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BUNDESTAG/7502: Heute im Bundestag Nr. 654 - 11.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 654
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 11. September 2018, Redaktionsschluss: 12.19 Uhr

1. Vergabeverfahren für die Lkw-Maut
2. Problemfall Paralleljustiz
3. Situation der Roma in der Ukraine
4. Personensuchdienst im Irak
5. Themen des G20-Gipfels in Buenos Aires
6. Stand der Brexit-Verhandlungen


1. Vergabeverfahren für die Lkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung lehnt die Herausgabe der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum Vergabeverfahren der Lkw-Maut "während des laufenden Verfahrens" ab. Das machte der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Gerhard Schulz, am Dienstag vor dem Verkehrsausschuss deutlich. Mit einer Herausgabe würden das Vergabeverfahren gestört und zugleich falsche Anreize für die Bieter gesetzt, sagte der Ministeriumsvertreter. Insofern könne die Bundesregierung auch nicht die aus dem Kreis der Abgeordneten angefragten Argumente für oder gegen eine Privatisierung darlegen, da man diese Informationen den Bietern nicht geben wolle. Der Verkehrs-Staatssekretär sagte auf Nachfrage zu, die vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen "nach Abschluss des Vergabeverfahrens" den Abgeordneten zugänglich zu machen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte - unterstützt durch die anderen Oppositionsfraktionen - die Bundesregierung aufgefordert, den Mitgliedern des Verkehrsausschusses "unverzüglich nach Abgabe der finalen Angebote durch die Bieter im Vergabeverfahren zur Veräußerung der Geschäftsanteile der Toll Collect GmbH und zum Abschluss eines neuen Betreibervertrages die vollständige und ungeschwärzte Version der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zugänglich zu machen". Dies sei nötig, damit das Parlament seine Kontrollfunktion wahrnehmen könne, hieß es von Seiten der Opposition zur Begründung. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten der Forderung nicht zu.

Staatssekretär Schulz äußerte sich außerdem zur Kritik an der auch im geplanten Betreibervertrag vorgesehenen Bindung an die Schiedsgerichtsbarkeit. Erst in diesem Jahr war ein 14-jähriger Streit vor einem Schiedsgericht zwischen dem Bund und dem Mautbetreiber Toll Collect mit einem Vergleich beendet worden. Man habe sehr wohl dazugelernt, entgegnete der Ministeriumsvertreter der Kritik aus dem Kreis der Abgeordneten. Anders als in der alten Vereinbarung mit Toll Collect seien jetzt klare Regelungen zum Ablauf eines eventuellen Schiedsverfahrens festlegt. Damit sei gesichert, dass ein Schiedsverfahren "sehr viel schneller abläuft".

Zuvor hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den im Mai erzielten Vergleich mit Toll Collect gelobt und Vorwürfe zurückgewiesen, der Bund habe unberechtigte Forderungen des Unternehmens beglichen. Toll Collect sei eine Erfolgsgeschichte, sagte der Minister. Man habe damit das erfolgreichste und modernste Mautsystem der Welt. 7,7 Milliarden Euro an Einnahmen würden damit demnächst zuverlässig Jahr für Jahr erzielt.

Seit 1. September, so Scheuer, habe der Bund die Verantwortung für Toll Collect übernommen. Die Übertragung der Geschäftsanteile an den erfolgreichen Bieter solle zum 1. März 2019 erfolgen. In der voraussichtlich sechsmonatigen Interimsphase werde die Geschäftsführung aufgestockt, sagte der Minister. Durch einen erfahrenen Controller aus dem Verkehrsministerium werde dafür gesorgt, dass der Bund mit Erfahrung und mit Sachverstand in der Geschäftsführung sitzt.

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2. Problemfall Paralleljustiz

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Für die Bewältigung des tatsächlichen Phänomens Paralleljustiz liegen hinreichende Regelungen vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/4150) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3728) zu diesem Thema. Das Problem liege im Einzelfall darin, die Überschreitung rechtlicher Grenzen zu erkennen, sie aufzuklären und in Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols zu sanktionieren. In der Antwort wird auf den Bericht des Bundesjustizministeriums zum Thema "Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen" aus der 17. Legislaturperiode verwiesen [1]. Weiter sei der Bundesregierung im Hinblick auf Maßnahmen zur Erforschung des Phänomens eine Studie bekannt, die im Auftrag des Landes Berlin erstellt wurde [2]. Das Thema habe im Juni 2018 auf der Tagesordnung der Justizministerinnen und -minister der Länder gestanden. Wie die Bundesregierung in der Antwort weiter ausführt, handelt es sich bei dem Begriff "illegale Paralleljustiz" nicht um einen rechtlichen Begriff. Mit ihm würden außergerichtliche Streitbeilegungen in Bereichen bezeichnet, die in Deutschland gerichtlichen Entscheidungen vorbehalten sind. Eine legale Paralleljustiz gebe es nicht. Nach Auffassung der Fragesteller ist aufgrund der zunehmenden Anzahl von Migranten aus vorwiegend muslimischen Ländern davon auszugehen, dass im Rahmen der sogenannten Scharia-Gerichte eine Ausweitung paralleler Justizstrukturen erfolgt.

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3. Situation der Roma in der Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Lage der Roma in der Ukraine hat sich laut Bundesregierung verbessert. "Verstärkte Bemühungen von ukrainischen kommunalen Behörden und Roma-Verbänden, zwischen den betroffenen Bevölkerungsgruppen zu vermitteln, haben in den vergangenen fünf Jahren insgesamt zu einer Verbesserung der Situation für viele Roma geführt", heißt es in der Antwort (19/3908) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3381). Dies stelle auch die von der Koalition der Roma-Nichtregierungsorganisationen "Strategie 2020" im Frühjahr 2018 veröffentlichen soziologischen Studie "Roma-Rechte in der Ukraine: Probleme, Herausforderungen, Perspektiven" fest. Es bestünden allerdings wegen der weiterhin unvollständigen Reform der Sicherheitsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft grundsätzlich Mängel in der effektiven Strafverfolgung von rechtsextremen oder rassistischen beziehungsweise antiziganistisch motivierten Straftaten. "Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass der Wille und die Fähigkeit der Polizei zum Schutz von Minderheiten in den vergangenen Jahren teilweise erheblich zugenommen haben."

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4. Personensuchdienst im Irak

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Deutschland unterstützt nach Auskunft der Bundesregierung den Personensuchdienst im Irak. "Im Rahmen der humanitären Hilfe stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel für das Länderprogramm des Internationalen Komitees vom Roten Kreuzes (IRKR) im Irak bereit, bei dem Maßnahmen zur Wiederherstellung von Familienkontakten eine wichtige Programmkomponente sind", heißt es in der Antwort (19/3964) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3671). Nach Angaben des IKRK konnten demnach von Januar bis Juni 2018 durch 19.400 schriftliche oder mündliche Nachrichten übermittelt werden und somit Familienkontakte hergestellt beziehungsweise aufrechterhalten werden. Darüber hinaus konnten im gleichen Zeitraum durch den Suchdienst 766 vermisste Personen ausfindig gemacht werden.

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5. Themen des G20-Gipfels in Buenos Aires

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach den Themen des G20-Gipfels in Buenos Aires im Herbst dieses Jahres erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4079). Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, mit welchen Zielen sie im Bereich der Klima- und Handelspolitik in die Verhandlungen geht und welche Positionen und inwieweit das Treffen Fortschritte zur Lösung der Konflikte in Syrien, in der Ost-Ukraine und des Nordkorea-Konflikt bringen kann.

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6. Stand der Brexit-Verhandlungen

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach dem Stand der "Brexit"-Verhandlungen über einen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/3996). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, inwieweit das von der britischen Regierung im Juli 2018 vorgelegte Weißbuch als ausreichend konkrete und umfassende Position als Grundlage für die weiteren Verhandlungen zum Austrittsabkommen dienen kann und ob dieser britische mit Blick auf Rechte und Pflichten Großbritanniens nach einem Austritt aus der EU als ausgewogen bewertet werden kann.

Anmerkungen:
[1] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/Studie-Paralleljustiz.pdf?__blob=publicationFile&v=4
[2] (https://www.berlin.de/sen/justva/_assets/gesamtstudie-paralleljustiz.pdf)

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 654 - 11. September 2018 - 12.19 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2018

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