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BUNDESTAG/7639: Heute im Bundestag Nr. 791 - 22.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 791
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 22. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 10.34 Uhr

1. Spitzenforscher für Deutschland gewinnen
2. Bildungsmaterialien mit offener Lizenz
3. Nutzung digitaler Lehr-Lerninfrastrukturen
4. Behandlung von Ausgleichszahlungen
5. Abbruch von Sparverträgen
6. Sicherheitskooperation mit London


1. Spitzenforscher für Deutschland gewinnen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- wie Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, wie weit es gelingt, in Wissenschaft, Forschung und Transfer international eine Spitzenstellung einzunehmen und zu halten. Spitzenqualität in Hochschulforschung und Forschungseinrichtungen ist für den Erfolg und die Konkurrenzfähigkeit des Standortes Deutschland, und damit für Beschäftigung und Zukunftsperspektiven der Menschen, von zentraler Bedeutung. Dafür braucht Deutschland Spitzenforscher. Das schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/5077).

Um die Wissenschaftler zu gewinnen, müssten die deutschen Talente bestmöglich gefördert werden. Darüber hinaus müssten exzellente Wissenschaftler aus anderen Ländern gewonnen und dann gehalten werden ("Brain Gain") und zum anderen, deutsche Wissenschaftler, die in den USA und anderen Ländern forschen, müssten für Deutschland zurückgewonnen werden. Dafür müsse Deutschland deutlich mehr tun als bisher. Deutschland stünde in einem scharfen internationalen Wettbewerb. Auch andere Länder wie die Schweiz, Kanada, Schweden, USA, Israel oder China wüssten um die hohe Bedeutung der führenden Köpfe in Wissenschaft und Forschung. Deutschland müsse beste Forschungs- und Arbeitsbedingungen sowie stabile Perspektiven an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen bieten. In jedem Fall müsste Deutschland vermeiden, dass Spitzenkräfte dauerhaft aus Deutschland fortziehen ("Brain Drain"). Auch wenn aktuelle Zahlen leider fehlten, seien es - wie aus früheren Untersuchungen deutlich werde - häufig gerade die Besten, die Deutschland verlassen oder nicht nach Deutschland zurückkehren würden. "Zwar gibt es Rückkehrer, jedoch können nicht Wissenschaftler gleicher Qualität zurückgewonnen werden.", schreibt die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in ihrem Jahresgutachten 2014.

Die FDP fordert in ihrem Antrag den Aufbau einer Nationalen Agentur für Wissenschaftliches Talent (National Agency for Scientific Talent), in der modernste Methoden der Personalrekrutierung in der Wirtschaft und der Headhunting-Branche für die Personalgewinnung von Top-Wissenschaftlern und Wissenschafts-Talenten genutzt werden, um gezielt diejenigen zu gewinnen, die Forschung, Wissenschaft und Transfer voranbringen. Ferner soll ein "Frühwarnsystem" aufgebaut werden, das einerseits aufkommende frühe Trends in der Wissenschaft und Forschung sowie Gründungen, Patente und webbasierte Indikatoren von Beginn an identifiziert beziehungsweise sichtbar macht und andererseits Wanderungsbewegungen von Wissenschaftlern anzeigt, damit Deutschland bereits zu Beginn neuer Entwicklungen agieren kann.

Außerdem soll die Initiierung einer qualifizierten Studie zur aktuellen Zusammensetzung des wissenschaftlichen Personals in Deutschland erstellt werden. Derzeit seien keine genauen Daten und Zahlen dazu bekannt, wie sich deutsche Wissenschaftler in der Welt bewegen, warum und für wie lange sie Deutschland verlassen, warum, wann und wie viele internationale Wissenschaftler nach Deutschland kämen, bleiben oder weiterziehen. Die Push- und Pull-Faktoren müssten identifiziert werden. Hier bedürfe es Klarheit, um gezielt Ursachen für Abwanderung und Zuwanderung anzugehen und ebenfalls gezielt Maßnahmen zur Gewinnung der besten Köpfe ergreifen zu können.

Ferner soll das "German Academic International Network" (GAIN) welches bisher auf Nordamerika beschränkt sei passgenau auf Europa, beispielsweise die Schweiz und Österreich sowie auf Asien übertragen werden. Dieses biete für deutsche Forscher auch über diverse außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Programme für deutsche Wissenschaftler, die nach Jahren im Ausland nach Deutschland zurückkehren möchten. Programme der Alexander von Humboldt-Stiftung für international ausgewiesene Wissenschaftler, Nachwuchsgruppenleiter und erfahrene Wissenschaftler sowie gefährdete Wissenschaftler sollen fortgeführt und ausgebaut werden.

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2. Bildungsmaterialien mit offener Lizenz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung hat mit der Förderrichtlinie "OER info" zu Open Educational Resources 23 Projekte zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Multiplikatoren sowie den Aufbau einer bundesweit tätigen OER-Informationsstelle unterstützt. 13 der 23 Projekte zur Sensibilisierung und Qualifizierung richteten sich auch oder ausschließlich an Akteure aus dem Bereich Schule. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4912) auf die Kleine Anfrage (19/4475) der FDP, die Auskunft zu flankierenden Maßnahmen wie Open Educational Resources beim Digitalpakt Schule haben möchte. Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Eine solche offene Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen.

Die Bundesregierung sei mit den Ländern in Abstimmung zu "Handlungsempfehlungen Open Educational Resources (OER)" im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe OER der Gemischten Kommission Schulfunk/Schulfernsehen KMK/ARD/ZDF/DRadio. Die OER-Informationsstelle werde im Rahmen eines Anschlussvorhabens für den Zeitraum 1. November 2018 bis 31. Oktober 2020 weiterhin gefördert. Zudem fördere die Bundesregierung die Durchführung von regionalen Transferkonferenzen zur Vermittlung einschlägiger Kompetenzen für die Erschließung, Erstellung und Nutzung von offenen Bildungsmaterialien im Zeitraum von 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020.

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3. Nutzung digitaler Lehr-Lerninfrastrukturen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Gutes digitales Lernen kann nicht allein auf der Grundlage leistungsfähiger Lehr-Lern-Infrastrukturen erfolgen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4911) auf die Kleine Anfrage (19/4473) der FDP, die Auskunft zum Digitalpakt Schule haben möchte. Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit den Ländern über den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule.

Neben die Finanzhilfen des Bundes zur Investition in die Infrastruktur müssten die Länder insbesondere die Bereiche pädagogische Konzepte und der Lehrkräftequalifizierung übernehmen. Hinzu kämen flankierende Maßnahmen, die teilweise in Kooperation von Bund und Ländern, teilweise auch in ausschließlicher Zuständigkeit der Länder ergriffen werden können. Diese Maßnahmen seien geeignet, die mittel- bis langfristige Entwicklung und effektive Nutzung digitaler Lehr-Lerninfrastrukturen in allgemeinbildenden und in beruflichen Schulen in Deutschland zu unterstützen.

Da die Zuständigkeit für den Datenschutz im Bereich Schule bei den Ländern liege, werde die Bundesregierung mit den Ländern im Bereich Datenschutzrecht zusammenarbeiten, sofern im Kontext landesweiter oder landesübergreifender Projekte im Rahmen des DigitalPakts Schule Regelungsbedarfe erkennbar würden, die Maßnahmen auf Bundesebene erfordern.

Beim Datenschutz unterstreicht die Bundesregierung, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Projekt "Diskriminierungsrisiken durch Algorithmen" fördert. Diese wird vom Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) durchgeführt. In dem explorativen Forschungsprojekt würden Diskriminierungsrisiken durch digitale Algorithmen, Data Mining beziehungsweise Software untersucht und diesbezügliche Handlungsoptionen aufgezeigt. Die Ergebnisse würden Anfang 2019 vorliegen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz habe für den Diskriminierungsschutz durch und bei Algorithmen das Gutachten "Technische und rechtliche Betrachtungen algorithmischer Entscheidungsverfahren. Gutachten der Fachgruppe Rechtsinformatik der Gesellschaft für Informatik im Auftrag des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen" beauftragt. Auch dazu würden die Ergebnisse Ende 2018 vorliegen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz habe zudem 2013 eine Studie in Auftrag gegeben, die die rechtlichen Grundlagen für das Scoring nach der Novelle des Datenschutzrechts 2009 analysiert, die Scoring-Praxis empirisch untersucht und eine verbraucherschutzbezogene Evaluierung durchgeführt hat. Die Studie "Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen" sei vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der GP Forschungsgruppe durchgeführt und im Jahr 2014 veröffentlicht worden. Ziel der Bundesregierung sei es, eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von Künstlicher Intelligenz voranzubringen und dabei ethische und rechtliche Implikationen zu beleuchten. Im Projekt Assessing Big Data (ABIDA) würden bereits gesellschaftliche Folgen beim Umgang mit großen Datenmengen untersucht und unter anderem auch die Diskriminierung durch und bei Algorithmen analysiert und entsprechende Handlungsoptionen erarbeitet. Die Datenethikkommission, die ihre Arbeit im September 2018 aufgenommen habe, soll binnen eines Jahres ethische Leitlinien in Bezug auf Algorithmen-basierte Entscheidungen, KI und Daten entwickeln. Die Bundesregierung habe der Datenethikkommission Leitfragen mit auf den Weg gegeben, die sich unter anderem mit Regulierungsansätzen zur Verhinderung von Diskriminierung durch Algorithmen-basierte Entscheidungen befassen.

Die Mitglieder der Datenethikkommission arbeiteten unabhängig und würden unter Berücksichtigung der Leitfragen eigenständig Schwerpunkte setzen. Ob sich die Datenethikkommission daher auch mit dem Schutz von Schülerdaten und Lehrerdaten beschäftigen werde, sei derzeit nicht absehbar.

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4. Behandlung von Ausgleichszahlungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung nimmt in einer Antwort (19/4692) zu Ausgleichszahlungen kommunaler Unternehmern an private Minderheitsinvestoren Stellung. Danach hatte sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4338) erkundigt. Die Bundesregierung prüft, ob neben einer jetzt vorgesehenen Regelung eine weitere Übergangsregelung notwendig ist.

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5. Abbruch von Sparverträgen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Rund 1,4 Millionen Sparer haben im Jahr 2015 ihre Verträge über vermögenswirksame Leistungen (VL) vorzeitig beendet, indem sie vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist über die angelegten Leistungen verfügt haben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4663) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4305) mit.

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6. Sicherheitskooperation mit London

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die bilaterale Zusammenarbeit mit Großbritannien in Sicherheitsfragen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/4942) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4404). Wie die Bundesregierung darin darlegt, besteht zwischen der Bundesrepublik und dem Vereinigten Königreich eine bilaterale Zusammenarbeit bei Ermittlungsverfahren insbesondere in den Bereichen Cyberspionage, islamistischer Terrorismus, Schleusungskriminalität, Menschenhandel, Rauschgiftkriminalität, Umsatzsteuerbetrug, Zahlungskartenkriminalität und Geldwäsche. In beiden Staaten seien Verbindungsbeamte des anderen Staates etabliert. Zudem bestehe eine Zusammenarbeit in diversen Technikthemen, bei der Kriminaltechnik und der Sicherheitsforschung.

Vom Brexit ist die bilaterale Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich in Sicherheitsfragen den Angaben zufolge nicht unmittelbar betroffen; sie "soll nach Auffassung der Bundesregierung fortgeführt werden". Sämtliche Fragen der Sicherheitszusammenarbeit mit London würden "auch im Kontext der künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu betrachten sein", heißt es in der Vorlage weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 791 - 22. Oktober 2018 - 10.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2018

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