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BUNDESTAG/7592: Heute im Bundestag Nr. 744 - 10.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 744
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 11.19 Uhr

1. Scheuer hält an Flottenerneuerung fest
2. Debatte über sozialen Wohnungsbau
3. FDP-Antrag zu Kamerun-Krise abgelehnt
4. Bestellungsverfahren von Nachlasspflegern
5. Mehr Geld für Zentralrat der Juden
6. Notleidende Kredite in Italien


1. Scheuer hält an Flottenerneuerung fest

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hält an den im Dieselkonzept der Bundesregierung enthaltenen Plänen für eine Flottenerneuerung fest. Das wurde während der Sitzung des Verkehrsausschusses am Mittwochmorgen deutlich. Es seien mit den Herstellern "lukrative Umstiegsmöglichkeiten" geschaffen worden, sagte der Minister. Eine weitere Option zur Verhinderung von Fahrverboten seien Hardware-Nachrüstungen. Momentan läge jedoch dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht ein einziges System zur Genehmigung vor.

Aus Sicht der Unionsfraktion kann sich das Dieselkonzept der Bundesregierung "durchaus sehen lassen". Es sei richtig, gemeinsam mit den Herstellern nach Lösungen zu suchen, sagte der Unions-Vertreter. Den Flottenaustausch bezeichnete er als sinnvoller als Hardware-Nachrüstungen. Von Seiten der AfD-Fraktion wurde begrüßt, dass es nun eine "vorübergehende Lösung" gebe. Die Hoffnung, dass Hardware-Lösungen nun "endgültig vom Tisch sind", weil sie kurz- und mittelfristig nicht durchführbar seien, habe sich jedoch nicht erfüllt, weil sie sich als "Placebo-Lösungen" doch in dem Konzept wiederfänden.

Gut an dem Konzept sei die Hardware-Nachrüstung bei schweren kommunalen Fahrzeugen wie Bussen oder Müllautos, sagte der Vertreter der SPD-Fraktion. Skeptisch zeigte er sich hinsichtlich der geplanten Umtauschaktion, da die einzig wirklich sauberen EURO 6d Temp Fahrzeuge etwa beim Hersteller VW nicht lieferbar seien. Anders als seine Vorredner sprach sich der SPD-Vertreter für Hardware-Nachrüstungen aus. Dies sei möglich, betonte er. Beleg dafür sei unter anderen, dass die in die USA exportieren Fahrzeuge mit einem SCR-Katalysator ausgerüstet seien.

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist das Dieselkonzept und die darin enthaltene Umtauschoption eine "Mogelpackung". Die avisierten Prämien der Hersteller würden bei weitem nicht den Wertverlust ausgleichen. Zudem sei festzustellen, dass der Umtausch von EURO 4 oder EURO 5 Dieselfahrzeugen gegen EURO 6 Fahrzeuge im Bemühen um eine Verhinderung von Fahrverboten nichts bringe, weil diese ähnlich viele Stickoxide ausstoßen würden. Lediglich EURO 6d Temp Fahrzeuge würden derzeit die Norm erfüllen.

Der Bundesregierung gehe es ausschließlich um die Verhinderung von Fahrverboten, während der Gesundheitsschutz der Bevölkerung keine Rolle spiele, kritisierte die Linksfraktion. Auch deren Vertreterin kam mit Blick auf den geplanten Flottenaustausch zu der Einschätzung, dass saubere Diesel nicht zur Verfügung stünden. Ohnehin sei dies lediglich ein "Konjunkturprogramm für die Hersteller".

Mit dem Konzept werde ein Flickenteppich geschaffen, hieß es von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch deren Fraktionsvertreter verwies darauf, dass es EURO 6d Temp Fahrzeuge derzeit nur bei wenigen Herstellern und dort nur im Oberklassebereich gebe. Unklar sei zudem, was mit den ausgetauschten Fahrzeugen passiere.

Der Minister ging im Anschluss auch auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ein, als dessen Folge der Berliner Senat prüfen will, ob auch EURO 6 Diesel von den Fahrverboten betroffen sind. Berlin - ebenso wie Frankfurt - hätten veraltete Luftreinhaltepläne, kritisierte Scheuer. Die Verantwortung dafür könne nicht auf den Bund geschoben werden. Der Verkehrsminister machte in diesem Zusammenhang auf die in Berlin als Sightseeing-Busse verkehrenden alten ausrangierten BVG-Busse aus den 1980-er Jahren aufmerksam, die einen hohen Schadstoffausstoß hätten. Der Bund, so Scheuer, stelle mit dem "Sofortprogramm Saubere Luft" Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Diese würden von einigen Städten sehr gut genutzt, von anderen weniger gut.

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2. Debatte über sozialen Wohnungsbau

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Anhörung

Berlin: (hib/suk) Soziale Wohnraumförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: In diesem Befund sind sich Experten und Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen einig. Dies wurde in einem öffentlichen Fachgespräch des Bauausschusses unter Leitung von Mechthild Heil (SPD) am Mittwochvormittag deutlich. Die von der Bundesregierung geplante Grundgesetzänderung, die eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Wohnraumförderung ermöglichen soll, wurde von den Experten einhellig begrüßt.

So sagte Oliver Arentz vom Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln, man habe es derzeit vor allem in den Ballungsräumen mit zunehmender Wohnungsknappheit und steigenden Preisen zu tun. Dies mache es vor allem Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen schwer, sich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Das größte Problem der bisherigen sozialen Wohnraumförderung sei, dass sie nur "wenig treffsicher" sei: Bis zu jede zweite gebundene Wohnung werden von Haushalten genutzt, die nicht mehr anspruchsberechtigt seien. Die Zahl der bestehenden Sozialwohnungen sei mit etwa 1,3 Millionen angesichts des hohen Bedarfs viel zu gering, daher gebe es in diesem Bereich allenfalls eine "Förderlotterie".

Andrej Holm, Humboldt-Universität zu Berlin, betonte, noch in den 1950er und 1960er Jahren habe es rund 4 Millionen geförderte Mietwohnungen gegeben, heute seien es nur noch 1,2 bis 1,3 Millionen. Bestand und Neubau dieser Wohnungen und Mietentwicklung hätten sich etwa in Berlin seit dem Jahr 2009 entkoppelt, das stelle Haushalte mit niedrigem Einkommen vor "dramatische Probleme". Die soziale Wohnraumförderung müsse "aus der Marktlogik raus", weil sie eine wichtige soziale Funktion erfülle. Schwierig sei vor allem die auslaufende Bindung der Wohnungen, diese müsse langfristig und dauerhaft garantiert werden.

Andreas Ibel, der Präsident des Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V., wies darauf hin, dass die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sei - ebenso wie die Nutzung der finanziellen Mittel. Einige Bundesländern würden diese aufstocken, andere nutzten sie als "Reserve für zukünftige Investitionen". Auch Ibel bemängelte eine "fehlende Zielgenauigkeit": Nur sechs Prozent des Wohnraums seien sozial gebunden, gleichzeitig hätten 30 bis 50 Prozent der Bevölkerung einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Gleichzeitig stehe man vor dem Problem, das viele Berechtigte diesen Anspruch nur zeitweilig hätten; hier müsse es eine "effektivere Fehlbelegungsüberprüfung" geben. Zudem seien im Jahr 2016 nur 26.000 gebundene Wohnungen fertiggestellt worden, während gleichzeitig 89.000 aus der Bindung herausgefallen seien.

Für den Deutschen Städtetag sagte Sebastian Klöppel, es sei besonders wichtig, dass die geplante Grundgesetzänderung den Bund in eine finanzielle Mitverantwortung nehme. Die Wohnraumförderung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen erfüllen müssten. Zum Problem der Fehlbelegungsabgabe müsse festgestellt werden, dass nach Untersuchungen etwa in Frankfurt am Main und Wiesbaden nur zehn Prozent der Wohnungen fehlbelegt seien. Dies sei zwar eine "nennenswerte" Zahl, aber nicht so viel wie gemeinhin gedacht.

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds, forderte eine "Wohnbau-Offensive": Nötig seien nicht 5 Milliarden Euro für die gesamte Zeit, sondern pro Jahr. Allein um den jetzigen Stand gebundener Wohnungen zu halten, müssten jährlich 40.000 Wohnungen gefördert werden. Es sei falsch gewesen, 1990 die Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau aufzuheben. Nötig seien auf Dauer geförderte Wohnungen.

Die Unionsfraktion wies im Fachgespräch darauf hin, dass die Länder ihren Aufgaben in der sozialen Wohnraumförderung höchst unterschiedlich nachkommen würden und häufig zu stark auf kommunale Gesellschaften setzen würden. Gebraucht würden auch private Investoren.

Die SPD zog in Betracht, Städtebauförderung und Wohnungsbau "in die gleiche Verantwortungslinie" zu setzen, während die AfD-Fraktion eine Fehlbelegungsabgabe forderte, die betroffene Haushalte "zum Wohle aller" zahlen sollten.

Die Liberalen wiesen darauf hin, dass die Bedarfe hinsichtlich der Angemessenheit einer Wohnung sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hätten: Noch in den 1990er Jahren habe man von 30 Quadratmeter pro Person gesprochen, heute seien es rund 50 Prozent mehr.

Die Linke plädierte für eine dauerhafte Bindung der Wohnungen, hier müsse über die rechtliche Ausgestaltung nachgedacht werden. Die Grünen thematisierten das Verhältnis von Subjekt- und Objektförderung bei der sozialen Wohnraumförderung.

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3. FDP-Antrag zu Kamerun-Krise abgelehnt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die FDP-Fraktion ist am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit einem Antrag (19/2997) gescheitert, in dem sie von der Bundesregierung mehr Engagement bei der Eindämmung der Krise in Kamerun gefordert hat. Für die Initiative stimmten nur die Antragsteller, Union, SPD und AfD votierten dagegen. Bündnis 90/Die Grünen hatten einen eigenen Antrag eingebracht (19/4555), der morgen zusammen mit der FDP-Vorlage erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Die AfD legte kurzfristig einen Änderungsantrag vor, in dem sie ein Aussetzen der Entwicklungszusammenarbeit forderte. Der Vorsitzende des Entwicklungsausschusses, Peter Ramsauer (CSU), erklärte dazu, er halte den Antrag für unzulässig, weil er inhaltlich von der FDP-Vorlage abweiche und daher nicht mehr als Änderungsantrag angesehen werden könne.

In Kamerun eskaliert seit Herbst 2017 der Konflikt zwischen der Zentralregierung und dem englischsprachigen Landesteil, der sich von der frankophonen Mehrheit benachteiligt fühlt. Auch bei den jüngsten Präsidentschaftswahlen am 8. Oktober kam es zu Unruhen.

Ein Vertreter der FDP appellierte an die Bundesregierung, sich als Mediator anzubieten, da es nur eine politische Lösung für den Konflikt geben könne. Sanktionen, wie die AfD sie fordere, seien nicht zielführend. Auch die Union wandte sich gegen ein Aussetzen der Entwicklungshilfe für Kamerun. Deutschland und die EU müssten sich für einen Prozess der Verständigung zwischen den Landesteilen bemühen. Die Grünen wiesen darauf hin, dass Sanktionen nicht die Konfliktparteien träfen, sondern Zivilisten, die dann beispielsweise nicht mehr mit Medikamenten versorgt werden könnten.

Eine Vertreterin der SPD merkte an, dass vor allem die Afrikanische Union gefragt sei, im Kamerun-Konflikt zu vermitteln. Die Linksfraktion wies darauf hin, dass Deutschland als einstige Kolonialmacht besonders als Vermittler gefragt sei. Wie die FDP- Fraktion kritisierte sie die deutsche Beteiligung am Ausstattungshilfeprogramm, bei dem die Bundeswehr eng mit dem Militär vor Ort zusammen arbeitet. Die militärische Zusammenarbeit mit Kamerun müsse angesichts der Gewalt im Land sofort beendet werden, forderte eine Vertreterin der Fraktion.

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4. Bestellungsverfahren von Nachlasspflegern

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die geplante Reform des Vormundschaftsrechts und setzt sich für ein zeitgemäßes Bestellungsverfahren unter anderem für Nachlasspfleger ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine Petition mit der Forderung nach Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hinsichtlich der Bestellung von Nachlasspflegern dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, auf die in Paragraf 1789 BGB enthaltene Regelung zu verzichten, wonach der Vormund "von dem Familiengericht durch Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung der Vormundschaft bestellt" wird und die Verpflichtung "mittels Handschlags an Eides statt" erfolgen soll. In der Praxis sei es so, dass bei einer Nachlasspflegschaft, bei der es um eine Vermögensverwaltung für Unbekannte gehe, oft einige Tage nach der eigentlichen Bestellung gewartet werden müsse, bis sowohl der zuständige Rechtspfleger als auch der Nachlasspfleger Zeit für eine persönliche Verpflichtung - den Handschlag an Eides statt - hätten. Der Sicherungszweck der Nachlasspflegschaft kann aber aus Sicht der Petenten besser wahrgenommen werden, wenn dem Nachlasspfleger der Bestellungsbeschluss per Telefax übermittelt wird, damit sein Amt beginnt und er sofort Sicherungsmaßnahmen - wie etwa Wohnungsdurchsuchungen - ergreifen kann.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, wonach das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger gemäß Paragraf 1960 BGB bestellen kann, wenn ein Erbe unbekannt ist oder ungewiss ist, ob dieser die Erbschaft angenommen hat. In der Regel umfasse der Wirkungsbereich des Nachlasspflegers die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses und die Erbenermittlung. Paragraf 1789 BGB bestimme, dass der Nachlasspfleger vom zuständigen Gericht bestellt werde und mittels Handschlag an Eides statt zu treuer und gewissenhafter Führung seines Amtes zu verpflichten sei. "Mit dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber die Bedeutung des Bestellungsaktes unterstreichen", heißt es in der Vorlage.

Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das noch aus der Entstehungszeit des BGB stammende Vormundschaftsrecht "insgesamt modernisierungsbedürftig". Das gelte auch für die Form der Bestellung eines Vormundes oder Pflegers. Die Bundesregierung habe mitgeteilt, dass sie derzeit Vorschläge zu einer umfassenden Modernisierung des Vormundschaftsrechts erarbeite, heißt es in der Beschlussempfehlung weiter. Vorgesehen sei die Neufassung der Paragrafen 1773 bis 1895 BGB. "Nach den derzeitigen Planungen wird dabei auch die vom Petenten kritisierte Regelung jedenfalls für beruflich tätige Vormünder und Pfleger durch ein zeitgemäßes Bestellungsverfahren ersetzt", schreiben die Abgeordneten und begründen die Materialüberweisung damit, dass die Petition aus ihrer Sicht geeignet ist, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Zudem solle sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben werden, da sie "als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint".

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5. Mehr Geld für Zentralrat der Juden

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für eine Anhebung der jährlichen Staatsleistung für den Zentralrat der Juden in Deutschland gegeben. Mit den Stimmen aller Fraktionen billigte der Ausschuss am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4457) zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat vom 6. Juli dieses Jahres. Danach soll die jährliche Staatsleistung für den Zentralrat ab dem Haushaltsjahr 2018 um drei auf insgesamt 13 Millionen Euro erhöht werden. Die Erhöhung wird mit den wachsenden Aufgaben und den neuen Anforderungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland begründet. Der Vertrag wurde erstmals 2003 ausgehandelt und regelt die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Zentralrat.

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6. Notleidende Kredite in Italien

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Von den 1,7 Billionen Euro an Krediten, die italienische Banken vergeben haben, waren im zweiten Quartal 2017 insgesamt 199,7 Milliarden Euro notleidend. Das entspreche einer NPE-Quote (Non performing Exposures) von rund zwölf Prozent, heißt es in einer Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages (19/4700). Die Unterrichtung enthält die Antworten der Europäischen Zentralbank und des Einheitlichen Abwicklungsausschusses auf Fragen des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP). Wie es dazu heißt, verfügen die nationalen Parlamente über ein Fragerecht gegenüber der Europäischen Zentralbank und dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss. Die Zuleitung erfolgt über den Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, betrug das gesamte Engagement italienischer Banken in italienischen Staatsanleihen im zweiten Halbjahr 2017 auf 142,6 Milliarden Euro. Diese Risikopositionen hätten ungefähr 119 Prozent des Harten Kernkapitals (CET1) der Banken ausgemacht. Andere Banken außerhalb Italiens hätten nach einer Untersuchung der europäischen Bankenaufsicht italienische Staatsanleihen mit einem Volumen von 150,4 Milliarden Euro gehalten. Das entspreche etwa 10,1 Prozent des CET1-Kapitals.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 744 - 10. Oktober 2018 - 11.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2018

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