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BUNDESTAG/7221: Heute im Bundestag Nr. 371 - 06.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 371
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. Juni 2018, Redaktionsschluss: 10.29 Uhr

1. Breitbandförderung in Bayern
2. Breitbandförderung in Rheinland-Pfalz
3. Breitband in Mecklenburg-Vorpommern
4. Arbeitsassistenz: Förderung stark gestiegen
5. Kappung des Kindergeldes
6. Digitalisierung im deutschen Schienennetz


1. Breitbandförderung in Bayern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/2275) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2068) listet die Bundesregierung die Kommunen, Städte und Kreise in Bayern auf, die Förderbescheide im Rahmen des 2015 gestarteten Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen haben. Gefördert werden Investitionen zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke eines Betreibers von Breitbandinfrastrukturen, der in einem betriebswirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet und anschließend selbst betreibt (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) sowie Investitionen, die es den Kommunen ermöglichen, passive Netzinfrastrukturen - zum Beispiel Glasfaserkabel, Leerrohre - zu errichten und diese an Netzbetreiber zu verpachten (Betreibermodell). Die Höchstfördersumme liegt bei 15 Millionen Euro pro Investitionsprojekt. Mit bis zu 50.000 Euro pro Ausbaumaßnahme werden zudem Beratungsleistungen für Planung und Erstellung der Antragsunterlagen gefördert.

Bislang sind der Vorlage zufolge die zur Verfügung gestellten Mittel in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht abgeflossen. Auf Nachfrage der Grünen, an welchen Stellen im Förderprozess die Bundesregierung einen zeitlichen Optimierungsbedarf sieht, heißt es in der Antwort: "Zur Vereinfachung der Förderbedingungen werden zeitnah der Förderprozess evaluiert und im Hinblick auf eine zeitliche Optimierung der Verfahren bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids Vorschläge erarbeitet."

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2. Breitbandförderung in Rheinland-Pfalz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/2276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2071) listet die Bundesregierung die Kommunen, Städte und Kreise in Rheinland-Pfalz auf, die Förderbescheide im Rahmen des 2015 gestarteten Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen haben. Gefördert werden Investitionen zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke eines Betreibers von Breitbandinfrastrukturen, der in einem betriebswirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet und anschließend selbst betreibt (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) sowie Investitionen, die es den Kommunen ermöglichen, passive Netzinfrastrukturen - zum Beispiel Glasfaserkabel, Leerrohre - zu errichten und diese an Netzbetreiber zu verpachten (Betreibermodell). Die Höchstfördersumme liegt bei 15 Millionen Euro pro Investitionsprojekt. Mit bis zu 50.000 Euro pro Ausbaumaßnahme werden zudem Beratungsleistungen für Planung und Erstellung der Antragsunterlagen gefördert.

Bislang sind der Vorlage zufolge die zur Verfügung gestellten Mittel in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht abgeflossen. Auf Nachfrage der Grünen, an welchen Stellen im Förderprozess die Bundesregierung einen zeitlichen Optimierungsbedarf sieht, heißt es in der Antwort: "Zur Vereinfachung der Förderbedingungen werden zeitnah der Förderprozess evaluiert und im Hinblick auf eine zeitliche Optimierung der Verfahren bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids Vorschläge erarbeitet."

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3. Breitband in Mecklenburg-Vorpommern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Trotz einer Vielzahl an erteilten Förderbescheiden für Investitionen in den Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern sind bislang nur in sehr geringem Umfang tatsächlich die bereitgestellten Mittel abgeflossen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2267) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2070) hervor. In der Antwort listet die Bundesregierung die Kommunen, Städte und Kreise in Mecklenburg-Vorpommern auf, die Förderbescheide im Rahmen des 2015 gestarteten Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen haben. Gefördert werden Investitionen zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke eines Betreibers von Breitbandinfrastrukturen, der in einem betriebswirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet und anschließend selbst betreibt (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) sowie Investitionen, die es den Kommunen ermöglichen, passive Netzinfrastrukturen - zum Beispiel Glasfaserkabel, Leerrohre - zu errichten und diese an Netzbetreiber zu verpachten (Betreibermodell). Die Höchstfördersumme liegt bei 15 Millionen Euro pro Investitionsprojekt. Mit bis zu 50.000 Euro pro Ausbaumaßnahme werden zudem Beratungsleistungen für Planung und Erstellung der Antragsunterlagen gefördert.

Auf Nachfrage der Grünen, an welchen Stellen im Förderprozess die Bundesregierung einen zeitlichen Optimierungsbedarf sieht, heißt es in der Antwort: "Zur Vereinfachung der Förderbedingungen werden zeitnah der Förderprozess evaluiert und im Hinblick auf eine zeitliche Optimierung der Verfahren bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids Vorschläge erarbeitet."

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4. Arbeitsassistenz: Förderung stark gestiegen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die Arbeitsassistenzleistungen erhalten, hat sich in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Das geht aus der Antwort (19/2339) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1972) der Fraktion Die Linke hervor. Demnach nahmen im Jahr 2008 rund 1.900 Menschen diese Leistung in Anspruch, um einer Arbeit nachgehen zu können. Im Jahr 2017 waren es knapp 3.700 Menschen. Die Bundesregierung stellt in der Antwort darüber hinaus klar, dass sie die Einschätzung der Linken nicht teilt, wonach es bei der Bewilligung von Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen erhebliche Probleme und willkürliche Kürzungen gebe.

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5. Kappung des Kindergeldes

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung wird eine Änderung zur Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die Lebensverhältnisse in anderen EU-Mitgliedstaaten erst vorlegen, nachdem das europäische Recht geändert wurde. Das betont sie in ihrer Antwort (19/2333) auf eine Kleine Anfrage (19/1739) der AfD-Fraktion. Die Fraktion hatte unter anderem danach gefragt, ob die Regierung eine Kappung des Kindergeldes für EU-Ausländer und Deutsche plant, deren Kinder im Ausland wohnen.

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6. Digitalisierung im deutschen Schienennetz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem Stand der Digitalisierung im deutschen Schienennetz erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Bundesregierung. In einer Kleinen Anfrage (19/2289) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, welche Maßnahmen des "Masterplans Schienengüterverkehr" mit dem Ziel, die Digitalisierung des Schienengüterverkehrs voranzutreiben, bislang umgesetzt wurden und welche Maßnahmen nach den Plänen der Bundesregierung im Jahr 2018 noch umgesetzt werden sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 371 - 6. Juni 2018 - 10.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2018

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