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BUNDESTAG/7132: Heute im Bundestag Nr. 281 - 30.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 281
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 30. April 2018, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. Folgen der Pläne von RWE und E.ON
2. Bürokratie und Optimierungen im EEG
3. Innovationen in Kleinunternehmen
4. Rüstungsexporte aus Nordrhein-Westfalen
5. Reaktionen auf US-Strafzölle
6. Kleinere Firmen in Deutschland


1. Folgen der Pläne von RWE und E.ON

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung erwartet von den Transaktionsplänen der Stromkonzerne RWE und E.ON keine steigenden Netzentgelte. In der Antwort (19/1681) auf eine Kleine Anfrage (19/1462) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie dazu auf die formalisierten Prozesse von Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden, die Monopolgewinne verhinderten. Abgesehen davon hätten Kunden die Auswahl zwischen mehr als 1.400 Stromanbietern und somit die Chance, regelmäßig einen eventuellen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zu prüfen. Konkrete Aussagen in Bezug auf die geplanten Schritte von RWE und E.ON könnten freilich noch nicht getroffen werden, da das Vorhaben noch nicht offiziell bei den Kartellbehörden angemeldet ist.

RWE und E.ON hatten im März 2018 angekündigt, Geschäftsbereiche zu tauschen und sich jeweils auf bestimmte Sparten zu konzentrieren. Die Bundesregierung habe dazu vorab keine Gespräche mit Unternehmensvertretern geführt. Der zuständige Minister Peter Altmaier (CDU) sei von den Konzernchefs im Zuge der Adhoc-Mitteilung und entsprechender Presseberichte informiert worden. Die geplanten Schritte selbst kommentiert die Bundesregierung nicht.

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2. Bürokratie und Optimierungen im EEG

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Sparpotenzial im Bereich der Erneuerbaren Energien geht es in der Antwort (19/1682) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1464) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin betont die Bundesregierung, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen grundsätzlich an den Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden sollen, der technisch geeignet ist und volkswirtschaftlich die wenigsten Kosten verursacht. Dabei gelte zunächst die Annahme, dass der Punkt am günstigsten ist, der am nächsten liege. Ausnahmen gibt es den Angaben zufolge für Kleinanlagen bis 30 Kilowatt, bei ihnen wird der Hausanschluss als optimal angenommen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sei in dieser Hinsicht ausreichend flexibel ausgestaltet, urteilt die Bundesregierung.

Im weiteren äußert sich die Bundesregierung zu Details, was etwa die Regelungen an Schnittstellen und bei der Digitalisierung von Prozessen im Strom- und Energiebereich betrifft. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte die Anfrage mit den komplexer werdenden Regelungen begründet, die von Novelle zu Novelle für mehr Bürokratie sorgten.

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3. Innovationen in Kleinunternehmen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Kleine Unternehmen in Deutschland haben nach einem leichten Rückgang zuletzt wieder mehr Geld für Innovationen ausgegeben. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/1769) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/955) hervorgeht, gaben Firmen mit bis zu 49 Beschäftigten im Jahr 2016 mehr als 12,9 Milliarden Euro für Innovationen aus - etwa 20 Prozent als im Jahr zuvor. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigte hingegen gaben mit knapp 13,3 Milliarden Euro etwa so viel aus wie im Durchschnitt der vergangenen Jahre.

Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und weniger als 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr gelten als kleines und mittleres Unternehmen (KMU); die Bundesregierung widmet sich ihnen mit verschiedenen Förderprogrammen. Deren Evaluation und Daten sind in der Antwort detailliert aufgelistet. Insgesamt bewertet die Bundesregierung die Akzeptanz der Programme als gut und wirkungsvoll, gleichzeitig bleibe die Innovationsförderung eine herausfordernde Aufgabe: Anlass zur Sorge für die Bundesregierung bietet beispielsweise die Innovatorenquote und damit der Anteil an Unternehmen, der in den vergangenen Jahren Neues hervorgebracht hat. Diese Quote ist rückläufig, es sind also immer weniger Unternehmer, die innovativ tätig werden. "Die Bundesregierung wirkt mit ihren Maßnahmen auf eine Trendwende hin", heißt es in der Antwort. Zuletzt seien die Innovationsausgaben von KMU wieder analog zu denen von größeren Unternehmen gestiegen.

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4. Rüstungsexporte aus Nordrhein-Westfalen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Rüstungsexporte aus Nordrhein-Westfalen stehen im Mittelpunkt einer Antwort der Bundesregierung (19/1797) auf eine Kleine Anfrage (19/1266) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten hatten ihre Anfrage damit begründet, dass mit Rheinmetall und thyssenkrupp zwei große deutsche Waffenhersteller ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen hätten. Die Bundesregierung gibt keine Auskunft über Genehmigungen für oder Exporte von den Konzernen direkt, sondern nur über Genehmigungen für das Bundesland insgesamt. Demnach wurden 2017 Einzelgenehmigungen für Rüstungsgüter in Höhe von 1,39 Milliarden Euro erteilt, im Vorjahr waren es noch 1,33 Milliarden Euro. 2015 lag dieser Wert bei 289 Millionen Euro. Sammelausfuhrgenehmigungen wurden im Wert von 11 Millionen Euro erteilt (2017), nach 7 Millionen Euro im Jahr zuvor. In der Antwort gibt die Bundesregierung zudem Auskunft über Zielländer und die Art von Kriegswaffen, für die eine Ausfuhr genehmigt wurde.

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5. Reaktionen auf US-Strafzölle

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Von US-Zöllen auf Aluminium und Stahl wären nach Einschätzung der Bundesregierung ein Großteil der deutschen Stahlproduzenten und -exporteure direkt oder indirekt betroffen. Konkrete Informationen auch in Bezug auf Arbeitsplätze lägen nicht vor, heißt es in der Antwort (19/1798) auf ein Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1237). Die EU prüfe als mögliche Reaktionen das Einleiten eines WTO-Streitschlichtungsverfahrens, Schutzmaßnahmen gegenüber entsprechenden Importen aus Drittländern - und zwar nicht nur der USA - sowie Ausgleichsmaßnahmen, etwa Zusatzzölle auf Waren aus den USA. Die Maßnahmen könnten einzeln oder im Zusammenspiel getroffen werden, erklärt die Bundesregierung.

Nach Ansicht der EU und auch der Bundesregierung sind die von der US-Regierung beschlossenen Zölle rechtswidrig gemäß WTO-Recht. Sie könnten nicht auf Gründe der nationalen Sicherheit gestützt werden; die EU sei ja ein wichtiger Sicherheitspartner der USA und arbeite mit den USA eng zusammen, viele EU-Staaten seien zudem Mitglied der Nato. Die US-Zölle dürften sich mehr auf den Schutz der heimischen Wirtschaft richten. "Daher bestehen gute Erfolgsaussichten für ein mögliches WTO-Streitschlichtungsverfahren", heißt es in der Antwort mit der Einschränkung, dass es bislang keine abschließende WTO-Entscheidung zur Auslegung des Artikels zur nationalen Sicherheit gebe.

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6. Kleinere Firmen in Deutschland

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) machen in Deutschland 99,4 Prozent aller Unternehmen der Privatwirtschaft aus. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1801) auf eine Kleine Anfrage (19/1496) der Fraktion Die Linke hervor. Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr und mit bis zu 250 Beschäftigten. 63,7 Prozent aller Beschäftigten arbeiteten in solchen Unternehmen 2017; die Quote steigt seit Jahren leicht an. EU-weit liegt sie mit 66,6 Prozent etwas höher. Mit 47,03 Prozent leisteten sie fast die Hälfte der Bruttowertschöpfung von Privatunternehmen insgesamt, dieser Anteil pendelt seit mehreren Jahren etwa um diesen Wert.

In der Antwort schlüsselt die Bundesregierung darüber hinaus die Umsätze von KMU nach verschiedenen Richtgrößen auf sowie Fördergelder und die Teilnahme an Bürgschaftsprogrammen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 281 - 30. April 2018 - 11.00 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2018

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