, dass in den Vereinigten Staaten hierzu bisher keine Fortschritte erzielt worden seien. Nach Angaben der Bundesregierung erhält Deutschland Informationen über Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden), die deutsche Steuerpflichtige über in den USA erhaltene Konten erzielen. "Zudem liefert Deutschland Daten über wirtschaftlich Berechtigte an die Vereinigten Staaten, erhält aber umgekehrt keine Informationen hierüber", bedauert die Bundesregierung, die von "intensiven Gesprächen mit den Vereinigten Staaten" berichtet, an denen sich auch andere Regierungen, die ebenfalls das FACTA-Abkommen abgeschlossen hätten, beteiligen würden.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage geht es auch um Steuermehreinnahmen und Zinsen, die aufgrund der Tätigkeit der Betriebsprüfer erzielt wurden. Diese Mehreinnahmen bewegen sich seit 2008 zwischen 14 und 20 Milliarden Euro pro Jahr. 2017 waren es nach Angaben der Bundesregierung rund 17,5 Milliarden Euro. Damit habe jeder der 13.651 Betriebsprüfer ein Mehrergebnis von 1,279 Millionen Euro erbracht. Die Zahl der Betriebsprüfer hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. 2008 waren es 13.337.

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3. Bundesmittel für Südthüringen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche Projekte im Wahlkreis 196 (Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen - Sonneberg) durch Bundesmittel seit dem Jahr 2000 gefördert wurden, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1449) erfahren. Die Bundesregierung soll die Angaben unter anderem nach Projekten und Höhe der Förderung aufschlüsseln.

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4. Mindestlöhne in Brandenburg

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion der AfD will mit einer Kleinen Anfrage (19/1453) erfahren, wie es um die Einhaltung der Mindestlöhne im Land Brandenburg steht. Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz im Land Brandenburg im Jahr 2017 eingeleitet worden sind und die Zahlen auf diverse Branchen aufschlüsseln. Anlass für die Kleine Anfrage sind Presseberichte, wonach viele Unternehmen in Brandenburg nicht den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen.

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5. Linke fragt nach Hochschul-Finanzierung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition von CDU/CSU und SPD vorgenommen, "[...] gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern", zitiert die Fraktion Die Linke den Vertrag in ihrer Kleinen Anfrage (19/1489). Die Linke möchte unter anderem wissen, welche Mehrausgaben die Bundesregierung für hochschulpolitische Maßnahmen in der 19. Legislaturperiode plant und ob die Bundesregierung vorhat, eventuelle Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegenzufinanzieren. Außerdem interessiert die Fraktion, in welchem Umfang der Hochschulpakt 2020 ab 2021 fortgeführt beziehungsweise dynamisiert werden soll.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 214 - 05. April 2018 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2018

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