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BUNDESTAG/7447: Heute im Bundestag Nr. 598 - 17.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 598
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 17. August 2018, Redaktionsschluss: 10.23 Uhr

1. Haushaltsentwurf 2019 vorgelegt
2. Finanzplan des Bundes bis 2022
3. Mehreinnahmen bei KfZ-Steuer
4. Auswirkungen des Hochfrequenzhandels
5. EEG und Eigenstrom
6. Grüne thematisieren Elektromobilität


1. Haushaltsentwurf 2019 vorgelegt

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Der Bund soll im kommenden Jahr 356,8 Milliarden Euro ausgeben können. Das sind 13,2 Milliarden Euro mehr (+3,8 Prozent) als das Soll für 2018. Von den Einnahmen in gleicher Höhe sollen 333 Milliarden Euro auf Steuern entfallen, 11,7 Milliarden Euro mehr als 2018. Eine Neuverschuldung ist nicht geplant. Dies sieht der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2019 vor (19/3400). Aus der in den vergangenen Jahren gebildeten "Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen" will die Bundesregierung 5,04 Milliarden Euro entnehmen (2018: 1,62 Milliarden Euro). Für die kommenden Haushaltsjahre sind in dem Entwurf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 101,35 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Ausgaben für Investitionen sinken 2019 laut Haushaltsentwurf von 39,8 auf 37,9 Milliarden Euro (-4,78 Prozent). Im Haushalt 2018 war eine Zuweisung von 2,4 Milliarden Euro an den Digitalfonds investiv veranschlagt worden. Für die militärische Beschaffung veranschlagt der Entwurf 2019 15,36 Milliarden Euro, 3,05 Milliarden Euro mehr als 2018 (+24,73 Prozent). Die Personalausgaben des Bundes sollen um 1,26 Milliarden Euro (+3,76 Prozent) auf 34,65 Milliarden Euro steigen, die sächlichen Verwaltungsausgaben um 0,94 Milliarden Euro (+5,99 Prozent) auf 16,6 Milliarden Euro. Für Zuweisungen und Zuschüsse plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 231,77 Milliarden Euro, 6,76 Milliarden Euro mehr als 2018 (+3,01 Prozent). Der Schuldendienst soll im kommenden Jahr mit 18,8 Milliarden Euro um 0,7 Milliarden Euro höher ausfallen (+3,88 Prozent). Für besondere Finanzierungsausgaben rechnet die Bundesregierung mit 1,71 Milliarden Euro, 2018 war eine negative Ausgabe von -0,69 Milliarden Euro als Soll verbucht worden.

Die größte Etatsteigerung in absoluten Summen sieht der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, der um 5,03 Milliarden Euro (+3,6 Prozent) auf 144,21 Milliarden Euro wachsen soll. Im Etat des Verteidigungsministeriums ist ein Aufwuchs um 4,38 Milliarden Euro (+11,36 Prozent) auf 42,9 Milliarden Euro geplant. Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sollen 2019 mit 29 Milliarden Euro 1,15 Milliarden Euro mehr (+4,14 Prozent) zur Verfügung stehen als 2018.

Die größte relative Steigerung in den Bundesministerien zugeordneten Einzelplänen ist dem Entwurf nach im Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgesehen. Der Etat soll 2019 um 14,57 Prozent von 1,98 auf 2,27 Milliarden Euro steigen. Der Ansatz des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz soll 2019 auf 0,88 Milliarden Euro aufwachsen, ein Plus von 10,63 Prozent (+84,23 Millionen Euro). Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat soll 15,06 Milliarden Euro ausgeben können, 6,58 Prozent mehr als 2018 (+0,93 Milliarden Euro).

Geringere Ausgaben in Etats der Ministerien sieht der Regierungsentwurf nur im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vor. Dieser soll um 0,75 Prozent von 8,12 auf 8,05 Milliarden Euro sinken. Ein verringerter Ausgabeansatz ist zudem im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) vorgesehen, der mit 18,01 Milliarden Euro 4,26 Prozent geringer ausfällt als das Soll für 2018 (-0,8 Milliarden Euro).

In den nicht Ministerien zugeordneten Einzelplänen ist eine erhebliche Etatsteigerung unter anderem beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) vorgesehen. Der Ansatz für 2019 fällt mit 25,22 Millionen Euro 41,89 Prozent höher aus 2018 (+ 7,45 Millionen Euro). Für den Bundesrat sind Ausgaben in Höhe von 37,5 Millionen Euro vorgesehen, 23,18 Prozent mehr als 2018 (+7,06 Millionen Euro) Für das Bundesverfassungsgericht veranschlagt der Regierungsentwurf im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 34,34 Millionen Euro, 11,44 Prozent mehr als 2018 (+3,53 Millionen Euro).

Der Haushaltsentwurf wird - wie auch der Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022 (19/3401) - in erster Lesung in der Sitzungswoche vom 3. bis 7. September 2018 beraten. Die zweite und dritte Lesung sollen in der Sitzungswoche vom 19. bis 23. November 2018 stattfinden.

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2. Finanzplan des Bundes bis 2022

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) In den kommenden Jahren sollen Ausgaben und Einnahmen des Bundes von 343,6 Milliarden Euro (Soll 2018) auf 375,5 Milliarden Euro im Jahr 2022 steigen. Die Steuereinnahmen sollen im selben Zeitraum von 321,3 auf 359,7 Milliarden Euro wachsen. Eine Neuverschuldung ist bis einschließlich 2022 nicht vorgesehen. Dies geht aus dem Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022 hervor, der als Unterrichtung der Bundesregierung (19/3401) vorliegt. In der Finanzplanung seien die "maßgeblichen finanzwirksamen Vorhaben der Bundesregierung, die als prioritäre Maßnahmen in den Koalitionsvertrag eingeflossen sind" vollständig abgebildet, schreibt die Bundesregierung. Konkret werden im Finanzplan unter anderem die geplanten Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag, die fortgesetzte Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund sowie die stufenweise Absenkung des Solidaritätszuschlages ab 2021 als eingerechnete Vorhaben angeführt.

Die Sozialausgaben werden weiterhin den wesentlichen und zunehmend größeren Anteil an den Gesamtausgaben ausmachen. Sie werden laut Finanzplan von 173 Milliarden Euro im Jahr 2018 (50,4 Prozent des Etats) auf 193,7 Milliarden Euro im Jahr 2022 steigen (51,6 Prozent). Darunter fallen insbesondere Rentenversicherungsleistungen des Bundes, die laut Finanzplan von 94,04 Milliarden Euro (Soll 2018) auf 110,05 Milliarden Euro (Soll 2022) steigen werden. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise allgemeine Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung und die Kosten der sogenannten Mütterrente. Ab 2021 ist zudem eine jährliche Zuführung von zwei Milliarden Euro an eine Rücklage "Demografievorsorge Rente" vorgesehen. Die Ausgaben im Bereich Arbeitsmarkt werden laut Finanzplan nur geringfügig von 37,02 Milliarden Euro (Soll 2018) auf 37,44 Milliarden Euro (Soll 2022) ansteigen.

Auch der Aufgabenbereich "Militärische Verteidigung" soll im Vergleich zum Soll in 2018 (32,75 Milliarden Euro) steigen. 2019 sind dafür 36,83 Milliarden Euro vorgesehen, 2022 37,65 Milliarden Euro. Bei den Zinsausgaben geht die Bundesregierung in den kommenden Jahren von moderat steigenden Ansätzen aus: Dem Soll in 2018 von 18,15 Milliarden Euro steht 2022 ein Soll von 19,9 Milliarden Euro gegenüber.

Die Investitionen werden laut Finanzplan in den kommenden Jahren stagnieren - und im Vergleich zu diesem Jahr sinken. Nach 39,8 Milliarden Euro als Soll in 2018 sind von 2019 bis 2022 jeweils 37,9 Milliarden Euro als Investitionen ausgewiesen. In dem Finanzplan führt die Bundesregierung aus, dass das Soll für Investitionen 2019 tatsächlich rund 0,5 Milliarden Euro höher ausfalle als 2018, rechnet dazu allerdings die in diesem Jahr geplante investive Zuweisung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro an das Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" aus der Investitionssumme für 2018 raus. Ab 2020 fielen weiterhin die sogenannten Entflechtungsmittel des Bundes an die Länder, die als Investitionen gebucht werden, in Höhe von rund drei Milliarden Euro weg. Stattdessen bekommen die Länder die Mittel dann über zusätzliche Umsatzsteuerpunkte, die im Bundeshaushalt nicht mehr als Investitionen ausgewiesen werden. Die wegfallenden Entflechtungsmittel würden durch zusätzliche Eigeninvestitionen weitgehend ersetzt, betont die Bundesregierung. Zudem liegen die nun verbuchten Investitionen laut Bundesregierung insgesamt 15,8 Milliarden Euro über der bisherigen Finanzplanung, auch stünden noch gebildete Ausgabenreste im investiven Bereich von rund 7,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die gute Haushaltsentwicklung auf allen staatlichen Ebenen führt laut Bundesregierung dazu, dass die Schuldenstandsquote von 60 Prozent des BIP bereits 2019 unterschritten werden dürfte. Dieses Jahr wird demnach mit einer Quote von rund 61 Prozent gerechnet. Für 2022 werden 52 Prozent prognostiziert.

Der Finanzplan basiert auf Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Demnach geht die Bundesregierung von 2020 bis 2022 von einem durchschnittlichen Realwachstum des BIP von jährlich 1,4 Prozent aus. Die diagnostizierte leichte Überauslastung der deutschen Wirtschaft in 2018 wird sich laut Ausführungen im Finanzplan hin zur Normalauslastung bewegen, die Produktionslücke im Jahr 2022 geschlossen sein. Auch der Arbeitsmarkt wird nach Auffassung der Bundesregierung mittelfristig in guter Verfassung bleiben. Demnach wird die Erwerbstätigkeit weiter zunehmen, allerdings weniger dynamisch. Das verfügbare Einkommen der Privathaushalte soll laut Prognose im mittelfristigen Zeitraum um jährlich 3,1 Prozent steigen.

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3. Mehreinnahmen bei KfZ-Steuer

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Zu welchen Mehreinnahmen ein neues Messverfahren zur Feststellung des Kohlendioxidausstoßes von Personenkraftwagen bei der Kfz-Steuer führen wird, interessiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3774). Die Abgeordneten erwarten dazu Beispielrechnung für die zehn am häufigsten zugelassenen Pkw-Modelle. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage wird dazu erläutert, dass der seit 1996 gültige "Neue Europäische Fahrzyklus" (NEFZ) zur Feststellung der EU-Normwerte für Kraftstoffverbrauch und Emissionen ab dem 1. September 2018 bei Neuzulassungen durch den WLTP-Testzyklus (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ersetzt werden soll.

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4. Auswirkungen des Hochfrequenzhandels

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Um den Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3766). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, wie sich der Hochfrequenzhandel in Deutschland entwickelt hat. Außerdem wird nach der Wirksamkeit des 2013 erlassenen Hochfrequenzhandelsgesetzes gefragt.

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5. EEG und Eigenstrom

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Warum die Einigung mit der EU-Kommission über die Reduzierung der EEG-Umlage für Eigenstrom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, will die FDP-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage (19/3770) erfahren. Gefragt wird auch, ob noch eine rückwirkende Regelung möglich ist. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erläutert die Fraktion, dass die reduzierte EEG-Umlage auf Eigenstrom aus KWK-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb genommen wurden, Ende letzten Jahres ausgelaufen sei. Seitdem müssten Unternehmen die volle EEG-Umlage auf den von ihnen selbst erzeugten Strom zahlen, was zu erheblichen Mehrbelastungen führe. Im Mai 2018 sei von der Bundesregierung die Einigung mit der EU-Kommission bekannt gemacht worden, wonach die Reduzierung der EEG-Umlage für KWK-Eigenstrom rückwirkend zum 1. Januar 2018 fortgeführt werden könne.

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6. Grüne thematisieren Elektromobilität

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem derzeitigen Bestand und der vorgesehenen Förderung von Elektrofahrzeugen sowie den Zielen der Bundesregierung im Bereich der Elektromobilität, erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/3743) fragen die Abgeordneten außerdem nach Ergebnissen der Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr und wollen wissen, ob aus Sicht der Bundesregierung die deutsche Automobilindustrie oder ihre Zulieferer technologisch in der Lage sind, eine eigene Batteriezellproduktion in Deutschland zu betreiben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 598 - 17. August 2018 - 10.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2018

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