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BUNDESTAG/7604: Heute im Bundestag Nr. 756 - 11.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 756
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 11. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 13.44 Uhr

1. Haushaltsberatungen fortgesetzt
2. Freizügigkeit in der EU
3. Änderungen im Eherecht
4. Linken-Antrag zur Wohnungspolitik
5. Linke: Bayerns Polizeigesetz kein Vorbild
6. AfD gegen Bundesmittel für re:publica
7. Aktivitäten von Atomkonzernen
8. Zuständigkeit der EU bei Japan-Abkommen


1. Haushaltsberatungen fortgesetzt

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Donnerstag die Beratungen des Bundeshaushalts 2019 fortgesetzt. Die Mitglieder des Ausschusses beschlossen unter anderem den Etatansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (19/3400, Einzelplan 09). Dem geänderten Einzelplan stimmten Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Der Regierungsentwurf für diesen Einzelplan sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 8,05 Milliarden Euro (Soll-2018: 8,12) bei Einnahmen von 0,44 Milliarden Euro (Soll-2018: 0,4) vor.

Der Ausschuss nahm mit variierenden Mehrheiten 14 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an. Die Mehrzahl der Anträge bezog sich auf Verpflichtungsermächtigungen (VE) für die kommenden Haushaltsjahre ab 2020. So sollen die VE des Titels "Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" nach Willen der Koalition mit 24 Millionen Euro um 8,42 Millionen Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf. Beim Titel "Potenziale der digitalen Wirtschaft" werden die Ansätze für VE um 23,28 Millionen Euro auf 41,28 Millionen Euro erhöht. Laut Koalition sollen die VE aufgrund der ab 2020 geplanten Erhöhung des Titelansatzes bedarfsgerecht erhöht werden. Beim Titel "Investitionszuschussprogramm Digitaler Mittelstand" sollen nach Willen der Koalitionsfraktionen sowohl die Ausgaben als auch die VE "bis zur Vorlage eines Förderkonzeptes" gesperrt werden. Zudem wird der Ansatz für VE um 25,94 Millionen Euro auf 184,06 Millionen Euro gekürzt. In der Summe ändert sich das Ausgabe-Volumen des Einzelplans durch die Änderungen der Koalition nicht. Sämtliche Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt.

Die finale Bereinigung der Sachtitel des Haushaltsentwurfs sowie die Beratung der Personaltitel sind für Donnerstag, 8. November, geplant. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes 2019 soll vom 19. bis 23. November stattfinden. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht insgesamt Ausgaben in Höhe von 356,8 Milliarden Euro vor (Soll-2018: 343,6 Milliarden Euro).

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2. Freizügigkeit in der EU

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Freizügigkeit von EU-Bürgern soll mit einem Gesetz gefördert werden, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/4851). Gleichzeitig dient es deren Angaben zufolge der Neuregelung verschiedener Aspekte des internationalen Adoptionsrechts. Hintergrund sei die ab Mitte Februar 2019 geltende Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern. Hier seien Durchführungsbestimmungen zu erlassen und Vorschriften im Bereich des Urkundenverkehrs mit dem Ausland neu zu fassen. Das Recht der Auslandsadoption bedürfe einer teilweisen Modernisierung. Die wenig effiziente Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Justiz (BfJ) und den anderen Stellen bei der Organisation der Auslandsadoption solle vereinfacht werden.

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3. Änderungen im Eherecht

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vorgelegt (19/4852). Er dient in erster Linie der Durchführung von zwei EU-Verordnungen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ab Ende Januar 2019 anzuwenden sind, wie sie mitteilt. Dabei gehe es um Fragen des ehelichen Güterstands und güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften. Daneben solle eine Lücke im deutschen Internationalen Privatrecht geschlossen werden.

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4. Linken-Antrag zur Wohnungspolitik

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Die Linke hat einen weiteren Antrag zur Wohnungspolitik vorgelegt (19/4885). Unter der Überschrift "Mietenanstieg stoppen, Mieterinnen und Mieter schützen, Verdrängung verhindern" beantragen die Abgeordneten, dass der Bundestag umgehend einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Mietrechts vorlegt. Diese solle unter anderem eine Verbesserung der Mietpreisbremse, die Begrenzung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen, die Reduzierung von Mietsteigerungen nach Modernisierung auf ein Minimum, die Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechte von Mietern und die Ausweitung des Schutzes für Mieter vor Kündigung und Wohnungsverlust enthalten. Zur Begründung heißt es, die Entwicklung der Mieten steige seit vielen Jahren steil nach oben und habe sich von der Entwicklung der Löhne entkoppelt. Die Mietpreisbremse, die diese Entwicklung stoppen sollte, habe sich in den meisten Fällen als wirkungslos erwiesen. Nur mit einer umfassenderen Reform des Mietrechts und einer deutlichen Stärkung der Mieterrechte werde es gelingen, den Mietwohnungsmarkt für Spekulationen unattraktiv zu machen und Mietenexplosion und Verdrängung zu verhindern.

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5. Linke: Bayerns Polizeigesetz kein Vorbild

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Die Linke lehnt ein "Musterpolizeigesetz" nach dem Vorbild des neuen Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes ab. In einem Antrag (19/4831), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, in den Gremien der Innenministerkonferenz, die mit dem Entwurf eines "Musterpolizeigesetzes" befasst sind, auf eine "grundrechtsfreundliche Weiterentwicklung des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts" hinzuwirken und insbesondere eine klare Haltung gegen das Konstrukt einer "drohenden Gefahr" einzunehmen. Zudem soll die Bundesregierung nach den Vorstellungen der Linkfraktion im eigenen Geschäftsbereich auf die Entwicklung von Instrumenten für die informationstechnische Überwachung ("Trojaner") verzichten und die den Behörden des Bundes in den vergangenen Jahren eingeräumten Eingriffsbefugnisse in der Gefahrenabwehr einer grundrechtsorientierten Evaluation unterziehen.

Aus Sicht der Linksfraktion ist im Zuge der Novellierung einer Reihe von Landespolizeigesetzen "eine beunruhigende und rechtsstaatlich bedenkliche Tendenz zu erkennen, klare Grenzen des polizeilichen Handelns im Bereich der Gefahrenabwehr aufzuweichen". Der bislang klar umrissene Begriff der "Gefahr" werde ersetzt durch den der "drohenden Gefahr", schreiben die Abgeordneten. Während der Gefahrenbegriff bislang an konkrete Sachverhalte anknüpfe und damit "einigermaßen" einschätzbar sei, wann jemand unter Umständen zum Objekt polizeilichen Eingreifens wird, verschwimme diese Grenze zusehends. Damit steige die Gefahr, dass die Bürger das Handeln der Polizei als willkürlich empfinden. Der Rechtsstaat lebe aber von dem Vertrauen, dass die Polizei in klaren rechtlichen Grenzen und nicht willkürlich handelt. "Durch die angeblich beabsichtigte Stärkung des Rechtsstaats wird er in Wahrheit jedoch geschwächt", urteilt die Linksfraktion. Nirgends sei diese Entwicklung so deutlich zutage getreten wie im Freistaat Bayern mit der Verabschiedung des neuen Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes.

An die neue Eingriffsschwelle der "drohenden Gefahr" seien zahlreiche neue Befugnisse gekoppelt, die tief in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen würden wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Aufenthalts- und Kontaktverbote, die elektronische Fußfessel und ein zeitlich unbeschränkter Polizeigewahrsam. Auch bislang schon bestehende präventiv-polizeiliche Befugnisse zum Betreten von Wohnungen, zur Überwachung von Post und Telekommunikation sollen nach Aussage der Linksfraktion bereits bei "drohender Gefahr" zur Anwendung kommen.

Als "besorgnis erregend" bezeichnen es die Abgeordneten, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das restriktive bayerische Polizeiaufgabengesetz zum Vorbild für ein noch zu schaffendes "Musterpolizeigesetz" erkoren habe. Damit solle eine stärkere Vereinheitlichung der polizeilichen Befugnisse in den Ländern herbeigeführt werden. Dahinter stehe die von keiner Empirie unterlegte Annahme, mögliche Störer und Straftäter würden sich für ihre Vorhaben Bundesländer nach den vorhandenen polizeilichen Befugnissen aussuchen. Ziel sei jedoch eindeutig, auf die Länder mit einem weniger restriktiven Polizeirecht Druck auszuüben, "sich an diesem grundrechtsfeindlichen Wettlauf nach unten zu beteiligen", heißt es in dem Antrag.

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6. AfD gegen Bundesmittel für re:publica

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion jegliche finanzielle Zuwendung für die IT- und Webkonferenz "re:publica" durch den Bund und seinen Behörden streichen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/4841) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Bundeswehr "zum wiederholten Mal" von der re:publica ausgeschlossen worden sei. Nur ohne Uniformen habe den Soldaten der Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewährt werden sollen. Zwar könne ein Veranstalter frei darüber entscheiden, wem er Zutritt zu seiner Veranstaltung gewährt, doch habe die re:publica in der Vergangenheit Mittel aus den Bundesministerien für Bildung und Forschung, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und für Arbeit und Soziales erhalten. Ein Ausschluss der Bundeswehr sei aber "mit einer staatlichen Förderung unvereinbar".

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7. Aktivitäten von Atomkonzernen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat klargestellt, dass sie ungeachtet des beschlossenen Atomausstiegs ihren internationalen Einfluss in der Branche wahren will. In der Antwort (19/4665) auf eine Kleine Anfrage (19/3938) der Fraktion Die Linke erklärt sie, der Erhalt des mit der Brennelementefertigung verbundenen Wissens in Fragen der kerntechnischen Sicherheit, der Entsorgung und des Brennstoffkreislaufs sei Voraussetzung dafür, dass Deutschland seinen Einfluss in internationalen nuklearen Gremien und damit unter anderem bei der Formulierung internationaler Standards in diesen Bereichen wahrt. Eigene Expertise sei auch für Gespräche mit Nachbarländern wichtig, die weiterhin auf Atomenergie setzen. Zugleich betont die Regierung, ihr sei daran gelegen, eine globale Energiewende zugunsten der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen voranzutreiben.

Anlass zu der Anfrage hatten Aktivitäten des französischen Konzerns EDF/Framatome an deutschen Standorten geliefert. Das Unternehmen unterhält unter anderem Werke zur Brennelementefertigung. Es habe keine Verhandlungen gegeben, diese Aktivitäten in Deutschland zu beenden, erklärt die Bundesregierung dazu. Es gebe auch kein Enddatum für die Brennelementeproduktion am Standort Lingen.

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8. Zuständigkeit der EU bei Japan-Abkommen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die EU kann nach Ansicht der Bundesregierung das Handelsabkommen mit Japan in alleiniger Zuständigkeit abschließen. In der Antwort (19/4666) auf eine Kleine Anfrage (19/4043) der Fraktion Die Linke begründet die Bundesregierung diese Auffassung mit entsprechenden Grundsätzen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Des weiteren gibt sie detailliert Auskunft über Einzelbestandteile des derzeit verhandelten Abkommens und äußert sich zum weiteren Zeitplan.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 756 - 11. Oktober 2018 - 13.44 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2018

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