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BUNDESTAG/7379: Heute im Bundestag Nr. 529 - 18.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 529
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. Juli 2018, Redaktionsschluss: 12.17 Uhr

1. Selbstbezichtigungen von Asylbewerbern
2. Hinweise zu Unregelmäßigkeit im Bamf
3. Zahl islamistischer Gefährder
4. Einsatzkräfte bei Frontex
5. Chancen der Blockchain-Technologie
6. Geplanter Bürokratieabbau


1. Selbstbezichtigungen von Asylbewerbern

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Selbstbezichtigungen von Asylbewerbern in Bezug auf terroristische Organisationen sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/3250) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2854). Danach wird eine Statistik über Selbstbezichtigungsfälle nicht geführt. Allgemein sei jedoch festzustellen, "dass sich die Anzahl von Flüchtlingen aus Afghanistan, Pakistan und dem afrikanischen Raum, bei denen sich im Rahmen ihrer Asylantragstellung und Anhörung Bezüge zu den dort aktiven terroristischen Organisationen - vor allem den Taleban, Al-Shabab oder diversen pakistanischen Gruppierungen - ergeben, seit Januar 2015 signifikant erhöht hat", schreibt die Bundesregierung. Darunter befinden sich den Angaben zufolge Personen, die angeben, sich entweder freiwillig den Organisationen angeschlossen zu haben oder zwangsrekrutiert worden zu sein.

In beiden Fällen sollten sich die Personen oftmals unterschiedlich lange in Ausbildungslagern befunden haben und zum Teil an Waffen ausgebildet sowie ideologisch indoktriniert worden sein. Darüber hinaus gäben einige Personen an, zusätzlich spezifische Aufgaben innerhalb der Organisation übertragen bekommen und sich aktiv an Kampfhandlungen beteiligt zu haben. "Asylbewerber begründen in der Regel ihre Verfolgung im Heimatland mit der - meist ,unabsichtlichen' - Teilnahme an Veranstaltungen oder einer ,unbewussten Unterstützung' von Organisationen, die auch hier verboten und/oder gelistet sind", heißt es in der Antwort weiter. Liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse zu terroristischen Aktivitäten von Asylsuchenden vor, würden diese dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) "in geeigneter Form übermittelt".

Die "Sachverhalte/Hinweise" ziehen die Prüfung der Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden sowie in Einzelfällen die Einstufung zum Gefährder beziehungsweise zur Relevanten Person nach sich, wie die Bundesregierung ausführt. Ob und welche strafprozessualen oder polizeirechtlichen Maßnahmen zur Anwendung kommen, richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. Die Verifizierung der Angaben von Asylantragstellern mit Terrorismusbezug erfolge grundsätzlich durch die Polizeien der jeweils zuständigen Länder. Im Asylverfahren prüft das Bamf laut Vorlage, "ob Anhaltspunkte für das Vorliegen von Ausschlussgründen gegeben sind, die einer Schutzgewährung entgegenstehen". Im Falle einer Beteiligung an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie an schweren nichtpolitischen Straftaten außerhalb des Bundesgebiets oder bei "Zuwiderhandlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen" sei dies gegeben. In solchen Fällen sei der Betroffene "von der Zuerkennung internationalen Schutzes ausgeschlossen". Bei einer bewusst wahrheitswidrigen Selbstbezichtigung durch Asylbewerber kämen eine Strafbarkeit wegen Vortäuschens einer Straftat sowie eine Strafbarkeit nach dem Aufenthaltsgesetz wegen unrichtiger Angaben in Betracht.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof seit 2015 in fünf Verfahren Verurteilungen gegen fünf Angeklagte wegen einer Strafbarkeit wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland unter anderem im Zusammenhang mit sogenannten Selbstbezichtigern erwirkt.

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. Hinweise zu Unregelmäßigkeit im Bamf

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der ihr bekannt gewordenen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Asylverfahren von Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3256) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2850). Danach sind der Bundesregierung im Jahr 2015 und 2016 jeweils zwei Hinweise, im vergangenen Jahr ein Hinweis und im laufenden Jahr vier Hinweise "mit überwiegendem Bezug zur Außenstelle Bremen" bekannt geworden.

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. Zahl islamistischer Gefährder

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 3. Juli sind bundesweit 776 Personen als Gefährder des islamistischen Spektrums eingestuft gewesen. Etwa fünf Prozent dieser Personen sind weiblich und rund zwei Prozent unter 18 Jahre alt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/3251) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2847) weiter hervorgeht. Danach liegen derzeit "Erkenntnisse zu mehr als 1.000 deutschen Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die Richtung Syrien/Irak gereist sind". Etwa ein Drittel dieser Personen befinde sich momentan wieder in Deutschland. Der Anteil der weiblichen Personen an den Rückkehrern betrage ungefähr 16 Prozent. Acht der weiblichen Rückkehrer seien als Gefährder eingestuft.

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4. Einsatzkräfte bei Frontex

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der im Rahmen der EU-Grenzschutzagentur Frontex eingesetzten Einsatzkräfte von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll ist von 106 im Jahr 2014 über 217 im Folgejahr sowie 680 im Jahr 2016 auf 718 im vergangenen Jahr gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3252) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2837) hervor. Danach lag die entsprechende Zahl der Einsatzkräfte von Polizeien der Länder im Jahr 2015 bei elf, im Jahr 2016 bei 243 und im Jahr 2017 bei 235, nachdem es im Jahr 2014 keine Beteiligung der Länderpolizeien gegeben hatte.

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5. Chancen der Blockchain-Technologie

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion beleuchtet die Chancen der Blockchain-Technologie in Verwaltungsprozessen. In einer Kleinen Anfrage (19/3313) möchten die Abgeordneten erfahren, wie die Bundesregierung die Distritbuted Ledger Technologien (DLT) bewertet, mit welchem Nutzen und welchen Herausforderungen sie rechnet. Sie fragen auch, welche Ministerien und welche nachgelagerten Behörden sich mit der Technologie befassen und was die Bundesregierung tut, um das Vertrauen in Blockchain zu stärken. Mit DLT könnten Transaktionen schneller, kostengünstiger und sicherer durchgeführt werden, erklären die Abgeordneten in der Anfrage.

6. Geplanter Bürokratieabbau

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Der von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag thematisierte Bürokratieabbau steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/3362) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten fragen nach einem Zeitplan für das angekündigte Bürokratieabbaugesetz III und nach Plänen für eine Verringerung von Statistik- und Berichtspflichten. Ziel von effektiver Rechtssetzung und Bürokratieabbau sollte immer sein, Bürger und Verbraucher, Unternehmen und Verwaltung so wenig wie möglich und so viel wie notwendig zu belasten, begründen die Abgeordneten ihr Nachhaken.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 529 - 18. Juli 2018 - 10.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2018

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