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BUNDESTAG/7252: Heute im Bundestag Nr. 402 - 13.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 402
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Juni 2018, Redaktionsschluss: 12.02 Uhr

1. Familiennachzug für subsidiär Geschützte
2. Arbeitsförderung und Barrierefreiheit
3. Änderungsanträge zum Verkehrsetat


1. Familiennachzug für subsidiär Geschützte

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg frei gemacht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" (19/2438). Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen billigte das Gremium die Regierungsvorlage am Mittwochvormittag in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Er sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie - Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder - zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition an, mit dem die Einreise sogenannter Gefährder ebenso wie der Familiennachzug zu Gefährdern "ausnahmslos ausgeschlossen" werden soll.

Keine Mehrheit fanden in dem Gremium Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke, die gleichfalls am Freitag im Bundestagsplenum zur Schlussberatung auf der Tagesordnung stehen. Die FDP-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf (19/2523) vor, in einer Übergangsregelung den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für weitere zwei Jahre auszusetzen, aber zugleich für verschiedene Ausnahmen wieder zuzulassen.

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten "aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen" mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Das Recht auf Familienleben für international Schutzberechtigte müsse wieder uneingeschränkt gelten, fordert die Fraktion in ihrer Vorlage (19/2515).

Die CDU/CSU-Fraktion verwies im Ausschuss darauf, dass in dem Entwurf klar festgelegt werde, in welchen Fällen Betroffene vom Familiennachzug ausgeschlossen werden. Auch sei es gut, dass der Gesetzgeber der Verwaltung beim Auswahlverfahren Ermessensspielräume lasse.

Die SPD-Fraktion wertete die Vorlage als den "bestmöglichen Kompromiss", der zu erreichen gewesen sei. Wichtig sei nun, dass die Kontingentlösung mit einem Nachzug von monatlich 1.000 Personen schnellstmöglich realisiert werde.

Die AfD-Fraktion sprach von einem "Schaufenstergesetz". Als "Haupteinwand" kritisierte sie, dass die Grenzen in Deutschland für Asylsuchende offen seien. Solange dieses Grenzregime bestehe, sei der Gesetzentwurf eine "Farce".

Die FDP-Fraktion wies Kritik an ihrem Gesetzentwurf zurück. Dieser trage unter anderem dem Ziel Rechnung, dass Härtefälle nicht kontingentiert werden, argumentierte die Fraktion.

Die Fraktion Die Linke kritisierte den Regierungsentwurf als integrationsfeindlich. Sie wolle dagegen mit ihrer Vorlage den Anspruch auf Familienzusammenführung wiederherstellen, der sich auch aus dem Grundgesetz ergebe.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die im Regierungsentwurf enthaltenden Ausschlussregelungen beim Geschwisternachzug. Zugleich plädierte sie dafür, eine Evaluation der Neuregelungen vorzusehen.

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2. Arbeitsförderung und Barrierefreiheit

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf (19/2072) der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitsförderungsrechts und Umsetzung einer EU-Richtlinie für barrierefreien Internet-Zugang zugestimmt. Gegen den Entwurf in geänderter Fassung stimmten Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion.

Mit dem Gesetz sollen zum einen verschiedene Arbeitsförderungsmaßnahmen, die in diesem Jahr auslaufen, verlängert werden. So soll die Assistierte Ausbildung um zwei Ausbildungsjahrgänge verlängert werden. Die Sonderregeln zur Eingliederung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung und für die Ausbildungsförderung von Ausländern sollen jeweils um ein Jahr verlängert werden. Bis zum Jahr 2021 soll eine Sonderregel zum Saison-Kurzarbeitergeld für das Gerüstbauerhandwerk verlängert werden. Ebenfalls bis 2021 soll eine Sonderregel zur verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte verlängert werden. Außerdem soll mit dem Entwurf eine EU-Richtlinie (EU 2016/2102) im BGG umgesetzt werden, um digitale Produkte und Dienstleistungen öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen.

Zur Barrierfreiheit im Internet gab es in einer Öffentlichen Anhörung am 11. Juni deutliche Kritik von Sachverständigen, auf die die Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag reagierten. Unter anderem einigten sich Union und SPD darauf, auch grafische Programmoberflächen in die Regelungen mit einzubeziehen. Auch Veröffentlichungen auf Drittseiten sollen, "soweit dies jeweils umsetzbar ist", barrierefrei gestaltet sein.

Linke, Grüne und FDP kritisierten vor allem die Regelungen zur Barrierefreiheit und deren Bündelung mit völlig anderen arbeitsmarktpolitischen Themen in einem Gesetzentwurf. Die Beteiligung der Behindertenverbände an dem aus ihrer Sicht zu kurzen Gesetzgebungsverfahren nannten sie völlig unzureichend. Die Koalitionsfraktionen begründeten die Schnelligkeit jedoch damit, dass die EU-Richtlinie bis Ende September umgesetzt werden müsse, auch auf Länderebene. Die AfD-Fraktion lehnte vor allem die Verlängerung der Sonderregeln zur Eingliederung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung als nicht richtig durchdacht ab.

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3. Änderungsanträge zum Verkehrsetat

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2018 (19/1700) zugestimmt. In dem Antrag wird unter anderen gefordert, Maßnahmen zur Gewährleistung eines vollständigen Abflusses der für den Lärmschutz an Bundesstraßen und den Bau von Radwegen durch den Bundestag erhöhten Haushaltsmittel zu ergreifen. Außerdem fordern Unions- und SPD-Fraktion, offene Planstellen in den dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nachgeordneten Behörden zu besetzen.

Für den Einzelplan 12 im Haushalt, dem Etat des BMVI, werden im Kapitel "Digitale Infrastruktur" zwei neue Haushaltstitel gefordert. Für Forschung und Testversuche mit dem 5G-Netz (5x5G Strategie) sind in dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen 3 Millionen Euro für 2018 und 80 Millionen Euro für die folgenden drei Jahre eingeplant. Für die Schaffung eines WLAN-Angebotes in Zügen der Deutschen Bahn sollen 10 Millionen Euro in diesem Jahr sowie 15 Millionen Euro in den Jahren 2019 und 2020 und 9,8 Millionen Euro im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt werden.

Die zahlreichen Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen zum Entwurf des Verkehrshaushaltes fanden hingegen keine Mehrheit. Die AfD-Fraktion hatte sich unter anderem dafür ausgesprochen, die geplanten Haushaltsmittel für die Förderung der Elektromobilität zu streichen und dem Bau, Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen sowie den Investitionen in die Schienenwege des Bundes zuzuschlagen. Die FDP-Fraktion forderte die Streichung des Etatansatzes für die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Höhe von 37,23 Millionen Euro und lehnte eine Kaufprämie für Elektroautos ab.

Den Stopp der Verkehrsprojekte, die in Öffentlich-Privater-Partnerschaft (ÖPP) geplant und durchgeführt werden, verlangte die Linksfraktion. Zugleich wurde gefordert, Bußgelder von den Autoherstellern für den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen zu erheben, und die dabei veranschlagte Summe von 14 Milliarden Euro in den Ausbau des Umweltverbundes zu investieren. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah unter anderem vor, die Mittel entsprechend dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) um 4 Milliarden Euro zu erhöhen.

Die Unionsfraktion zeigte sich während der Sitzung zufrieden mit dem Verkehrsetat. Es gebe derzeit sehr hohe Investitionsbedarfe, denen der Entwurf Rechnung trage, sagte der Unions-Vertreter. Schwerpunkt aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Besetzung offener Planstellen im BMVI und seinen nachgeordneten Behörden. Außerdem müssten die Probleme beim Mittelabfluss angegangen werden, forderte die SPD-Vertreterin.

Gegen eine ideologisch geleitete Verkehrspolitik wandte sich die AfD-Fraktion. Die 900 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität seien "nicht gerechtfertigte Subventionen", befand der Fraktionsvertreter. Die Vertreterin der Linksfraktion kritisierte die geplanten Investitionen in die Straße, während andere Verkehrsbereiche viel zu kurz kämen. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, auch der Haushaltsentwurf ändere nichts daran, dass der Verkehrssektor viel zu wenig für die Erreichung der Klimaschutzziele beitrage.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 402 - 13. Juni 2018 - 12.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2018

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