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BUNDESTAG/7407: Heute im Bundestag Nr. 557 - 31.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 557
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 31. Juli 2018, Redaktionsschluss: 10.32 Uhr

1. Prekäre Menschenrechtslage in Moldau
2. Deutscher EU-Beitrag wird kräftig steigen
3. Zehn Diplomaten seit 2012 ausgewiesen
4. Luftangriff auf Syrien war angemessen
5. Sorge um europäische Universitäten
6. Kooperation mit Staaten des Südkaukasus
7. Prekäre Menschenrechtslage in Mexiko
8. Österreich und EU-Flüchtlingspolitik


1. Prekäre Menschenrechtslage in Moldau

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hält die Menschenrechtslage in der Republik Moldau für "unverändert nicht befriedigend". Das geht aus einer Antwort (19/3560) auf eine Kleine Anfrage (19/3301) der FDP-Fraktion zu rechtsstaatlichen Strukturen in Moldau hervor. Die effektive Durchsetzung verbürgter Rechte werde durch informelle Strukturen behindert, denen schwache Institutionen oft nicht viel entgegenzusetzen hätten. "Das äußert sich täglich in Korruption, intransparentem Verwaltungshandeln und abhängiger Justiz", urteilt die Bundesregierung.

Die kritische Zivilgesellschaft sei zu schwach, um ein wirksames Gegengewicht zu erzeugen, heißt es in der Antwort weiter. Unabhängige Aktivisten, kritische Anwälte und Journalisten würden teilweise gerichtlich verfolgt. Positiv hebt die Bundesregierung hervor, dass die am 23. März 2018 vom Parlament in Moldau verabschiedete Entwicklungsstrategie für die Zivilgesellschaft und der dazugehörige Aktionsplan 2018 - 2010 bestehende Defizite abbauen wolle. Dazu gehöre eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Entscheidungsfindung, aber auch mehr finanzielle Eigenständigkeit für zivilgesellschaftliche Organisationen.

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2. Deutscher EU-Beitrag wird kräftig steigen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung schätzt, dass die Bundesrepublik im Jahr 2021 möglicherweise 37,6 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen zum EU-Haushalt beisteuern muss. Bis 2027 würden die Ausgaben weiter auf dann schätzungsweise 49,9 Milliarden Euro steigen. Das schreibt sie in einer Antwort (19/3431) auf eine Kleine Anfrage (19/3089) der FDP-Fraktion.

Zugrundegelegt habe sie bei dieser ersten vorläufigen Abschätzung den Vorschlag der EU-Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, demzufolge der jährliche EU-Haushalt durchschnittlich 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten betragen soll, heißt es in der Antwort. Dies beinhalte auch die Weiterführung der bestehenden Eigenmittel der EU inklusive der Vorschläge der Kommission bezüglich Rabatten. Zugleich betont die Bundesregierung, dass die tatsächlich durch die Mitgliedstaaten finanzierten Zahlungsermächtigungen für jedes Jahr erfahrungsgemäß niedriger liegen würden als die jeweiligen Verpflichtungsermächtigungen.

Laut Statistischem Bundesamt hat Deutschland im Jahr 2016 20,54 Milliarden Euro an den EU-Haushalt überwiesen und war damit vor Frankreich und Italien der größte Nettozahler.

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3. Zehn Diplomaten seit 2012 ausgewiesen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung sind seit 2012 zehn Diplomaten aus Deutschland ausgewiesen worden. Im Februar 2012 habe dies vier syrische Diplomaten im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen syrische Oppositionelle in Deutschland betroffen, im August/September 2017 zwei vietnamesische Diplomaten im Zusammenhang mit der Entführung eines vietnamesischen Staatsangehörigen aus Berlin nach Vietnam, schreibt sie in einer Antwort (19/3561) auf eine Kleine Anfrage (19/3326) der AfD-Fraktion. Im März 2018 seien zudem vier russische Diplomaten im Zusammenhang mit dem Giftanschlag in Salisbury/England aus Deutschland verwiesen worden. Dabei habe es sich "um eine mit anderen europäischen Staaten und den USA abgestimmte Vorgehensweise" gehandelt.

Die Bundesregierung betont, dass statistische Erfassungen zu Ausweisungen von Diplomaten aus Deutschland erst seit 2012 bestünden. Ausweisungen von deutschen Regierungsbeauftragten aus anderen Staaten würden von den personalführenden Referaten des Auswärtigen Amtes statistisch nicht erfasst.

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4. Luftangriff auf Syrien war angemessen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht die Luftangriffe seitens der USA, Frankreich und Großbritannien auf Syrien am 14. April 2018 vor dem Hintergrund der vorangegangen Einsätze von Chemiewaffen durch das Assad-Regime gegen die eigene Bevölkerung als "erforderlich" und "angemessen" an. Der Militärschlag sei "in Anbetracht des Nichthandelns des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auf diese schwere Völkerrechtsverletzung hin" als eine gezielt und allein gegen im Zusammenhang mit dem Chemiewaffeneinsatz stehende Einrichtungen gerichtete Maßnahme zu werten, schreibt sie in einer Antwort (19/3512) auf eine Kleine Anfrage (19/3319) der Fraktion Die Linke.

Der UN-Sicherheitsrat habe in seiner Resolution 2118 (2013) vom 27. September 2013 beschlossen, im Falle eines erneuten Chemiewaffeneinsatzes in Syrien Maßnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen zu verhängen, heißt es darin weiter. Entgegen dieser Festlegung sei es nach dem jüngsten Chemiewaffeneinsatz in Syrien jedoch aufgrund der russischen Blockadehaltung im Sicherheitsrat nicht zur Ergreifung dieser Maßnahmen gekommen.

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5. Sorge um europäische Universitäten

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Situation privater europäischer Hochschulen in Budapest, Vilnius, Sankt Petersburg und Moskau ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/3483) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten möchten wissen, inwieweit diese von staatlichen Drangsalierungen betroffen sind beziehungsweise waren, wie sie sich jeweils seit ihrer Gründung entwickelt haben und ob sie von deutschen und europäischen Fördergeldern profitieren.

Nach Ansicht der Grünen sind diese Universitäten akademischer Raum "für selbständiges Denken, international vernetzte Forschung und anspruchsvolle Lehre". Sie seien "damit nicht nur wichtiger Teil der europäischen Hochschullandschaft, sondern auch der Zivilgesellschaft in Ungarn, Russland, Weißrussland, die trotz aller Einschränkungen von Freiheitsräumen oder gar Repressionen überaus lebendig und engagiert" sei.

Laut Anfrage hätten die russischen Behörden der 1994 gegründeten Europäischen Universität Sankt Petersburg die Lehrlizenz entzogen, so dass sie keine neuen Studierenden mehr aufnehmen könne. Die Central European University (CEU) in Budapest sähe sich staatlichen Repressionen der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán ausgesetzt, sodass sie Prag als einen ihrer Ursprungsstandorte bereits 1996 auf politischen Druck habe aufgeben müssen. Ein ähnliches Schicksal habe 2004 die Europäische Humanistische Universität (EHU) erlitten, die heute in Vilnius (Litauen) und nicht mehr in der weißrussischen Hauptstadt Minsk ansässig sei.

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6. Kooperation mit Staaten des Südkaukasus

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Beziehungen der Bundesregierung zu den Südkaukasusstaaten Armenien, Aserbaidschan und Georgien stehen im Zentrum einer Kleinen Anfrage (19/3416) der Fraktion Die Linke. Unter anderem wollen die Abgeordneten erfahren, welche bilateralen persönlichen Treffen es seit 2006 zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Staats- und Regierungschefs der Länder gegeben hat und welche Themenschwerpunkte und Ergebnisse es gab. Vor allem interessiert die Fraktion, welche konkrete Maßnahmen oder Aktivitäten die Bundesregierung in Hinsicht auf Menschenrechtsverletzungen in den drei Ländern seit 2014 unternommen hat.

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7. Prekäre Menschenrechtslage in Mexiko

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Menschenrechtslage in Mexiko beschäftigt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer 67 Fragen umfassenden Kleinen Anfrage (19/3448). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, welche konkreten Maßnahmen die mexikanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung ergreift, um die massive Gewalt in der Gesellschaft präventiv zu bekämpfen und wie sie den Stand der Implementierung der beiden im Jahr 2017 verabschiedeten Generalgesetze gegen Verschwindenlassen und Folter bewertet.

Wie die Grünen betonen, leide Mexiko unter struktureller Gewalt, "da staatliche Akteure und Organisierte Kriminalität illegal zum Teil gemeinsam agieren". Immer wieder komme es zu Fällen von Folter, willkürlichen Verhaftungen, außergerichtlichen Hinrichtungen und Verschwindenlassen, an deren Begehung staatliche Sicherheitskräfte beteiligt seien. Nebender Straflosigkeit stelle die grassierende Korruption eines der Kernprobleme Mexikos dar.

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8. Österreich und EU-Flüchtlingspolitik

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Haltung der Bundesregierung zu den Plänen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft in Bezug auf die Flüchtlingspolitik beschäftigt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/3540). So wollen die Abgeordneten wissen, inwiefern die Bundesregierung das Vorhaben der Österreichs unterstützt, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten dahingehend auszurichten, schutzbedürftigen Menschen grundsätzlich "außerhalb der EU zu helfen". Auch das Vorhaben des österreichischen Innenministers Herbert Kickl thematisieren sie. Kickl hatte angekündigt, dass Asyl in Europa künftig nur erhalten solle, wer "die europäischen Werte respektiert". Die Grünen fragen die Bundesregierung, an welchen "objektiv nachprüfbaren Werten" dies gemessen werden solle und wie sich dieses Vorhaben mit den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention vertrage, die einen solchen Ausschluss vom Flüchtlingsstatus nicht kenne.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 557 - 31. Juli 2018 - 10.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2018

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