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BUNDESTAG/7231: Heute im Bundestag Nr. 381 - 06.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 381
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. Juni 2018, Redaktionsschluss: 17.30 Uhr

1. Anhörung zu Familiennachzug
2. DFB-Chef: Gut vorbereitet auf WM
3. Müntefering will Freiheit stärken


1. Anhörung zu Familiennachzug

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Um je einen Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke zum künftigen Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Ausländern in Deutschland geht es am Montag, 11. Juni 2018, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Saal 3.101) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessierte Besucher werden gebeten, sich bis zum 8. Juni mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2438) sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie - Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder - zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Die FDP-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf (19/2523) vor, den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für weitere zwei Jahre auszusetzen, aber zugleich für verschiedene Ausnahmen wieder zuzulassen werden. Dabei sollen Ausnahmen für solche Fälle vorgesehen werden, "in denen eine weitere Verzögerung der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft aus Gründen nicht gerechtfertigt ist", die sowohl in der Person des Nachzugsberechtigten als auch in der Person in Deutschland liegen können, zu der der Zuzug erfolgen soll. Zugleich betont die Fraktion in der Vorlage, dass es sich bei der Aussetzung des Familiennachzugs nur um eine Übergangslösung handeln könne, "bis der Gesetzgeber das Aufenthalts- und Asylrecht in einem Einwanderungsgesetzbuch neu geregelt hat".

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten "aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen" mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Das Recht auf Familienleben für international Schutzberechtigte müsse wieder uneingeschränkt gelten, fordern die Abgeordneten in ihrer Vorlage (19/2515).

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2. DFB-Chef: Gut vorbereitet auf WM

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage des Präsidenten des Deutschen Fußballbundes (DFB), Reinhard Grindel, gibt es derzeit keinerlei Hinweise auf konkrete Anschlagspläne im Zusammenhang mit der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Das machte der DFB-Präsident am Mittwoch vor dem Sportausschuss deutlich. Ihm gegenüber hätten Sicherheitsexperten geäußert, man glaube, dass die Sicherheitsvorkehrungen der russischen Sicherheitskräfte so nachhaltig seien, dass größere Anschläge nahezu ausgeschlossen erscheinen.

Der DFB gehe sowohl aus sportlicher als auch aus sportpolitischer Sicht bestens vorbereitet in das WM-Turnier, sagte Grindel weiter. Die Nationalmannschaft von Bundestrainer Joachim Löw werde in ihrem Basecamp in der Nähe von Moskau optimale Bedingungen vorfinden. Sportpolitisch habe sich der DFB so intensiv auf die WM vorbereitet wie noch nie. Seit dem Confed-Cup im vergangenen Jahr seien regelmäßige Dialoge mit Organisationen wie Human Rights Watch, Amnesty International oder auch Reporter ohne Grenzen zur Menschenrechtslage in Russland geführt worden. Regelmäßig sei auch mit politischen Stiftungen und unabhängigen Experten vor Ort gesprochen worden. Zudem seien die ehemaligen Nationalspieler Thomas Hitzlsperger - DFB-Botschafter für Vielfalt - und Cacau - Integrationsbeauftragter des DFB - in Russland zu Gesprächen gewesen. Akzente gesetzt worden seien auch im Rahmen einer deutsch-russischen Fußballwoche in Moskau und Wolgograd. Dabei sei auch der Dialog mit russischen Fanvertretern geführt worden, sagte der DFB-Präsident.

Ansprechpartner für die Fans der deutschen Nationalmannschaft werde auch bei dem Turnier in Russland die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) sein, sagte KOS-Leiter Michael Gabriel. Möglich sei dies vor allem aufgrund der großen Unterstützung durch den DFB und der guten Zusammenarbeit mit der deutschen Botschaft in Moskau. Gabriel kündigte an, es werde mobile Fanbotschaften an allen Spielorten der deutschen Mannschaft geben. Zudem versuche die KOS auch Fanbegegnungen und Freundschaftsspiele vor Ort zu organisieren.

Kritik an der Menschenrechtssituation und den Arbeitsbedingungen der Arbeiter auf den Stadienbaustellen in Russland übte Hugh Williamson, Direktor für Europa und Zentralasien bei der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW). Die Arbeiter seien massiv eingeschüchtert worden, sagte Williamson. Es sei ihnen gedroht worden, ohne Bezahlung entlassen zu werden, für den Fall, dass sie sich über schlechte Arbeitsbedingungen beschweren. Ein HRW-Mitarbeiter sei zudem verhaftet worden, als er mit Arbeitern sprach.

Im Mai 2016 habe der Weltfußballverband Fifa - nicht zuletzt auch aufgrund des Drucks aus der Politik und durch Verbände wie den DFB - ein eigenes Monitoring-Programm zum Baustellenbau eingerichtet, sagte der HRW-Vertreter. Ziel sei es gewesen, die Baustellen auf Einhaltung internationaler Standards zu überprüfen. Zu kritisieren daran sei aber, das die Überprüfungen im Voraus angekündigt worden seien und die Fifa die Ergebnisse der Kontrollen nicht veröffentliche, bemängelte Williamson.

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3. Müntefering will Freiheit stärken

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die Staatsministerin für Internationale Kultur- und Bildungspolitik,Michelle Müntefering (SPD), will die Stärkung der Freiheit für Künstler, Kulturschaffende und Wissenschaftler zu einem Schwerpunkt ihrer Politik machen. Dies verkündete sie am Mittwoch vor dem Ausschuss für Kultur und Medien. Müntefering informierte den Ausschuss über ihre Vorhaben in dieser Legislaturperiode und stellte sich den Fragen der Abgeordneten. Als konkretes Beispiel nannte die Staatsministerin die Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung, die es Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland ermöglicht, gefährdete und verfolgte Wissenschaftler im Rahmen eines Vollstipendiums für 24 Monate aufzunehmen. Die Initiative wird auch durch das Auswärtige Amt finanziert.

Müntefering betonte, dass Kultur nicht an nationalen Grenzen halt mache. Angesichts immer komplexer werdender internationaler Konflikte, stehe für sie die Zusammenführung der Zivilgesellschaften an erster Stelle. Es gehe dabei aber nicht um einen Export deutscher Kultur, sondern um Kooperation. Dabei dürfe man auch nicht vor "schwierigen Partnern" im Ausland zurückschrecken. Als weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit benannte Müntefering die Stärkung des Jugendaustausches und die Aufarbeitung des kolonialen Erbes. So sei zu überlegen, ob die Grundsätze der Washingtoner Erklärung über die Rückgabe von NS-Raubkunst in einer ähnlichen Form auf Kulturgüter zu übertragen sei, die während der Kolonialzeit aus Afrika nach Deutschland gebracht wurde. Bei diesem Thema werde sie auch verstärkt mit Kultur-Staatsministerin Monika Grütters (CDU) zusammen arbeiten.

Zu heftigen Diskussionen im Ausschuss führte die Forderung der AfD-Fraktion, deutsche Interessen und der deutschen Kultur müssten auch in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Priorität eingeräumt werden. Vertreter aller anderen Fraktionen wiesen diesen Ansatz als verfehlt zurück. Deutsche Literatur, Musik, Malerei und auch Baukunst sei überall auf der Welt geschätzt, sie entwickle sich aber nur im internationalen Kontakt, hieß es aus der CDU/CSU-Fraktion. Ohne Internationalität sei die Kultur nur ein "dünnes Pflänzchen", stimmten die Grünen zu. Vertreter der Fraktionen von SPD, FDP und der Linken betonten den friedensstiftenden Charakter des internationalen Kulturaustausches zwischen den Gesellschaften.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 381 - 6. Juni 2018 - 17.30 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2018

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