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BUNDESTAG/7500: Heute im Bundestag Nr. 652 - 10.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 652
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 10. September 2018, Redaktionsschluss: 12.02 Uhr

1. Regierung: Winzer brauchen Glyphosat
2. EU-Fördermittel für den Erhalt des Aals
3. Ausgründungen an Hochschulen
4. Novellierung des Berufsbildungsgesetzes
5. Handlungsbedarf bei Mediation geprüft
6. Zeugnisverweigerung für Sozialarbeiter


1. Regierung: Winzer brauchen Glyphosat

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Den Winzern in Deutschland ist als Alternative zum chemischen Pflanzenschutz nur die mechanische Bekämpfung von Unkraut durch Mulchen zwischen den Rebstöcken in Kombination mit möglichst eingegrenzten Herbizidanwendungen im Stockbereich oder mit einem Handschnitt durch Freischneider möglich. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4097) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3773) zu den Folgen eines möglichen Glyphosatausstiegs hervor. Weiter heißt es dazu, dass neben glyphosathaltigen Herbiziden weitere Herbizide für die Anwendung im Weinbau zugelassen seien, diese aber einen vollumfänglichen Ersatz durch ihre selektive Wirkung nicht gewährleisten. Würde Glyphosat für die Anwendung im Weinbau ohne eine chemische Alternative ausfallen, sei damit zu rechnen, dass die Anwendungshäufigkeit und die Aufwandmengen anderer Herbizide zunehmen, heißt es in der Antwort. Nach Erkenntnissen des Julius-Kühn-Instituts gebe es Mulchgeräte, die auch die krautigen Pflanzen unter der Weinrebe stockschonend erfassen, aber in der Praxis seien die Maschinen wegen hoher Anschaffungskosten und geringer Arbeitsgeschwindigkeit kaum verbreitet. Außerdem sei in vielen Hanglagen neben der Unkrautbekämpfung mit Herbiziden derzeit nur der mehrfache Handschnitt des Unterwuchses mit dem Freischneider praktikabel.

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2. EU-Fördermittel für den Erhalt des Aals

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) In Deutschland wurden seit dem Jahr 2010 fast 11,5 Millionen Euro EU-Fördermittel für Schutz- und Besatzmaßnahmen für den Europäischen Aal abgerufen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4102) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3711) hervor. Darüber hinaus seien in den vergangenen Jahren mehrere Forschungsprojekte zum Erhalt und zur Reproduktion des Europäischen Aals durch die Bundesministerien finanziell gefördert worden. So habe unter anderem das Thünen-Institut für Fischereiökologie, der in Deutschland führenden wissenschaftlichen Institution im Bereich der Aal-Forschung, aus Bundesmitteln finanzierte Projekte zur Entwicklung eines Druckkammer-Strömungskanals zur Parametrisierung der Einflüsse von Schadstoffen und Krankheiten auf die Fortpflanzungsfähigkeit des Europäischen Aals sowie zur Optimierung der künstlichen Reifung, der Hälterung und der Erbrütung zur Überwindung der Schwierigkeiten bei der Nachzucht des Europäischen Aals durchgeführt. Der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde eine Forschungsreise in die Sargassosee, dem Laichgebiet des Europäischen Aals, finanziert. Darüber hinaus seien in den Bundesländern vielfältige Anstrengungen unternommen worden, denn die Binnen- und Küstenfischerei liegt im Hauptzuständigkeitsbereich der Länder.

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3. Ausgründungen an Hochschulen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Aus Sicht der Bundesregierung ist eine bloße Gegenüberstellung von verfügbaren Daten aus unterschiedlichen Quellen zum Thema Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nur sehr eingeschränkt belastbar. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4101). Die Antwort ist eine Nachfrage zur Antwort (19/3057) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (19/3653) der FDP.

Ohne eine Einbettung der Zahlen in den Kontext, beispielsweise der unterschiedlichen Gründungskulturen in den USA, der Schweiz und Deutschland, in einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung sei die Gegenüberstellung aus Sicht der Bundesregierung wenig aussagekräftig. Die Missionen von deutschen und ausländischen Universitäten und außeruniversitären Forschungsorganisationen seien grundsätzlich unterschiedlich. Die Bundesregierung sehe internationale Vergleiche in der Forschung grundsätzlich als sinnvoll an. Voraussetzung sei dabei, dass die Rahmenbedingungen und die Fakten vergleichbar seien. Im Rahmen des jährlichen Monitorings zum Pakt für Forschung und Innovation würden die Leistungen der außeruniversitären Forschungsorganisationen in den Kontext internationaler Benchmarks gestellt.

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4. Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung strebt den Kabinettbeschluss zu einem Gesetzentwurf zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) Anfang 2019 an. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4072) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/3799).

Die im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vereinbarte und mit Unterstützung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) durchgeführte Evaluierung des BBiG habe ergeben, dass das BBiG sich bewährt habe und ein verlässlicher Rahmen für die duale Berufsausbildung in Deutschland sei. Ein Bedarf an grundlegenden systemischen Änderungen sei im Evaluierungsbericht nicht festgestellt worden.

Nichtsdestotrotz seien Optimierungen und zukunftsorientierte Gestaltungen zur Stärkung der beruflichen Bildung möglich. Mit der BBiG-Novelle will die Bundesregierung daher die wichtigsten Trends seit der letzten Novelle aufnehmen, gesetzlich stärken und so die berufliche Bildung fit und attraktiv für die nächsten Jahre aufstellen. Dazu will die Bundesregierung auf der Grundlage der Themensetzung aus dem Koalitionsvertrag neben der Aufnahme der noch offenen Punkte aus der Evaluation als politische Schwerpunkte transparente berufliche Fortbildungsstufen zur Stärkung der "höherqualifizierenden" Berufsbildung im BBiG verankern, eine ausbalancierte und unbürokratische Mindestausbildungsvergütung im BBiG regeln und ein Entbürokratisierungs- und Modernisierungspaket schnüren.

Die Bundesregierung strebt dabei eine ausgewogene und zukunftsorientierte Novelle des BBiG an: Sie soll junge Menschen für eine duale Berufsausbildung oder Fortbildung gewinnen und gleichermaßen Unternehmen im dualen Ausbildungsgeschehen halten oder neu dafür begeistern.

Zudem unterstreicht die Bundesregierung, dass eine Mindestausbildungsvergütung auch die Aufgabe habe, einen sozialen Mindeststandard bei Ausbildungsvergütungen im Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes zu sichern. Soweit die Ausbildungsvergütung zur Attraktivität einer beruflichen Ausbildung beitrage, liege es weiterhin in der Hand der Tarifvertragsparteien, entsprechende Bedingungen auch oberhalb einer Mindestausbildungsvergütung anzubieten. Dieser Punkt werde gerade kontrovers diskutiert.

Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass das Berufsbildungsgesetz (BBiG) das Rahmengesetz für zentrale Fragen der beruflichen Bildung sei und derzeit gemeinsam mit der Handwerksordnung (HwO) für die Handwerksberufe mehr als 300 Ausbildungsberufe regle. Es definiere unter anderem die Aufgaben der Lernorte und die Ausgestaltung der Ausbildungsverhältnisse, regle Rechte und Pflichten von Auszubildenden sowie ordnungspolitische Fragen der Berufsbildung, wie zum Beispiel die Eignung von Ausbildungsstätten und -personal sowie Qualitätskriterien beruflicher Ausbildungen.

Seit seiner Verabschiedung im Jahr 1969 habe sich das BBiG aus Sicht der Grünen in seinen Grundzügen gut bewährt. Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen durch den digitalen und demografischen Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft sei in den vergangenen Jahren aber auch immer wieder über möglichen Novellierungsbedarf diskutiert worden, um das Berufsbildungsgesetz an die Anforderungen einer modernen und zunehmend digitalisierten Arbeitswelt anzupassen und zugleich die Qualität der Ausbildung im Sinne der Auszubildenden zu erhöhen.

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5. Handlungsbedarf bei Mediation geprüft

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Das Justizministerium prüft derzeit, ob sich aufgrund des Evaluationsberichts über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4099) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3792). Den Bericht sowie die dazu eingeholten Stellungnahmen möchte die Bundesregierung zum Anlass nehmen, heißt es weiter, in einen offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess einzutreten und gemeinsam mit den mit Mediation befassten Akteuren zu überlegen, wie diese weiter gefördert und der Bekanntheitsgrad von Mediation als ein Verfahren zur alternativen Konfliktbeilegung weiter gesteigert werden kann.

Wie es in der Antwort weiter heißt, ist der Bundesregierung weder die Zahl aller Mediatoren noch die Zahl zertifiziertet Mediatoren bekannt. Eine Statistik werde nicht geführt. Die Bezeichnung "zertifizierter Mediator2 sei in Paragraf 5 Absatz 2 des Mediationsgesetzes verankert. Ob es einer Veränderung der Anforderungen an den "zertifizierten Mediator" bedarf, werde im Rahmen des offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozesses erörtert werden.

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6. Zeugnisverweigerung für Sozialarbeiter

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Nach einer möglichen Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter fragt die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/4085) wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung hier Handlungsbedarf sieht. Weiter fragen sie unter anderem, wie hoch der Anteil der Sozialarbeiter, die kein Zeugnisverweigerungsrecht haben, zu der Gesamtzahl aller deutschlandweit arbeitenden Sozialarbeiter ist, und in wieviel Fällen gegen Sozialarbeiter in den vergangenen drei Jahren im Zusammenhang mit ihren prozessualen Aussagepflichten von Gerichten Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt wurde. Laut Anfrage haben Sozialarbeiter nur dann ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn sie gemäß Paragraf 53 Absatz 1 Nr. 3b Strafprozessordnung als Drogenberater, die in einer Beratungsstelle, die eine Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt oder bei sich eingerichtet hat, arbeiten. In allen anderen Fällen könnten sie sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Eine derartige Beschränkung könne man durchaus als fragwürdig ansehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 652 - 10. September 2018 - 12.02 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2018

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