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BUNDESTAG/7483: Heute im Bundestag Nr. 635 - 31.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 635
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 31. August 2018, Redaktionsschluss: 11.32 Uhr

1. Viele Frühgeborene über Sonden ernährt
2. Ökonomische Anreize in der Geburtshilfe
3. Verzicht auf Abrechnungsprüfungen
4. Situation von Regenbogenfamilien
5. Wirkung der Unterhaltsvorschuss-Reform


1. Viele Frühgeborene über Sonden ernährt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Wenn Kinder über eine Sonde ernährt werden, liegt in der Regel eine komplexe Erkrankung vor. Dies könne viele Bereiche der Kinder- und Jugendmedizin betreffen, heißt es in der Antwort (19/3966) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3727) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bei bestimmten Grunderkrankungen würden Kinder von pädiatrischen Spezialisten betreut, etwa in der Neonatologie, der Neuropädiatrie, der pädiatrischen Gastroenterologie, der Onkologie oder pädiatrischen Stoffwechselmedizin. Auch die Ursachen für den Einsatz von Sonden seien vielfältig und reichten von gestörtem Ess- und Fütterverhalten bis hin zur schweren cerebral bedingten Schluckstörung.

In der Neonatologie gehört die Sondenernährung, bei der flüssige Nährlösung direkt in den Magen geleitet wird, den Angaben zufolge zu den Standardverfahren bei allen unreifen Frühgeborenen mit einer Schwangerschaftsdauer von weniger als 34 Wochen sowie bei Neugeborenen, die mit Infektionen oder anderen Problemen stationär behandelt werden. Dies seien rund 50.000 Kinder pro Jahr.

In fast allen Fällen würden diese Kinder vor der Entlassung aus der Klinik von der Sonde entwöhnt. In seltenen Fällen würden die Kinder mit Sonde nach Hause entlassen, etwa bei Kurzdarmsyndromen, Stoffwechselstörungen, bei schwerer Herzinsuffizienz oder cerebral bedingter Schluckstörung.

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2. Ökonomische Anreize in der Geburtshilfe

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Kostenabrechnung der Geburtshilfe über Fallpauschalen im Krankenhaus befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3974). Mit Einführung der Fallpauschalen (DRG) 2004 sei es zu einer grundlegenden Ökonomisierung auch in der Geburtshilfe gekommen.

Die Einbindung der Geburtshilfe in das Fallpauschalensystem habe Anreize für medizinisch unnötige Eingriffe geschaffen. Dies geschehe in der Geburtsmedizin mittels routinemäßigen Interventionen wie Wehenmitteln, Schmerzbehandlungen, Fruchtblasenöffnungen oder Damm- oder Kaiserschnitten. So sei die durchschnittliche Kaiserschnittrate von 15 Prozent 1999 auf rund 32 Prozent 2016 gestiegen.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun detaillierte Hinweise zur Entwicklung auf den Geburtsstationen sowie eine allgemeine Einschätzung zur Problematik der Ökonomisierung bekommen.

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3. Verzicht auf Abrechnungsprüfungen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern unter Verzicht auf vorgeschriebene Abrechnungsprüfungen sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/3983) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Schon seit 2008 würden solche Sondervereinbarungen von Krankenkassen mit Kliniken kritisiert. Der Bundesrechnungshof halte diese für unzulässig.

Die Vereinbarungen sehen vor, dass Krankenkassen auf die Prüfung von Klinikrechnungen verzichten, wenn die Krankenhäuser zuvor Abschläge bei ihren Rechnungen gewähren. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, wie verbreitet solche Vereinbarungen sind und in welcher Größenordnung die Kassen davon profitieren.

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4. Situation von Regenbogenfamilien

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Nach der rechtlichen Situation von "Regenbogenfamilien" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3927). Die Bundesregierung soll unter anderem darüber Auskunft geben, wie viele gleichgeschlechtliche Paare seit der Öffnung der Ehe geheiratet haben, wie viele Pflegekinder in Familien mit Eltern in gleichgeschlechtlichen Ehen leben und welche Hilfsangebote es für trans- und intergeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch gibt.

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5. Wirkung der Unterhaltsvorschuss-Reform

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Im März 2018 erhielten knapp 714.000 Kinder alleinerziehender Elternteile Unterstützung der Unterhaltsvorschuss-Stellen. Das sind fast 300.000 mehr als vor der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG). Das geht aus einer Unterrichtung (19/3960) der Bundesregierung zur Reform des UVG hervor. Die Reform trat zum 1. Juli 2017 in Kraft und hat die bis dahin geltende Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss (Vollendung des 12. Lebensjahres) und die Höchstleistungsdauer (72 Monate) aufgehoben. Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, sind 200.000 Kinder, die staatlichen Unterhalt bekommen, null bis fünf Jahre alt und rund 300.000 sechs bis elf Jahre alt. Die Zahl der Kinder, die erstmals leistungsberechtigt, also ab 12 Jahre alt sind, liegt demnach bei fast 200.000.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 635 - 31. August 2018 - 11.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2018

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