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BUNDESTAG/7133: Heute im Bundestag Nr. 282 - 02.05.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 282
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 2. Mai 2018, Redaktionsschluss: 14.20 Uhr

1. Reform des Morbi-RSA zeitnah geplant
2. Betäubungsmittel für Sterbehilfe
3. Publizitätspflicht für Unternehmen


1. Reform des Morbi-RSA zeitnah geplant

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium will zeitnah ein Konzept zur Reform des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) vorlegen. Aktuell erarbeite der Wissenschaftliche Beirat ein Sondergutachten zur regionalen Verteilungswirkung des RSA. Die Ergebnisse sollen im zweiten Quartal 2018 vorliegen. Anschließend werde ein Gesamtkonzept zur Reform des Morbi-RSA erstellt, heißt es in der Antwort (19/1805) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1552) der Fraktion Die Linke.

Bereits im Dezember 2016 habe das Ministerium den Beirat mit einem Sondergutachten zu den Wirkungen des Morbi-RSA und den Auswirkungen verschiedener Reformvorschläge beauftragt. Dieses Sondergutachten liege seit Ende November 2017 vor und werde derzeit ausgewertet. Vor allem Maßnahmen zur Stärkung der Manipulationsresistenz würden geprüft.

Das aktuelle RSA-Verfahren ist nach Darstellung der Bundesregierung eines der zielgenauesten seit Einführung eines Ausgleichssystems in Deutschland und überzeuge auch im internationalen Vergleich. So habe sich mit dem RSA die Spreizung der Beitragssätze der Krankenkassen deutlich verringert.

Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, den RSA weiterzuentwickeln, um ihn vor Manipulation zu schützen. Ferner sei die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer regelmäßigen gutachterlichen Überprüfung vereinbart, um kontinuierlich den Weiterentwicklungsbedarf des RSA zu ermitteln.

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2. Betäubungsmittel für Sterbehilfe

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln für die Sterbehilfe ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/1860) der FDP-Fraktion. Laut Medienberichten seien beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) derzeit 98 unbearbeitete Anträge von Menschen anhängig, die Betäubungsmittel bekommen wollen, um sich selbst zu töten.

Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass das Institut den Erwerb eines Betäubungsmittels, mit dem eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht werde, in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehren dürfe. Folge des Urteils sei, dass nunmehr eine Behörde wie das BfArM über existenzielle Schicksale entscheiden müsse.

Es bestünden erhebliche praktische und verfassungsrechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit den geltenden Regelungen zum Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung einerseis und der strafrechtlichen Beurteilung der Sterbehilfe andererseits.

Die Abgeordneten fragen nun unter anderem, wie viele Anträge zum Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2017 beim BfArM gestellt wurden und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Urteil zieht.

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3. Publizitätspflicht für Unternehmen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Vor dem Hintergrund der Erweiterung der Pflicht der Unternehmen zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister und der damit verbundenen Problematik hat die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage (19/1817) an die Bundesregierung gerichtet. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Unternehmen in Deutschland zur Publikation ihrer Daten verpflichtet sind und wie hoch der Anteil an Vereinen, Stiftungen und anderen Rechtsformen ist, die aufgrund von Grenzwertüberschreitungen publikationspflichtig werden. Des weiteren fragen sie, gegen wie viele Unternehmen, aufgeschlüsselt nach Größe, im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten Veröffentlichung Ordnungsgelder verhängt wurden und wie hoch die diesbezüglichen Einnahmen des Bundesamtes für Justiz sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 282 - 2. Mai 2018 - 14.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2018

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